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Riester-Bestandsverträge: Was die Reform der Altersvorsorge ab 2027 wirklich bedeutet

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen. Wir bieten Ihnen eine klare Orientierung dazu, was sich ab 2027 verändert. Das Gute: Sie müssen jetzt nichts tun und nichts entscheiden. Ihr Vertrag läuft weiter wie bisher. Ab 2027 haben Sie neue Optionen, die sich für Sie lohnen können – von der neuen Fördersystematik bis zum Wechsel ins Altersvorsorgedepot. Sie erhalten einen strukturierten Überblick über die drei möglichen Optionen und die wichtigsten Kriterien für eine fundierte Entscheidung.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bestandsschutz gilt uneingeschränkt: Für alle Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, besteht gesetzlicher Bestandsschutz. Als Riester-Bestandskunde müssen Sie nichts tun und können Ihren Vertrag unverändert weiterführen.
  • Förderung bleibt bestehen: Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr und Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind bleiben für Riester-Bestandskunden unverändert erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Kein Zwang zum Wechsel: Der bestehende Vertrag kann einfach weitergeführt werden. Es gibt keine automatische Kündigung, Umwandlung oder Überführung in ein neues Produkt.
  • Drei Optionen ab 2027: Jeder Riester-Bestandskunde kann unverändert weiterriestern, per Erklärung an den Anbieter nur die neue Fördersystematik nutzen oder vollständig in einen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag wechseln.
  • Neue Auszahlmodelle: In der Rentenphase kann ab 2027 zwischen dem klassischen Modell (Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr) und einer lebenslange Rente aus einer Versicherung gewählt werden.
  • Kündigung bleibt riskant: Ein Wechsel ist förderunschädlich, eine Kündigung dagegen kann zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führen. Diesen Unterschied sollte man als Riester-Bestandskunde unbedingt kennen.

Der Förder-Check

Verlgeichen Sie mit unserem Förder-Check-Rechner Ihre möglichen Zulagen gemäß der bisheringen und der neuen Fordersystematik.

Grundlegender Wandel bei der privaten Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge in Deutschland befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Mit der Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes durch den Bundestag am 27. März 2026 und der Zustimmung des Bundesrates am 8. Mai 2026 steht fest: Ab dem 1. Januar 2027 wird das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente als zentrales Produkt für Neuabschlüsse ablösen.

Für die rund 15 Millionen Riester-Bestandskunden in Deutschland ist dies jedoch kein Grund zur Besorgnis. Der gesetzliche Bestandsschutz sichert Ihre vertraglichen Rechte umfassend ab, und die Reform eröffnet Ihnen zusätzlich neue, attraktive Wahlmöglichkeiten für Ihre Altersvorsorge.

Die Reform 2026/2027 im Überblick
  • Die Riester-Rente existiert seit 2002 und sollte die Versorgungslücke schließen, die durch die Reform der gesetzlichen Rente entstanden war. Namensgeber war der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der eine staatliche Förderung der freiwilligen privaten Altersvorsorge durch Zulagen vorschlug.

    Über zwei Jahrzehnte lang fungierte das Riester-Modell als Dreh- und Angelpunkt der staatlich geförderten Ergänzungsrente in Deutschland - mit mehreren Millionen abgeschlossenen Verträgen. Zugleich sah sich das Produkt zunehmend mit Kritik konfrontiert: hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, umständliche Zulagenanträge, niedrige Garantiezinsen und vielfach enttäuschende Renditen. Verbraucherschutzorganisationen forderten seit Langem eine gründliche Überarbeitung des gesamten Systems.

    Mit dem verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz reagiert der Gesetzgeber auf diese anhaltende Kritik. Das Ziel besteht darin, die private Altersvorsorge einfacher, flexibler, kostengünstiger und renditestärker auszugestalten als das bisherige System. Herzstück der Neuerung bildet das Altersvorsorgedepot, über das Sparerinnen und Sparer ab 2027 preisgünstig und breit gestreut in den Kapitalmarkt investieren können - auf Wunsch sogar gänzlich ohne Beitragsgarantie. Darüber hinaus bleiben Garantieprodukte  förderfähig, sodass auch sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger ein passendes Angebot vorfinden.

