Login Online-Banking
Lovely young couple at home. Happy man and woman sitting on the couch together and watching TV series on laptop. Bright loft apartment

Riester-Bestandsverträge ab 2027 – Einordnung der Reform und neue Möglichkeiten

Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots ab 2027 wird die staatlich geförderte Altersvorsorge neu strukturiert. Für bestehende Riester-Verträge bleibt die bisherige Förderung jedoch vollständig erhalten. Die Reform schafft damit eine Situation, in der bestehende Verträge stabil weitergeführt werden können, während gleichzeitig neue Wahlmöglichkeiten entstehen, die eine modernere Ausrichtung der Altersvorsorge ermöglichen.

Die folgenden Abschnitte geben einen umfassenden Überblick darüber, was das neue Altersvorsorgedepot bedeutet, welche Auswirkungen sich für Riester-Bestandskunden ergeben und welche Optionen ab 2027 zur Verfügung stehen.

Jetzt Berechnen Newsletter abonnieren

Das Wichtigste auf einen Blick

 

  • Riester-Bestandsschutz — Bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert bestehen; die Förderung bleibt vollständig erhalten.

  • Fortführung der Förderung — Grundzulage bis 175 € pro Jahr und Kinderzulage bis 300 € pro Kind bleiben bestehen, sofern die bekannten Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

  • Keine Änderungen notwendig — Laufende Verträge erfordern keine Anpassung; es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

  • Garantien bleiben bestehen — Einzahlungen und Zulagen sind weiterhin vollständig garantiert; die Rentenleistung sinkt nicht unter den garantierten Wert.

  • Neue Optionen ab 2027 — Wechsel in die neue Förderstruktur oder Übertragung des Riester-Guthabens in ein Altersvorsorgedepot möglich; Entscheidungen sind individuell und freiwillig.

 

Gesetzlicher Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge

Bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert bestehen und behalten ihren gesetzlichen Bestandsschutz. Die Reform führt nicht zu einer Einschränkung oder Veränderung der bisherigen Riester-Förderung. Alle vertraglichen Rechte und Fördermechanismen bleiben erhalten, ebenso die garantierten Leistungen in der Auszahlphase.

Dieser Bestandsschutz stellt sicher, dass die Riester-Rente weiterhin als stabile Vorsorgeform genutzt werden kann. Die Reform ergänzt das bestehende System lediglich um eine neue Option, die ab 2027 genutzt werden kann, ohne dass bestehende Verträge davon betroffen sind.

Fortführung der Riester-Förderung

Die Riester-Förderung bleibt vollständig erhalten. Sie besteht weiterhin aus einer Grundzulage und möglichen Kinderzulagen, die an die Höhe des jährlichen Eigenbeitrags gekoppelt sind. Die bekannten Fördervoraussetzungen bleiben bestehen und orientieren sich weiterhin an der 4‑Prozent‑Regel.

Die Grundzulage beträgt maximal 175 Euro pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind können bis zu 300 Euro pro Jahr gewährt werden. Voraussetzung für die volle Förderung ist die Einzahlung von 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen. Der Mindestbeitrag liegt weiterhin bei 60 Euro pro Jahr.

Damit bleibt die Riester-Förderung ein stabiler Bestandteil der privaten Altersvorsorge, unabhängig von der Einführung des neuen Altersvorsorgedepots.

Keine unmittelbaren Änderungen – kein Handlungsbedarf

Für bestehende Riester-Verträge besteht kein Handlungsbedarf. Die Verträge laufen unverändert weiter, die Förderung bleibt bestehen und die garantierten Leistungen bleiben erhalten. Die Reform führt nicht zu einer Pflicht zur Umstellung oder Anpassung.

Die bisherige Struktur der Riester-Rente bleibt vollständig gültig. Die Auszahlphase, die Garantien und die Fördermechanismen bleiben unverändert. Dadurch entsteht eine stabile Ausgangslage, die es ermöglicht, die neuen Optionen ab 2027 in Ruhe zu prüfen, ohne dass kurzfristige Entscheidungen notwendig werden.

Riester-Rente und Umschichtung ab 2027 – Überblick für bestehende Verträge

Altersvorsorgedepot ab 2027 – neue Chancen für Riester-Bestandskunden

Ab 2027 steht mit dem Altersvorsorgedepot eine moderne, staatlich geförderte Alternative zur Riester-Rente zur Verfügung. Das Depot bietet höhere Aktienquoten, flexible Auszahlmodelle und eine proportional gestaltete Förderung.

Riester-Verträge bleiben bestehen und behalten ihren vollständigen Bestandsschutz. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Riester-Guthaben in das Altersvorsorgedepot zu übertragen oder nur die neue Förderlogik zu nutzen.

Das Altersvorsorgedepot richtet sich stärker auf langfristige Renditechancen aus und bietet mehr Flexibilität. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Laufzeit, Guthaben und der gewünschten Anlagestruktur ab.

Mehr erfahren

Garantien und Auszahlstruktur bleiben bestehen

Die Garantie über die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen bleibt vollständig erhalten. Die Rentenleistung sinkt nicht unter den garantierten Wert, unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte. Diese Garantie bleibt ein zentraler Bestandteil der Riester-Rente und wird durch die Reform nicht verändert.

