Login Online-Banking
Einreichung Sorgerechtsnachweis für Kinder- und Jugendkonto

Einreichung Sorgerechtsnachweis für Kinder- und Jugendkonto

Zur Kontoeröffnung für einen Minderjährigen sind Sorgerechtsnachweise, die die gesetzliche Vertretung bescheinigen, zwingend erforderlich.

Bitte reichen Sie einen amtlichen Nachweis des Sorgerechts* ein. Die Unterlagen können Sie entweder persönlich in einem unserer Standorte abgeben oder digital einreichen. Für die digitale Einreichung senden Sie die Dokumente bitte per E-Mail an sorgerechtsnachweise@sparda-berlin.de.

Folgende Daten sollten in der E-Mail enthalten sein: 

  • Name und Vorname der erziehungsberechtigten Personen
  • E-Mail der erziehungsberechtigten Personen
  • Telefonnummer der erziehungsberechtigten Personen
  • Name und Vorname der minderjährigen Person
  • Nachweise (die benötigten Nachweise können Sie der Tabelle entnehmen) 

*Benötigte Dokumente - Sorgerechtsnachweise

Gemeinsames Sorgerecht
  • FamiliensituationBenötigte Nachweise
    Eltern sind oder waren verheiratet und haben denselben Nachnamen in der Geburtsurkunde (auch Doppelnamen)Geburtsurkunde
    Eltern sind oder waren verheiratet, haben aber unterschiedliche Nachnamen in der GeburtsurkundeGeburtsurkunde und Heiratsurkunde
    Eltern sind nicht verheiratet (auch in der Vergangenheit nicht)Geburtsurkunde und Sorgeerklärung
    Eltern waren bei der Geburt nicht verheiratet, sind es aber heuteGeburtsurkunde und Heiratsurkunde
    Eltern haben nach der Geburt geheiratet, sind aber inzwischen geschiedenGeburtsurkunde und Heiratsurkunde (ggf. Scheidungsurteil, falls Sorgerecht betroffen)
    Eltern waren bei der Geburt verheiratet, sind heute geschieden und haben unterschiedliche NachnamenGeburtsurkunde (ggf. Scheidungsurteil, falls Sorgerecht betroffen)
Einzelnes Sorgerecht
  • FamiliensituationBenötigte Nachweise
    Mutter ist als einziges Elternteil in der Geburtsurkunde eingetragenGeburtsurkunde und amtliche Sorgebescheinigung oder Negativerklärung (nicht älter als drei Monate)
    Beide Eltern stehen in der Geburtsurkunde, sind aber nicht verheiratet – Mutter hat das alleinige SorgerechtGeburtsurkunde & amtliche Sorgebescheinigung oder Negativerklärung (nicht älter als drei Monate)
    Beide Eltern stehen in der Geburtsurkunde, sind aber nicht verheiratet – Vater hat das alleinige SorgerechtGeburtsurkunde und gerichtliches Dokument zum Sorgerecht
    Alleinerziehender Elternteil nach ScheidungGeburtsurkunde und Scheidungsurteil oder anderes gerichtliches Dokument zum Sorgerecht
    Alleinerziehender Elternteil nach TodesfallGeburtsurkunde und Sterbeurkunde