    An dieser Stelle ist ein wesentlicher Aspekt hervorzuheben: Die Reform betrifft maßgeblich das Neugeschäft. Ab dem 1. Januar 2027 lassen sich keine neuen klassischen Riester-Verträge mehr abschließen. Wer jedoch bereits einen Riester-Vertrag besitzt, gehört zu den Riester-Bestandskunden - und für diese Gruppe besteht ein umfassender gesetzlicher Bestandsschutz. Die in Medien oft verwendete Formulierung vom "Riester-Aus" ist in diesem Zusammenhang irreführend: Gemeint ist das Ende der Neuabschlüsse, keineswegs die Kündigung oder der Förderverlust für bestehende Verträge.

Was der Bestandsschutz für Riester-Bestandskunden im Detail bedeutet

Der gesetzliche Bestandsschutz bildet die zentrale Säule, auf die sich Riester-Bestandskunden verlassen können. Er besagt, dass alle Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 geschlossen wurden oder noch bis zu diesem Stichtag zustande kommen, unverändert unter der bisherigen steuerlichen Förderung fortgeführt werden können. Es gibt weder eine automatische Umstellung noch eine Zwangskündigung, und es besteht auch keine Verpflichtung, aktiv zu werden.

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Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes:

  • Der Vertrag wird exakt so fortgesetzt, wie er vertraglich vereinbart wurde - einschließlich Beitragshöhe, Laufzeit und Anlageform.
  • Die zugesicherten Garantien bleiben ungeschmälert erhalten: Eingezahlte Beiträge und erhaltene Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert.
  • Die bisherigen Fördervoraussetzungen gelten unverändert weiter.
  • Allein durch die Reform entstehen keine neuen Kosten oder Verpflichtungen.
  • Die freie Entscheidung darüber, ob überhaupt eine Veränderung gewünscht wird, bleibt jederzeit gewahrt.
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Dieser Bestandsschutz ist gesetzlich verankert und unabhängig davon, welcher Anbieter den Vertrag betreut oder welche Vertragsform gewählt wurde. Sämtliche Vertragsarten profitieren gleichermaßen von dieser Regelung - und zwar ohne zeitliche Befristung, weshalb keinerlei Eile bei einer eventuellen Entscheidung geboten ist.

Riester-Vertragsarten im Bestand - ein Überblick

Nicht jeder Riester-Vertrag gleicht dem anderen. Über die Jahre haben sich verschiedene Vertragsformen etabliert, die sich in Anlagestrategie, Risiko und Flexibilität unterscheiden. Für Bestandskunden ist es hilfreich zu wissen, welche Vertragsart sie besitzen, da dies Einfluss auf die Bewertung der neuen Optionen haben kann.

  • Die klassische Riester-Rentenversicherung ist eine konservative Lösung mit garantierter lebenslanger Rente, die besonders sicherheitsorientierten Sparern zusagt.
  • Der Riester-Banksparplan bietet verzinstes Sparguthaben bei einer Bank, oft mit steigenden Zinsstufen, und ist sehr konservativ ausgerichtet.
  • Der Riester-Fondssparplan investiert in Investmentfonds mit Beitragsgarantie und bietet ein moderates bis chancenorientiertes Risikoprofil.
  • Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt, dient der Förderung der Immobilienfinanzierung oder -entschuldung und ist zweckgebunden.
  • Die betriebliche Altersversorgung mit Riester-Förderung erfolgt über den Arbeitgeber mit staatlicher Förderung, wobei das Risikoprofil vom jeweiligen Durchführungsweg abhängt.

Unabhängig von der gewählten Vertragsart gilt der Bestandsschutz gleichermaßen. Wer einen Fondssparplan besitzt, hat in der Regel bereits heute höhere Aktienquoten als Inhaberinnen und Inhaber einer klassischen Rentenversicherung - dennoch profitieren beide Gruppen von derselben gesetzlichen Absicherung ihrer bisherigen Förderung.

