Wissenswertes zur Riester-Vorsorge
Staatliche Förderung:1
175 Euro Grundzulage plus 185 Euro für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen. Für Kinder, die nach dem 1.1. 2008 geboren wurden, erhalten Sie sogar 300 Euro!
Steuervorteile:
Durch die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beitrage ergeben sich Steuervorteile, die mit dem Sonderausgabenabzug über die jährliche Steuererklärung wieder zu Ihnen zurückfließen.
Besonderer Schutz für Ihre Altersvorsorge:
Das geförderte Vermögen aus Riester-Verträgen einschließlich seiner Erträge wird bei der Bedürftigkeitsprüfung für das Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt. Die Riesterrente bleibt zudem bis zu einer Höhe von 202 Euro pro Monat anrechnungsfrei auf die Grundsicherung im Alter oder im Falle einer Erwerbsminderung.
Keine Einkommensgrenzen:
Geringverdienerinnen und -verdiener profitieren besonders von den staatlichen Zulagen. Besserverdienerinnen und -verdiener werden durch höhere steuerliche Vergünstigungen belohnt.
Beitragsfreistellung:
Der Riester-Vertrag kann jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Ihr bis dahin angespartes Kapital vermehrt sich durch die Zinsen weiter.
Übertragbarkeit:
Angespartes Vermögen ist im Todesfall auf Ehepartnerin oder -partner übertragbar oder kann Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
Riester-Varianten:
Verschiedene Anlageprodukte sind Riester-förderfähig. Dabei werden alle Riester-Produkte vom Staat in gleicher Höhe bezuschusst und müssen ganz bestimmten Qualitätsansprüchen genügen. Es gibt Versicherungsprodukte, Fondsanlagen und seit einiger Zeit wird auch der Erwerb eines Eigenheims riestergefördert.
Abgeltungsteuerfrei:
Während der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer an. Erst bei der Auszahlung gilt die "Nachgelagerte Besteuerung" zum persönlichen Einkommensteuersatz. Dieser fällt im Alter meist geringer aus.