Warum sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen?
- Monatlicher Zuschuss durch die Arbeitgeberin: Viele Unternehmen zahlen einen monatlichen Zuschuss von bis zu 40 Euro.
- Staatliche Förderungen: Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen erhalten Sie zusätzliche staatliche Zulagen wie die Arbeitnehmersparzulage (bis zu 80 Euro jährlich) und die Wohnungsbauprämie (bis zu 70 Euro jährlich).
- Vielfältige Anlagemöglichkeiten: Sie können in verschiedene Sparformen investieren, darunter Investmentfonds, Bausparverträge oder die betriebliche Altersvorsorge.
Wie vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen?
1. Ansprüche prüfen:
Überprüfen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder fragen Sie in der Personalabteilung nach, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen (VL) angeboten werden. Diese Beiträge sind oft tarifvertraglich geregelt und werden anteilig für Teilzeitkräfte gewährt.
2. Beraten lassen:
Entdecken Sie die Vorteile einer individuellen Beratung bei der Sparda-Bank Berlin. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihnen bei allen Fragen rund um vermögenswirksame Leistungen (VL) kompetent weiterzuhelfen.
Jetzt Beratung vereinbaren.
Vereinbaren Sie gleich Ihren Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater!
3. Geldanlage auswählen:
3.1. Fondssparen: Mit Arbeitgeberin und Staat die Zukunftsvorsorge aufbauen. Bis zu 80 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr vom Staat.
Zu unserem Partner Union Investment
3.2. Bausparvertrag: Ideal für Investitionen in Immobilien oder zur Tilgung bestehender Kredite. Hier profitieren Sie von der Wohnungsbauprämie.
3.3. Betriebliche Altersvorsorge: Eine steuer- und abgabenfreie Option für die Altersvorsorge, allerdings ohne staatliche Arbeitnehmersparzulage.
4. Arbeitsnehmersparzulage beantragen: Beantragen Sie die Zulage mit Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt überweist die Zulage nach Ablauf der Sperrfrist direkt in Ihren Sparvertrag. Eine Zustimmung zur elektronischen Datenübermittlung ist erforderlich, um den Anspruch zu sichern.
5. Kontinuierliches Sparen: Ihre Beiträge werden automatisch von Ihrer Arbeitgeberin eingezogen und in Ihren VL-Vertrag eingezahlt. Nach sechs Jahren Fondssparen ruht das Geld für ein Jahr, bevor Sie es nutzen oder weiter investieren können.
Jetzt Beratung vereinbaren.
Vereinbaren Sie gleich Ihren Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater!
Staatliche Förderung im Überblick
- Einkommensgrenzen: Für die Arbeitnehmersparzulage gelten 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften.
- Fördergrenzen und Zulagen: Der Staat unterstützt Ihre Vermögensbildung zusätzlich zu den Beiträgen Ihrer Arbeitgeberin. Sie können sich zwischen einem Bausparvertrag und Fondsparen entscheiden und dabei die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) in Anspruch nehmen, sofern Sie berechtigt sind:
- Fondssparen: Hier beträgt die staatliche Förderung 20 %. Bei einem maximalen jährlichen Beitrag von 400 Euro an VL können Sie eine ASZ von bis zu 80 Euro erhalten.
- Arbeitnehmersparzulage (ASZ): Die staatliche Förderung beträgt 9 %. Bei einem maximalen jährlichen Beitrag von 470 Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL) ergibt sich eine ASZ von bis zu 43 Euro. Die Einkommensgrenze für diese Förderung liegt seit Januar 2024 bei 40.000 Euro für Singles bzw. 80.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften.
- Wohnungsbauprämie (WoP): Der maximal geförderte Sparbetrag liegt bei 700 Euro pro Jahr für Singles und bei 1.400 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Auf diesen Betrag werden 10 % gutgeschrieben, was maximal 70 Euro pro Jahr für Singles und bis zu 140 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften ergibt. Der monatliche Sparbeitrag darf dabei auch höher sein als der geförderte Betrag.
Weitere Bankangebote
DeinKonto
Girokonto für alle ab 30
Mehr zum Girokonto erfahren ic_ablage_96Mit kostenloser Kontoführung im ersten Jahr
Konto Free
Girokonto für junge Erwachsene
Mehr zu unserem Konto Free erfahren ic_ablage_96Unser kostenfreies Konto für alle zwischen 18 und 29 Jahren
Konto Free
Kinder- und Jugendkonto
Mehr zu unserem Konto Free erfahren ic_ablage_96Unser kostenfreies Kinder- und Jugendkonto inklusive Lernunterstützung von ubiMaster
Gemeinschaftskonto
Haushalts- oder Partner-Konto
Mehr zu unserem Gemeinschaftskonto ic_ablage_96Unser Gemeinschaftskonto für alle, die ihre gemeinsamen Kosten im Blick behalten wollen - egal ob als Haushalts-, Partner- oder WG-Konto