VertragsartKurzbeschreibungTypisches Risikoprofil

 

 

Riester-Rentenversicherung

 

 

 

 

Klassische Versicherungslösung mit garantierter lebenslanger Rente

 

 

 

 

konservativ

 

 

 

 

Riester-Banksparplan 

 

 

 

 

Verzinsetes Sparguthaben bei einer Bank, oft mit steigenden Zinsstufen

 

 

 

 

sehr konservativ

 

 

 

 

Riester-Fondssparplan

 

 

 

 

Investition in Investmentfonds mit Beitragsgarantie 

 

 

 

 

moderat bis chancenorientiert

 

 

 

 

Wohn-Riester (Eigenheimrente)

 

 

 

 

Förderung der Immobilienfinanzierung oder -entschuldung

 

 

 

 

zweckgebunden 

 

 

 

 

Betriebliche Altersversorgung (bAV) mit Riester-Förderung

 

 

 

 

Vorsorge über den Arbeitgeber mit staatlicher Förderung

 

 

 

 

abhängig vom Durchführungsweg

 

 

Wer sich unsicher ist, welche Vertragsart im eigenen Fall vorliegt, findet die entsprechende Information in den jährlichen Standmitteilungen des Anbieters. Bestandskunden sollten diese Unterlagen regelmäßig prüfen, um den Überblick über ihren Vertrag zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können.

Die Riester-Förderung bleibt für Bestandskunden unverändert

Ein zentraler Vorteil für Riester-Bestandskunden ist, dass die bekannte Förderstruktur vollständig erhalten bleibt, solange nicht aktiv in die neue Fördersystematik gewechselt wird. Die Förderung setzt sich weiterhin aus einer Grundzulage, möglichen Kinderzulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusammen. Diese bewährte Struktur bietet Planungssicherheit und verlässliche Vorteile, insbesondere für Familien mit Kindern.

Derzeitige Fördersätze für Riester-Bestandskunden im Überblick

FörderbestandteilHöheVorraussetzung

 

 

Grundzulage

 

 

 

 

bis zu 175 Euro pro Jahr

 

 

 

 

Einzahlung von 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (max. 2.100 Euro), abzüglich Zulagen

 

 

 

 

Kinderzulage (Geburt vor 2008) 

 

 

 

 

bis zu 185 Euro pro Kind und Jahr

 

 

 

 

Kindergeldberechtigung

 

 

 

 

Kinderzulage (Geburt ab 2008)

 

 

 

 

bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr 

 

 

 

 

Kindergeldberechtigung

 

 

 

 

Berufseinsteigerbonus

 

 

 

 

einmalig 200 Euro

 

 

 

 

Alter unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss 

 

 

 

 

Mindesteigenbeitrag

 

 

 

 

60 Euro pro Jahr

 

 

 

 

unabhängig vom Einkommen

 

 

 

 

Steuerlicher Sonderausgabenabzug 

 

 

 

 

bis zu 2.100 Euro pro Jahr

 

 

 

 

im Rahmen der Günstigerprüfung durch das Finanzamt

 

 

Nur wer den vollen Eigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen, einzahlt, erhält die volle Grundzulage. Wird weniger eingezahlt, kürzt sich die Zulage anteilig – der Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr muss aber in jedem Fall geleistet werden, damit überhaupt ein Zulagenanspruch besteht.

Für Bestandskunden mit Familien ist dies besonders relevant: Familien mit mehreren Kindern profitieren überdurchschnittlich stark, da sich die Kinderzulagen addieren und häufig einen erheblichen Teil des jährlichen Beitrags ausmachen.

Beim Finanzamt wird zusätzlich im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch geprüft, ob der Sonderausgabenabzug einen höheren Vorteil bringt als die erhaltenen Zulagen – ist dies der Fall, wird die Differenz zusätzlich erstattet. Bestandskunden sollten diese Prüfung im Blick behalten, da sie sich positiv auf ihre Steuerlast auswirken kann.

Kein Handlungsdruck – aber ein geeigneter Moment für einen Vertragscheck

Für die meisten Riester-Bestandskunden gilt zunächst: Es besteht kein akuter Handlungsbedarf. Der Vertrag läuft unverändert weiter, die Förderung bleibt erhalten, die Garantien bestehen fort. Dennoch bietet die Reform einen guten Anlass, den eigenen Vertrag einmal grundlegend zu prüfen. Viele Riester-Verträge wurden vor zehn, fünfzehn oder sogar zwanzig Jahren abgeschlossen – seither haben sich sowohl die persönliche Lebenssituation als auch die Produktlandschaft erheblich verändert. Bestandskunden sollten diese Veränderungen reflektieren und prüfen, ob ihr Vertrag noch zu ihren aktuellen Bedürfnissen passt.

