- Empfehlenswerte und lohnende Form der privaten Altersvorsorge
- Staatliche Zulagen (Grund- und Kinderzulage) und Steuervorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung
Riester-Vorsorge
Mit staatlicher Förderung für das Alter vorsorgen
UniProfiRente von der Union Investment
Entscheiden Sie sich für eine der besten Riester-Fondssparangebote:
- Staatliche Förderung
- 100 % Kapitalgarantie (eingezahltes Kapital wird auf jeden Fall zurückgezahlt)
- Flexibilität bei der Beitragszahlung (jederzeit, nach oben oder unten)
- Entnahme von bis zu 100% des angesparten geförderten Kapitals für den Erwerb oder Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien möglich
- Lebenslange Rente
- Vererbbarkeit
- Bis zu 30 Prozent Einmalauszahlung bei Rentenbeginn möglich
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Wohn-Riester von der Bausparkasse Schwäbisch Hall
Förderung von Sparbeiträgen für die Eigenkapitalbildung:
- Förderung von Sparbeiträgen für die Eigenkapitalbildung und Tilgungsleistungen zur Finanzierung von selbstgenutzten Immobilien sowie altersvorsorgewirksamen Leistungen
- 100 % Kapitalgarantie (eingezahltes Kapital wird auf jeden Fall zurückgezahlt)
- Flexibilität bei der Beitragszahlung (jederzeit, nach oben oder unten)
- Vererbbarkeit
- Garantierte Mindestverzinsung
- Neben Riester-Zulagen sind auch Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen möglich
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Wissenswertes zur Riester-Vorsorge
Staatliche Förderung:1
175 Euro Grundzulage plus 185 Euro für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen. Für Kinder, die nach dem 1.1. 2008 geboren wurden, erhalten Sie sogar 300 Euro!
Steuervorteile:
Durch die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beitrage ergeben sich Steuervorteile, die mit dem Sonderausgabenabzug über die jährliche Steuererklärung wieder zu Ihnen zurückfließen.
Besonderer Schutz für Ihre Altersvorsorge:
Das geförderte Vermögen aus Riester-Verträgen einschließlich seiner Erträge wird bei der Bedürftigkeitsprüfung für das Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt. Die Riesterrente bleibt zudem bis zu einer Höhe von 202 Euro pro Monat anrechnungsfrei auf die Grundsicherung im Alter oder im Falle einer Erwerbsminderung.
Keine Einkommensgrenzen:
Geringverdienerinnen und -verdiener profitieren besonders von den staatlichen Zulagen. Besserverdienerinnen und -verdiener werden durch höhere steuerliche Vergünstigungen belohnt.
Beitragsfreistellung:
Der Riester-Vertrag kann jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Ihr bis dahin angespartes Kapital vermehrt sich durch die Zinsen weiter.
Übertragbarkeit:
Angespartes Vermögen ist im Todesfall auf Ehepartnerin oder -partner übertragbar oder kann Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
Riester-Varianten:
Verschiedene Anlageprodukte sind Riester-förderfähig. Dabei werden alle Riester-Produkte vom Staat in gleicher Höhe bezuschusst und müssen ganz bestimmten Qualitätsansprüchen genügen. Es gibt Versicherungsprodukte, Fondsanlagen und seit einiger Zeit wird auch der Erwerb eines Eigenheims riestergefördert.
Abgeltungsteuerfrei:
Während der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer an. Erst bei der Auszahlung gilt die "Nachgelagerte Besteuerung" zum persönlichen Einkommensteuersatz. Dieser fällt im Alter meist geringer aus.
¹ Voraussetzung für die maximalen Zulagen ist ein Mindesteigenbeitrag jeweils in Prozent des sozial- versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Summe der Zulagen, maximal bis zum jeweiligen Förderhöchstbetrag. Dies sind ab 2008 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden.