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Haus über dem Kopf

Bausparen

Eigenkapital ansparen und für später vorsorgen

Vier Wände und ein Hallelujah


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Bausparvertrag

Mit einem Bausparvertrag von der Bausparkasse Schwäbisch Hall sichern Sie sich heute schon den niedrigen Darlehenszins für morgen. Legen Sie jetzt mit dem Testsieger des Finanz-Magazins "€uro am Sonntag" und des Deutschen Kundeninstituts (DKI)** den finanziellen Grundstein für Ihre Zukunft.

Ihre Vorteile

  • Attraktiver Sparzins je nach Tarifvariante
  • Bis zu dreifache staatliche Förderung möglich (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulagen)
  • Sicherung günstiger Kreditzinsen für spätere Bauvorhaben
  • Veränderung der Sparrate möglich
  • Anpassung der Bausparsumme möglich
Baufuchs BSH

Erhöhung der Wohnungsbauprämie auf 10 %

Der Staat unterstützt Bausparer bei der Umsetzung Ihrer Wohnwünsche und "belohnt" eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mit der Wohnungsbauprämie (WoP).

Die Förderung wurde vom Staat, Anfang des Jahres 2021, erhöht und beträgt damit 10 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 700 Euro für Ledige und das Doppelte für Verheiratete. Pro Jahr kann man damit bis zu 70 Euro (Ledige) bzw. 140 Euro (Verheiratete) vom Staat geschenkt bekommen! Die weiteren Voraussetzungen lesen Sie hier, unter dem Punkt "Wohnungsbauprämie", nach.

Nutzen Sie diese Chancen für die Verwirklichung Ihrer Wohnträume und lassen Sie sich von uns beraten! Wir überprüfen Ihr Bausparkonto und Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten.

Ihr Weg zum Bausparvertrag

  1. Sie schließen einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. In der Regel sparen Sie die Hälfte der Bausparsumme als Guthaben an und erhalten dafür Guthabenzinsen. Die andere Hälfte können Sie bei Zuteilung als zinsgünstiges und zinssicheres Darlehen in Anspruch nehmen.
  2. Darüber hinaus unterstützt Sie auch der Staat auf Ihrem Weg ins Eigenheim mit staatlicher Förderung. 
  3. Wer sich für Bausparen entscheidet, erhält unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die Wohnungsbauprämie für eigene Sparbeiträge sowie die Riesterförderung.
  4. Mit Riester sind Sie schneller schuldenfrei und sparen Zinskosten - wenn Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen.

Bausparen für junge Leute

Der erste Schritt in die eigenen vier Wände

Mit dem Bausparen von der Bausparkasse Schwäbisch Hall legst du den finanziellen Grundstein für deine Zukunft, zum Beispiel für die erste eigene Wohnung. Hier kannst du endlich tun und lassen was dir gefällt und die neue Unabhängigkeit in vollen Zügen genießen. Alle unter 28-Jährigen können sich zudem einen attraktiven Bonus von bis zu 200 Euro sichern.

Deine Vorteile auf dem Weg zur Unabhängigkeit:

  • Überzeugende Konditionen
  • Junge Leute Bonus
  • Hohe Flexibilität: Die Sparrate ist jederzeit anpassbar
  • Option auf attraktiven Bausparkredit: dauerhaft sicherer Sollzins und niedrige Kreditraten
  • Jährlich mehrere Hundert Euro staatliche Prämien möglich (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulage)
#MakeItReal Bausparkasse Schwäbisch Hall

Wahnsinnswohnträume? #MakeItReal

Deine Wohnträume sind alles, nur nicht gewöhnlich, eher ultrakrass. Stopp, kurzer Reality‑Check: Wohnen ist verdammt teuer. Und Bausparen? Das ist der Schlüssel, der aus deinen Wahnsinnswohnideen echte Wände macht – deine Wände. Je früher du anfängst, desto schneller wird aus „irgendwann“ „jetzt“. Gemeinsam mit unserem Verbundpartner, der Bausparkasse Schwäbisch Hall, beraten wir dich und bieten dir passende Finanzierungslösungen an – alles, was du brauchst, um loszulegen.

Vom 1. September bis 30. November 2026 kannst du dir beim Abschluss deines ersten Bausparvertrags über unseren Verbundpartner, der Bausparkasse Schwäbisch Hall, eine Prämie* im Wert von bis zu 50 Euro aussuchen. Voraussetzung: Du bist zwischen 15 und 27 Jahre alt und wohnst in Deutschland. 

Aktionsbedingungen

Die Aktionsbedingungen für die Junge-Leute-Prämienaktion 2026:
  •  

    Aktionsbedingungen für die Junge-Leute-Prämienaktion 2026 der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (nachfolgend „Bausparkasse“)

    Im Aktionszeitraum erhält jede Neukundin beziehungsweise jeder Neukunde mit dem Erstabschluss eines Bausparvertrags eine selbstgewählte Sachprämie oder einen Wertgutschein.

    Aktionszeitraum

    Die Teilnahme an der Prämienaktion ist vom 1. September bis einschließlich 30. November 2026 bei teilnehmenden Banken der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und den Außendienstmitarbeiterinnen beziehungsweise Außendienstmitarbeitern der Bausparkasse möglich.

    Prämien

    Bei Abschluss eines Bausparvertrags kann die Teilnehmerin beziehungsweise der Teilnehmer zwischen folgenden Prämien auswählen:

    Verantwortlich für die Prämienaktion ist die Bausparkasse Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall.

    Prämienberechtigung

    Für die Prämienaktion sind nur natürliche Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 15 bis 27 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 

    Hierbei muss es sich um eine Neukundin oder einen Neukunden handeln, das heißt, es werden nur Erstabschlüsse von Bausparverträgen berücksichtigt beziehungsweise ist dieses oder letztes Jahr kein Vertrag vorhanden. Die Prämie wird als Zugabe zu einem solchen Erstabschluss gewährt. Je Erstabschluss ist nur eine Prämie möglich. Dies gilt auch bei Gemeinschaftsverträgen. Der Vertragsbeginn muss innerhalb des Aktionszeitraums liegen.

    Es kann jeweils nur eine Prämie aus den oben aufgeführten Prämien über das Prämienportal ausgewählt werden. Eine Barauszahlung der Prämie ist ausgeschlossen. Die Kundin oder der Kunde hat ebenfalls keinen Anspruch auf einen Tausch einer gewählten Prämie gegen eine andere. 

    Bei Rückabwicklung des Bausparvertrags mit Rückzahlung der Abschlussgebühr erlischt der Anspruch auf die Prämie. 

    Abwicklung Prämienversand

    Der gesamte Prozess der Prämienauswahl und der Versand der Prämie wird über einen Drittanbieter, die Agentur Buben & Mädchen GmbH, Dalheimer Wiese 20, 55120 Mainz, Kundenhotline +49 6131 9720-244 abgewickelt. Zu diesem Zweck gibt die Bausparkasse die erforderlichen Kundendaten (Name, Adresse, Bausparnummer, E-Mail-Adresse) an die Agentur weiter. 

    Die Kundin oder der Kunde erhält nach erfolgreichem Erstabschluss eines Bausparvertrags die Bausparurkunde durch die Bausparkasse. Die Agentur verschickt circa 14 Tage danach die Zugangsdaten für das Prämienportal per E-Mail oder Brief, sofern keine E-Mail-Adresse angegeben ist. Damit kann die gewünschte Prämie auf dem Prämienportal abgerufen und bestellt werden. 

    Wir bitten um Berücksichtigung und Kenntnisnahme der Versandbedingungen, die im Prämienportal einzusehen sind. Die Agentur setzt für die Bearbeitung des Prämienversands gegebenenfalls weitere Dienstleistungsunternehmen ein.

    Die Prämien müssen bis 4 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über das Prämienportal bestellt werden. Danach verfällt der Anspruch darauf.

    Die Prämie wird nach Auswahl im Prämienportal durch die Agentur an die angegebene Lieferadresse der Kundin oder des Kunden verschickt. Der Versand der Prämie erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Eine Prämienlieferung ins Ausland oder an eine Postfachadresse in Deutschland ist nicht möglich. Den Gutschein erhält die Kundin oder der Kunde per E-Mail.

    Änderungen in Form, Farbe und Ausführung sowie der Verfügbarkeit der einzelnen Prämien bleiben vorbehalten. Die Übersendung der jeweiligen Prämie erfolgt, solange der Vorrat reicht.

    Die Bausparkasse übernimmt für die Beschaffenheit der Sachprämien keine Haftung. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber der Agentur direkt geltend zu machen.

    Nach Ablauf der Gewährleistungs- beziehungsweise Verjährungsfrist der jeweiligen Prämie werden Ihre Daten im Prämienshop und bei der Agentur gelöscht. Für Bestellungen und Retouren gelten die Versandbedingungen der Agentur. 

    Ausschluss von der Prämienaktion

    Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmende von der Prämienaktion auszuschließen und bereits ausgezahlte Prämien zurückzufordern, sofern die Anspruchsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorlagen oder nachträglich entfallen sind oder bei Antragstellung unrichtige oder irreführende Angaben gemacht wurden.

    Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung der Prämienaktion auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

    Sonstiges

    Diese Aktionsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Die Bausparkasse behält sich das Recht vor, die Prämienaktion ganz oder teilweise ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten, zum Beispiel technische Probleme außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme der Bausparkasse.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Aktionsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Aktionsbedingungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieser Aktionsbedingungen.

    • Lautsprecher "GO 5” von JBL,
    • In-Ear-Kopfhörer "Vibe Buds 2" von JBL,
    • Powerbank "EB-P4520" (20.000 mAh) von Samsung,
    • Espressokocher "Emilio" mit Thermoglas „Mira“ von GEFU,
    • Akku-Schlagbohrschrauber von Einhell,
    • Werkzeugkoffer (siebzigteilig) von kwb,
    • LED-Lichtleiste von WIZ sowie
    • Gutscheine von Douglas, Thalia, H&M, MediaMarkt und Ikea im Wert von je 50 Euro. 