Ein sinnvoller Vertragscheck sollte folgende Punkte umfassen:

  1. Zunächst sollte der Zulagenanspruch geprüft werden – wird der maximale Eigenbeitrag tatsächlich ausgeschöpft, um die volle Förderung zu erhalten? Viele Bestandskunden zahlen weniger ein, als sie könnten, und verschenken so wertvolle Zulagen.
  2. Zweitens sollte die Kostenstruktur analysiert werden: Wie hoch sind Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten im Vergleich zu aktuellen Marktangeboten? Gerade ältere Verträge haben oft hohe Kosten, die sich negativ auf die Rendite auswirken.
  3. Drittens sollte die Anlageform hinterfragt werden: Passt sie noch zur verbleibenden Laufzeit und zur persönlichen Risikoneigung? Bestandskunden, die kurz vor der Rente stehen, haben andere Bedürfnisse als solche, die noch Jahrzehnte bis zum Ruhestand haben.
  4. Viertens sollte der Dauerzulagenantrag kontrolliert werden. Ist er hinterlegt, damit die Zulagen automatisch jedes Jahr beantragt werden? Ohne diesen Antrag erhalten Bestandskunden ihre Zulagen nicht, ein häufiger Fehler.
  5. Fünftens sollte die Restlaufzeit eingeschätzt werden: Wie viele Jahre verbleiben bis zum geplanten Renteneintritt, und welche Rolle spielt das für eine mögliche Umstellung? Die verbleibende Laufzeit ist ein entscheidender Faktor für die Wahl der richtigen Option.Diese Punkte helfen dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen – unabhängig davon, ob am Ende die Fortführung des bestehenden Vertrags oder ein Wechsel gewählt wird. Wer den eigenen Vertragsstand nicht kennt, kann diesen jederzeit bei seinem Anbieter oder über die jährliche Standmitteilung abrufen. Riester-Bestandskunden sollten diese Informationen sorgfältig aufbewahren und regelmäßig aktualisieren.

Drei Wahlmöglichkeiten für Riester-Bestandskunden ab 2027

Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 stehen Bestandskunden grundsätzlich drei Wege offen. Alle drei Optionen sind freiwillig, keine davon muss zu einem bestimmten Zeitpunkt gewählt werden.

Option 1: Riester-Vertrag unverändert fortführen
  • Der bestehende Vertrag kann exakt so weitergeführt werden, wie er aktuell besteht. Beitragshöhe, Anlageform, Garantien und Fördermechanismus bleiben unangetastet. Diese Option empfiehlt sich besonders für alle, die kurz vor dem Rentenbeginn stehen, mit ihrem Vertrag zufrieden sind oder auf die vertraglich zugesicherte Garantie nicht verzichten möchten.

Option 2: Wechsel in die neue Fördersystematik bei gleichbleibendem Vertrag
  • Gegenüber dem Anbieter kann erklärt werden, dass künftig ausschließlich die neue steuerliche Fördersystematik genutzt werden soll, während der bestehende Vertrag ansonsten unverändert fortgeführt wird. Diese Option verändert also nicht das Produkt selbst, sondern einzig die Art der Förderberechnung. Sie kann sich vor allem dann lohnen, wenn die neue, stärker beitragsabhängige Förderung im individuellen Fall günstiger ausfällt als die bisherige Zulagenstruktur.

Option 3: Übertragung in einen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag
  • Das angesparte Guthaben kann auch vollständig in einen neuen Vertrag nach dem Altersvorsorgedepot-Modell überführt werden. Ein wesentlicher Vorteil dabei: Die bisher erhaltenen Förderungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können beim Wechsel Kosten anfallen – etwa Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten des neuen Anbieters. Diese Option erschließt Zugang zu höheren Aktienquoten, einer chancenorientierteren Anlagestrategie und flexibleren Auszahlmodellen, geht aber je nach gewähltem Produkt mit geringeren oder sogar keinen Garantien einher.

