Garantien und Auszahlstruktur bleiben bestehen
Die Garantie über die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen bleibt vollständig erhalten. Die Rentenleistung sinkt nicht unter den garantierten Wert, unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte. Diese Garantie bleibt ein zentraler Bestandteil der Riester-Rente und wird durch die Reform nicht verändert.
Die Auszahlstruktur bleibt ebenfalls bestehen. Die bisherige Form der lebenslangen Rente bleibt erhalten, ebenso wie die garantierte Mindestleistung. Damit bleibt die Riester-Rente ein Produkt mit hoher Planungssicherheit.
Neue Wahlmöglichkeiten ab 2027
Ab 2027 entstehen neue Optionen für Riester-Bestandskunden. Diese Optionen ermöglichen eine modernere Ausrichtung der Altersvorsorge, ohne dass der bestehende Vertrag aufgegeben werden muss.
Es besteht die Möglichkeit, in die neue Förderstruktur des Altersvorsorgedepots zu wechseln, ohne das Produkt selbst zu verändern. Alternativ kann das bestehende Riester-Guthaben vollständig in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Beide Wege eröffnen Zugang zu den neuen Merkmalen des Altersvorsorgedepots, darunter höhere Aktienquoten, flexible Auszahlmodelle und eine proportional gestaltete Förderung.
Die Entscheidung für oder gegen einen Wechsel hängt von individuellen Faktoren ab, etwa der verbleibenden Laufzeit, dem vorhandenen Guthaben, der persönlichen Risikoneigung und den gewünschten Auszahloptionen. Die Reform schafft damit einen zusätzlichen Entscheidungsraum, der ab 2027 genutzt werden kann.