Die Auszahlstruktur bleibt ebenfalls bestehen. Die bisherige Form der lebenslangen Rente bleibt erhalten, ebenso wie die garantierte Mindestleistung. Damit bleibt die Riester-Rente ein Produkt mit hoher Planungssicherheit.

Neue Wahlmöglichkeiten ab 2027

Ab 2027 entstehen neue Optionen für Riester-Bestandskunden. Diese Optionen ermöglichen eine modernere Ausrichtung der Altersvorsorge, ohne dass der bestehende Vertrag aufgegeben werden muss.

Es besteht die Möglichkeit, in die neue Förderstruktur des Altersvorsorgedepots zu wechseln, ohne das Produkt selbst zu verändern. Alternativ kann das bestehende Riester-Guthaben vollständig in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Beide Wege eröffnen Zugang zu den neuen Merkmalen des Altersvorsorgedepots, darunter höhere Aktienquoten, flexible Auszahlmodelle und eine proportional gestaltete Förderung.

Die Entscheidung für oder gegen einen Wechsel hängt von individuellen Faktoren ab, etwa der verbleibenden Laufzeit, dem vorhandenen Guthaben, der persönlichen Risikoneigung und den gewünschten Auszahloptionen. Die Reform schafft damit einen zusätzlichen Entscheidungsraum, der ab 2027 genutzt werden kann.

Beispielhafte Einordnung

Eine Familie mit zwei kindergeldberechtigten Kindern erhält weiterhin die Riester-Förderung in voller Höhe. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, hinzu kommen zwei Kinderzulagen von jeweils 300 Euro. Die Gesamtförderung liegt damit bei 775 Euro pro Jahr.

Dieses Fördermodell bleibt unverändert bestehen. Ab 2027 besteht jedoch die Möglichkeit, das angesparte Guthaben in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen, um von den neuen Anlagekonzepten und flexibleren Auszahloptionen zu profitieren. Die Entscheidung hängt von der gewünschten Ausrichtung der Altersvorsorge ab.

Zusammenfassung – Das Wichtigste für Riester-Bestandskunden

  • Bestandsschutz bleibt vollständig bestehen.

  • Riester-Förderung bleibt unverändert.

  • Kein Handlungsbedarf für laufende Verträge.

  • Garantien bleiben vollständig erhalten.

  • Neue Optionen ab 2027 ermöglichen einen Wechsel in die neue Förderstruktur oder die Übertragung des Guthabens in ein Altersvorsorgedepot.

  • Entscheidungen sind individuell und können ohne Zeitdruck getroffen werden.

  • Newsletter abonnieren und up to date bleiben

    FAQ zum Riester-Bestandsschutz und zum Altersvorsorgedepot ab 2027

    Bleibt der Riester-Bestandsschutz bestehen?
    • Ja. Bestehende Riester-Verträge behalten ihren gesetzlichen Bestandsschutz. Die Förderung bleibt vollständig erhalten und die Verträge laufen unverändert weiter.

    Was passiert mit der Riester-Förderung ab 2027?
    • Die Riester-Förderung bleibt bestehen. Dazu gehören die Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr und die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Die bekannten Fördervoraussetzungen gelten weiterhin.

    Müssen bestehende Riester-Verträge angepasst werden?
    • Nein. Es besteht kein Handlungsbedarf. Laufende Verträge bleiben unverändert und müssen nicht umgestellt oder angepasst werden.

    Bleiben die Riester-Garantien bestehen?
    • Ja. Die Garantie über alle eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen bleibt vollständig erhalten. Die Rentenleistung sinkt nicht unter den garantierten Wert.

    Können Riester-Verträge ab 2027 in das Altersvorsorgedepot übertragen werden?
    • Ja. Ab 2027 besteht die Möglichkeit, das Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen. Alternativ kann lediglich die Förderstruktur gewechselt werden, ohne das Produkt zu verändern.

    Welche Vorteile bietet das Altersvorsorgedepot?
    • Das Altersvorsorgedepot ermöglicht höhere Aktienquoten, flexible Auszahlmodelle und eine proportional gestaltete Förderung. Es ist moderner und chancenorientierter als die klassische Riester-Struktur.

    Wann lohnt sich ein Wechsel in die neue Förderstruktur?
    • Die Entscheidung hängt von Faktoren wie Laufzeit, vorhandenem Guthaben, Risikoneigung und gewünschten Auszahloptionen ab. Ein Wechsel ist freiwillig und kann ohne Zeitdruck geprüft werden.

    Bleiben Riester-Verträge auch nach 2027 bestehen?
    • Ja. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Nur Neuabschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich.

    Gibt es Nachteile, wenn der Riester-Vertrag einfach weitergeführt wird?
    • Nein. Die Förderung und Garantien bleiben bestehen. Ein Weiterführen ist problemlos möglich, wenn die bisherige Struktur bevorzugt wird.

    Wie sieht ein typisches Förderbeispiel aus?
    • Eine Familie mit zwei Kindern erhält weiterhin die Riester-Förderung: 175 Euro Grundzulage + 2 × 300 Euro Kinderzulage = 775 Euro pro Jahr. Dieses Modell bleibt unverändert bestehen.