Optionsvergleich für Riester-Bestandskunden

KriteriumOption 1: Riester weiterführenOption 2: Nur Fördersystematik wechselnOption 3: in Altersvorsorgedepot wechseln

 

 

Vertrag bleibt bestehen

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

nein, neuer Vertrag 

 

 

 

 

Garantie

 

 

 

 

vollständig erhalten

 

 

 

 

vollständig erhalten

 

 

 

 

je nach Produktwahl (0–100 %) 

 

 

 

 

Förderlogik

 

 

 

 

bisherige Zulagen

 

 

 

 

neue Fördersystematik

 

 

 

 

neue Fördersystematik 

 

 

 

 

Renditechancen

 

 

 

 

eher konservativ

 

 

 

 

eher konservativ

 

 

 

 

potenziell höher 

 

 

 

 

Zusätzliche Kosten

 

 

 

 

keine

 

 

 

 

in der Regel keine

 

 

 

 

möglich (Wechselkosten) 

 

 

 

 

Verlust bisheriger Förderung

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein 

 

 

 

 

Empfehlenswert für

 

 

 

 

kurze Restlaufzeit, hoher Sicherheitsbedarf

 

 

 

 

günstigere neue Förderung im Einzelfall

 

 

 

 

lange Restlaufzeit, höhere Risikobereitschaft 

 

 

Welche der drei Optionen im Einzelfall am sinnvollsten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die verbleibende Laufzeit bis zum Ruhestand, die Höhe des bereits angesparten Guthabens, die individuelle Risikoneigung sowie die Anzahl der Kinder, für die Zulagen bezogen werden. Eine unabhängige Beratung kann Riester-Bestandskunden helfen, die für die eigene Situation passende Entscheidung zu treffen.

Beispielrechnungen für Riester-Bestandskunden

Um die Auswirkungen der verschiedenen Optionen greifbarer zu machen, folgen drei Beispielrechnungen, wie sie für typische Bestandskunden aussehen könnten. Diese Beispiele veranschaulichen, dass die passende Strategie stark von der individuellen Lebenssituation abhängt und es keine allgemeingültige Empfehlung gibt.

Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern
  • Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen, kindergeldberechtigten Kindern zahlt in ihren Riester-Vertrag regelmäßig den vollen förderfähigen Betrag ein. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

  • PositionBetrag pro Jahr

     

     

    Grundzulage

     

     

     

     

    175 Euro

     

     

     

     

    Kinderzulage Kind 1

     

     

     

     

    300 Euro 

     

     

     

     

    Kinderzulage Kind 2

     

     

     

     

    300 Euro

     

     

     

     

    Gesamtförderung

     

     

     

     

    775 Euro 

     

     

  • Diese Förderung bleibt für diese Bestandskunden unverändert bestehen, solange der Eigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich Zulagen, geleistet wird. Angesichts der hohen Kinderzulagen ist für viele betroffene Familien eine Fortführung des bestehenden Vertrags häufig die naheliegende Option, da die Förderquote im Verhältnis zum Eigenbeitrag besonders hoch ausfällt. Bei einem angenommenen Bruttoeinkommen von 45.000 Euro entspricht der volle Eigenbeitrag rund 1.800 Euro, wovon nach Abzug der Zulagen effektiv gut 1.000 Euro selbst aufgebracht werden müssen – die Förderquote liegt damit bei über 40 Prozent des tatsächlich eingesetzten Kapitals. Für diese Bestandskunden ist das Weiterführen des Vertrags wirtschaftlich äußerst attraktiv.

Beispiel 2: Berufseinsteiger kurz vor 25
  • Ein 24-jähriger Riester-Bestandskunde hat seinen Vertrag im Jahr 2025 abgeschlossen und dabei den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Da der Vertrag vor dem Stichtag 1. Januar 2027 abgeschlossen wurde, genießt er vollen Bestandsschutz. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 32.000 Euro müsste er zur Erlangung der vollen Grundzulage 4 Prozent, also 1.280 Euro, abzüglich der erhaltenen Zulagen einzahlen.

    Da er noch mehrere Jahrzehnte bis zum Ruhestand vor sich hat, könnte für diesen Riester-Bestandskunden ein späterer Wechsel in ein renditeorientierteres Altersvorsorgedepot durchaus sinnvoll sein – insbesondere, wenn er höhere Aktienquoten und die damit verbundenen langfristigen Renditechancen nutzen möchte. Angesichts des langen Anlagehorizonts von über 40 Jahren könnten selbst moderate Renditeunterschiede über die Zeit einen spürbaren Effekt auf das Endkapital haben.

