- Rentenzahlung bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate
- Sofortschutz ohne Wartezeiten
- Flexible Upgrade-Garantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Bei Berufsunfähigkeit wird selbst dann gezahlt, wenn Sie eine andere Tätigkeit ausüben könnten (Verzicht auf abstrakte Verweisung)
- Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
- Leistungen bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot (Infektionsklausel, z. B. bei Ärzten)
- Weltweiter Schutz, auch bei Umzug ins Ausland
- Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit
- Beitragsstundung bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Elternzeit bis max. 12 Monate
Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherung geht vor.
Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Unsere Leistungen:

Wissenswertes zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ihre Einkommenslücke:
Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können (länger als 6 Monate), erhalten Sie bei voller Erwerbsminderung maximal 34 Prozent Ihres Bruttoeinkommens. Ihre Einkommenslücke beträgt mindestens 66 Prozent.
Ihr Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente:
- Sie können irgendeine berufliche Tätigkeit unter 3 Stunden ausüben?
Sie haben Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente (nur ca. 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens). - Sie können irgendeine berufliche Tätigkeit 3 bis unter 6 Stunden ausüben?
Sie haben Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente (nur ca. 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens). - Sie können irgendeine berufliche Tätigkeit 6 und mehr Stunden ausüben?
Sie haben keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.