Glossar

Arbeitnehmersparzulage
  • Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % der VL. Die Förderung ist allerdings nur bei bestimmten Anlageformen möglich. Dabei nimmt der Bausparvertrag eine besondere Rolle ein, da er die einzige staatlich geförderte, risikolose Anlageform ist. Der maximal geförderte Betrag umfasst 470 EUR pro Jahr und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

    Diesen Höchstbetrag fördert der Staat mit 9 % Arbeitnehmersparzulage. Pro Jahr können Sie damit vom Staat eine Förderung bis zu 43 EUR (eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer) bzw. bis zu 86 EUR (für zwei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer) erhalten. Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist, dass die Sparerin oder der Sparer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

    Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende 40.000 Euro und für Verheiratete 80.000 Euro. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Einkommen.

Bewertungszahl
  • Die Bewertungszahl legt fest, in welcher Reihenfolge Sparerinnen und Sparer ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen. Sie errechnet sich aus

    • den Zinsen, die Sie für Ihre Einzahlungen bekommen haben,
    • der Bausparsumme, auf die Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben,
    • dem gewählten Bewertungszahlfaktor sowie evtl. dem Leistungsfaktor.

    Die Bausparerin oder -sparer kann seine Bewertungszahl selbst beeinflussen, indem sie oder er z. B. am Anfang jedes Monats einzahlt. Denn durch die taggenaue Verzinsung wächst die Bewertungszahl bei regelmäßigem Sparen schneller, als wenn Sie erst am Jahresende einzahlen.

    Ihre bereits erreichte Bewertungszahl wird Ihnen im Jahreskontoauszug bekanntgegeben. Die Mindestbewertungszahl legt fest, ab welcher Bewertungszahl Sie Ihr Darlehen zugeteilt bekommen.

Leistungsfaktor
  • Einzahlungen über das Mindestsparguthaben hinaus werden durch einen Leistungsfaktor besonders belohnt. Dieser bewirkt ein schnelleres Anwachsen der Bewertungszahl und damit in der Regel eine Verkürzung der Sparzeit bis zur Zuteilung.

Vermögenswirksame Leistungen
  • Die Abkürzung VL steht für vermögenswirksame Leistungen. Pro Jahr werden 470 Euro für Alleinstehende (Verheiratete 2 x 470 Euro) vermögenswirksame Leistungen mit 9 % Arbeitnehmersparzulage gefördert. 

    VL können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und sind in der Regel tarifvertraglich festgelegt. Die VL müssen durch den Arbeitgeber auf einem bestimmten Konto angelegt werden. 

    Das VL-Bausparkonto ist eine gängige und risikolose Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Nicht alle Arbeitgeber bezahlen die VL in voller Höhe von monatlich 40 Euro. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, zum Beispiel 27 Euro, besteht jedoch die Möglichkeit, die Differenz zum vollen Betrag aus der eigenen Tasche aufzufüllen, um dennoch die volle Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 43 Euro vom Staat zu bekommen. 

    Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende 40.000 Euro und für Verheiratete 80.000 Euro. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Einkommen.

Wohnungsbauprämie
  • Mit der WoP "belohnt" der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag.

    Die Förderung beträgt 10 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 700 Euro für Ledige und das Doppelte für Verheiratete. Pro Jahr kann man damit bis zu 70 Euro (Ledige) bzw. 140 Euro (Verheiratete) vom Staat geschenkt bekommen! 

    Für die Gewährung der Prämie ist maßgebend, dass das jährliche zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet (Alleinstehende 35.000 Euro, Verheiratete 70.000 Euro).

    Die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist zudem dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens gebunden. Die Verwendungsmöglichkeiten rund ums Bauen, Kaufen und Wohnen sind sehr vielfältig.  

    Außerdem muss die Bausparerin oder der Bausparer das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Bundesrepublik unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Zu den begünstigten Zahlungen zählen neben den eigenen Einzahlungen auch Guthabenzinsen sowie vermögenswirksame Leistungen, für die kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.

Zuteilung
  • Der Begriff "Zuteilung" bedeutet, dass Ihr Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Auszahlung Ihres Guthabens und die Beantragung des Bauspardarlehens notwendig sind. Voraussetzungen für die Zuteilung: 

    • Erreichen des Mindestsparguthabens an einem der zwölf Bewertungsstichtage,
    • Erreichen der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl, wenigstens in Höhe der Mindestbewertungszahl,
    • Erklärung der Bausparerin oder des Bausparers, dass sie beziehungsweise er die Zuteilung annimmt.

    Natürlich werden Ihre Bausparmittel nur ausgezahlt, wenn Sie sie zu diesem Zeitpunkt auch haben wollen. Falls Sie das Geld gerade nicht brauchen, lassen Sie Ihren Vertrag einfach wie bisher weiterlaufen, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Oder stocken Sie Ihren Vertrag auf, so dass Sie später mehr Geld zur Verfügung haben.

**Weitere Informationen zum alljährlichen Test des Finanz-Magazins "€uro am Sonntag" und des Deutschen Kundeninstituts (DKI) finden Sie unter www.schwaebisch-hall.de/service/bausparkassen-test.html*. 

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