Beispiel 3: Riester-Bestandskunde kurz vor Renteneintritt
  • Ein 62-jähriger Riester-Bestandskunde plant, in drei Jahren in Rente zu gehen. Sein Vertrag ist bereits weitgehend angespart, die Garantiesumme steht kurz vor der Auszahlung. In diesem Fall spricht wenig für einen Wechsel in ein neues Produkt: Die kurze Restlaufzeit lässt kaum noch Zeit, mögliche Kursschwankungen eines chancenorientierten Depots auszugleichen. Für solche Bestandskunden ist die Fortführung des bestehenden Vertrags mit vollständiger Garantie in aller Regel die risikoärmere und damit passendere Wahl. Auch ein Wechsel in Option 2, also lediglich in die neue Fördersystematik bei gleichbleibendem Vertrag, kann in diesem Fall geprüft werden, sofern sich dadurch die jährliche Förderhöhe verbessert.

    Diese drei Beispiele zeigen deutlich: Die passende Strategie hängt stark vom Alter, der familiären Situation und der verbleibenden Laufzeit ab. Genau deshalb lohnt sich eine individuelle Berechnung, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Riester-Bestandskunden sollten sich Zeit nehmen, ihre persönliche Situation sorgfältig zu analysieren und alle Optionen durchzurechnen.

Riester versus Altersvorsorgedepot – der direkte Vergleich

Für viele Riester-Bestandskunden stellt sich früher oder später die Frage, wie sich das bisherige Riester-Modell und das neue Altersvorsorgedepot grundsätzlich unterscheiden. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen und hilft bei der Orientierung, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

MerkmalRiester-Rente (Bestand)Altersvorsorgedepot (ab 2027)

 

 

Förderung

 

 

 

 

Grundzulage + Kinderzulage + Sonderausgabenabzug

 

 

 

 

beitragsabhängige Förderung + Sonderausgabenabzug

 

 

 

 

Garantie 

 

 

 

 

in der Regel vollständiger Beitragserhalt

 

 

 

 

mit oder ohne Garantie

 

 

 

 

Aktienquote

 

 

 

 

meist niedrig bis moderat 

 

 

 

 

potenziell deutlich höher

 

 

 

 

Kostenstruktur

 

 

 

 

teils hohe Abschluss- und Verwaltungskosten

 

 

 

 

Ziel: kostengünstiger, standardisiertes Produkt 

 

 

 

 

Flexibilität in der Auszahlung

 

 

 

 

eingeschränkt

 

 

 

 

flexibler, u. a. reiner Auszahlplan möglich

 

 

 

 

Zielgruppe 

 

 

 

 

ursprünglich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

 

 

 

 

Ab 2027 nahezu alle Erwerbstätigen. Neben den bisher schon Berechtigten, etwa Arbeitnehmern, Beamten, Richtern und Berufssoldaten, kommen dann auch Selbstständige und Freiberufler hinzu, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten.

 

 

 

 

Neuabschluss möglich

 

 

 

 

nein, ab 2027 nicht mehr 

 

 

 

 

ja, ab 1. Januar 2027

 

 

 

 

Wechsel aus Bestandsvertrag

 

 

 

 

 

 

 

 

ja, freiwillig und förderunschädlich 

 

 

Bei diesem Vergleich sollte berücksichtigt werden, dass höhere Renditechancen im Altersvorsorgedepot grundsätzlich mit höheren Schwankungsrisiken einhergehen. Wer Sicherheit priorisiert, findet auch im neuen System weiterhin Garantieprodukte.

Wer stärker auf Rendite setzt, kann sich für ein Altersvorsorgedepot ganz ohne Garantie entscheiden. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, innerhalb der geförderten Altersvorsorge zwischen unterschiedlichen Risikoprofilen zu wählen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren. Bestandskunden sollten diese Wahlfreiheit nutzen, um ihr persönliches Risiko-Rendite-Profil zu optimieren.

Riester-Rente und Umschichtung ab 2027 – Überblick für bestehende Verträge

Was sich in der Auszahlphase für Riester-Bestandskunden verändert

Auch für alle, die sich dem Rentenbeginn nähern bringt die Reform neue Wahlmöglichkeiten mit sich. Bislang sieht die Riester-Rente eine lebenslange Rentenzahlung vor. Ab 2027 kann zwischen zwei Auszahlmodellen gewählt werden:

  • Klassisches Modell: Ein Auszahlplan bis zum 85. Geburtstag, gefolgt von einer lebenslangen Leibrente ab diesem Zeitpunkt. Dieses Modell entspricht in seiner Grundstruktur weitgehend dem bisherigen Riester-Prinzip.
  • Reiner Auszahlplan: Eine Auszahlung, die  mit dem 85. Geburtstag endet, ohne anschließende Leibrentenphase. Dieses Modell kann besonders für alle attraktiv sein, die eine höhere Flexibilität bei der Verwendung ihres Vermögens im Alter wünschen.

Auch hier gilt: Die Wahl zwischen den Auszahlmodellen ist freiwillig. Wer keine aktive Entscheidung trifft, wird nicht automatisch in ein neues Modell überführt, sondern verbleibt im bisherigen System.

Nachgelagerte Besteuerung: Was im Rentenalter wichtig ist

Bei Riester-Verträgen wird häufig ein Aspekt unterschätzt, der die steuerliche Behandlung in der Rentenphase betrifft. Riester-Verträge unterliegen dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während der Ansparphase werden Beiträge steuerlich gefördert, in der Auszahlphase müssen die Rentenzahlungen dafür in voller Höhe versteuert werden. Dieses Prinzip ändert sich durch die Reform nicht – auch künftig gilt für Riester-Bestandskunden, dass die spätere Rente als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben ist.

Für die individuelle Steuerlast im Alter spielt vor allem der persönliche Steuersatz im Rentenbezug eine Rolle, der in aller Regel niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens. Dadurch bleibt unter dem Strich häufig ein spürbarer Vorteil gegenüber einer ungeförderten Geldanlage bestehen. Riester-Bestandskunden, die sich zwischen den beiden neuen Auszahlmodellen entscheiden müssen, sollten die steuerlichen Auswirkungen beider Varianten im Zweifel mit einer Steuerberatung oder dem eigenen Anbieter besprechen, da sich je nach gewähltem Modell unterschiedliche Auszahlzeitpunkte und damit unterschiedliche steuerliche Belastungen in einzelnen Jahren ergeben können.

Der Unterschied zwischen Kündigung und Wechsel

Jeder Riester-Bestandskunde sollte unbedingt den Unterschied zwischen einem Wechsel und einer Kündigung beachten. Ein Wechsel – sei es in die neue Fördersystematik oder in einen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag – gilt grundsätzlich als förderunschädlich. Das bedeutet: Bereits erhaltene Zulagen und in Anspruch genommene Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden.

Eine vorzeitige Kündigung des Riester-Vertrags ist hingegen etwas grundlegend anderes. Sie kann förderschädlich sein und dazu führen, dass sämtliche erhaltenen Zulagen sowie in Anspruch genommene Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Für unzufriedene Riester-Bestandskunden ist ein geordneter Wechsel daher in aller Regel deutlich vorteilhafter als eine Kündigung. Vor einer Entscheidung sollte man sich beim eigenen Anbieter oder bei einer unabhängigen Beratungsstelle über die konkreten Folgen informieren.

Gut informiert durch die Reform – mit unserem Newsletter auf dem neuesten Stand

Die Reform der privaten Altersvorsorge sorgt für viele Diskussionen, verändert bestehende Riester‑Verträge aber kaum. Der gesetzliche Bestandsschutz bleibt vollständig bestehen: Förderung, Garantien und Vertragsbedingungen laufen unverändert weiter. Ab 2027 kommen neue Wahlmöglichkeiten hinzu, die ohne Zeitdruck geprüft werden können.

Welche Option am besten passt – Fortführung, Wechsel in die neue Fördersystematik oder der Umstieg in ein Altersvorsorgedepot – hängt von persönlichen Faktoren wie Alter, Restlaufzeit und Risikoprofil ab. Wichtig ist, informiert zu bleiben und den eigenen Vertrag regelmäßig zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei mit klaren Einordnungen und aktuellen Updates.

Wer nichts verpassen möchte, sollte unseren Newsletter abonnieren – so bleiben Sie jederzeit auf dem neuesten Stand und können Entscheidungen fundiert treffen.

FAQ zum Riester-Bestandsschutz und zum Altersvorsorgedepot ab 2027

Was sind die häufigsten Irrtümer bei Riester-Bestandskunden ?
  • Im Zusammenhang mit der Reform kursieren einige Missverständnisse, die für Verunsicherung sorgen. Die wichtigsten Irrtümer im Überblick:

    - „Mein Riester-Vertrag wird automatisch gekündigt." Falsch. Bestehende Verträge laufen ohne aktives Zutun unverändert weiter – ein gesetzlicher Bestandsschutz sichert dies ab.

    - „Ich verliere meine bisherigen Zulagen." Falsch. Bereits erhaltene Zulagen bleiben in jedem Fall erhalten, solange keine förderschädliche Kündigung erfolgt.

    - „Ich muss mich jetzt sofort für das Altersvorsorgedepot entscheiden." Falsch. Der Wechsel ist freiwillig und zeitlich nicht befristet, sodass ausreichend Zeit für einen Vergleich bleibt.

    - „Riester-Bestandskunden können ab 2027 keine Beiträge mehr einzahlen." Falsch. Laufende Verträge können regulär weiterbespart werden, nur Neuabschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich.

    - „Ein Wechsel bedeutet automatisch mehr Risiko." Nicht zwingend. Auch im neuen System stehen weiterhin Garantieprodukte mit vollem oder teilweisem Beitragserhalt zur Verfügung.

    Diese Klarstellungen zeigen, dass viele Sorgen unbegründet sind. Wer sich als Riester-Bestandskunde ausreichend informiert, kann die Reform gelassen einordnen und muss keine überstürzten Entscheidungen treffen.

Müssen Riester-Bestandskunden jetzt aktiv werden?
  • Nein. Der gesetzliche Bestandsschutz sorgt dafür, dass bestehende Riester-Verträge unverändert weiterlaufen. Riester-Bestandskunden können frei entscheiden, ob und wann sie eine der neuen Optionen nutzen möchten.

Bleibt die Riester-Förderung für Bestandskunden vollständig erhalten?
  • Ja. Grundzulage, Kinderzulage und der steuerliche Sonderausgabenabzug bleiben bestehen, solange die bekannten Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

Können Riester-Bestandskunden noch neue Riester-Verträge abschließen?
  • Ab dem 1. Januar 2027 sind Neuabschlüsse von Riester-Verträgen nicht mehr möglich. Wer bereits Riester-Bestandskunde ist, ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Was passiert, wenn gar nichts unternommen wird?
  • Nichts Negatives. Der Vertrag läuft mit den bisherigen Konditionen, Garantien und Förderungen unverändert weiter. Ein Nichtstun führt zu keinerlei Nachteilen.

Lohnt sich für Riester-Bestandskunden ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot?
  • Das hängt von der individuellen Situation ab, insbesondere von der Restlaufzeit, dem bereits angesparten Guthaben und der persönlichen Risikobereitschaft. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.

Verlieren Riester-Bestandskunden bei einem Wechsel ihre bisherige Förderung?
  • Nein. Ein geordneter Wechsel in die neue Fördersystematik oder in ein Altersvorsorgedepot ist förderunschädlich. Bereits erhaltene Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Was unterscheidet einen Wechsel von einer Kündigung?
  • Ein Wechsel erhält die bisherige Förderung, eine Kündigung kann dagegen zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führen. Dieser Unterschied sollte vor jeder Entscheidung genau geprüft werden.

Gibt es Risiken bei einem Wechsel in ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie?
  • Ja. Ohne Beitragsgarantie sind Wertschwankungen möglich, dafür bestehen höhere Renditechancen. Wer eine kurze Restlaufzeit hat, sollte diese Option besonders kritisch prüfen.

Wie hoch ist die Gesamtförderung nach dem alten System für Riester-Bestandskunden mit Kindern?
  • Beispielsweise erhält eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern eine Grundzulage von 175 Euro sowie zwei Kinderzulagen von je 300 Euro – insgesamt also 775 Euro Förderung pro Jahr, sofern der volle Eigenbeitrag geleistet wird.

Gilt der Bestandsschutz auch für Wohn-Riester-Verträge?
  • Ja. Auch die Eigenheimrente fällt unter den gesetzlichen Bestandsschutz. Die bisherigen Förder- und Tilgungsregeln bleiben unverändert bestehen.