Bausparen

Eigenkapital ansparen und für später vorsorgen

Vier Wände und ein Hallelujah

Bausparvertrag

Mit einem Bausparvertrag von der Bausparkasse Schwäbisch Hall sichern Sie sich heute schon den niedrigen Darlehenszins für morgen. Legen Sie jetzt mit dem Testsieger des Finanz-Magazins "€uro am Sonntag" und des Deutschen Kundeninstituts (DKI)** den finanziellen Grundstein für Ihre Zukunft.

Logo Bausparkasse Schwäbisch Hall

Ihre Vorteile

  • Attraktiver Sparzins je nach Tarifvariante
  • Bis zu dreifache staatliche Förderung möglich (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulagen)
  • Sicherung günstiger Kreditzinsen für spätere Bauvorhaben
  • Veränderung der Sparrate möglich
  • Anpassung der Bausparsumme möglich
Bausparfuchs der Schwäbisch Hall Bausparkasse

Erhöhung der Wohnungsbauprämie auf 10 %

Die Mieten steigen weiter, die Immobilienpreise klettern in die Höhe. Gleichzeitig sind die Zinsen niedrig wie nie. Der Staat unterstützt Bausparer bei der Umsetzung Ihrer Wohnwünsche und "belohnt" eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mit der Wohnungsbauprämie (WoP).

Die Förderung wurde vom Staat, Anfang des Jahres 2021, erhöht und beträgt damit 10 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 700 Euro für Ledige und das Doppelte für Verheiratete. Pro Jahr kann man damit bis zu 70 Euro (Ledige) bzw. 140 Euro (Verheiratete) vom Staat geschenkt bekommen! Die weiteren Voraussetzungen lesen Sie hier, unter dem Punkt "Wohnungsbauprämie", nach.

Nutzen Sie diese Chancen für die Verwirklichung Ihrer Wohnträume und lassen Sie sich von uns beraten! Wir überprüfen Ihr Bausparkonto und Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten.

Ihr Weg zum Bausparvertrag

1. Sie schließen einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. In der Regel sparen Sie die Hälfte der Bausparsumme als Guthaben an und erhalten dafür Guthabenzinsen. Die andere Hälfte können Sie bei Zuteilung als zinsgünstiges und zinssicheres Darlehen in Anspruch nehmen.

2. Darüber hinaus unterstützt Sie auch der Staat auf Ihrem Weg ins Eigenheim mit staatlicher Förderung. 

3. Wer sich für Bausparen entscheidet, erhält unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die Wohnungsbauprämie für eigene Sparbeiträge sowie die Riesterförderung.

4. Mit Riester sind Sie schneller schuldenfrei und sparen Zinskosten - wenn Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen.

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In nur drei Schritten: Bedarf ermitteln, Tarif berechnen und Daten angeben.

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Bausparen für junge Leute

Der erste Schritt in die eigenen vier Wände

Mit dem Bausparen von der Bausparkasse Schwäbisch Hall legst Du den finanziellen Grundstein für Deine Zukunft, zum Beispiel für die erste eigene Wohnung. Hier kannst Du endlich tun und lassen was Dir gefällt und die neue Unabhängigkeit in vollen Zügen genießen. Alle unter 22-Jährigen können sich zudem einen attraktiven Bonus von bis zu 200 Euro sichern.

Deine Vorteile auf dem Weg zur Unabhängigkeit:

  • Überzeugende Konditionen
  • Junge Leute Bonus
  • Hohe Flexibilität: Die Sparrate ist jederzeit anpassbar
  • Option auf attraktiven Bausparkredit: dauerhaft sicherer Sollzins und niedrige Kreditraten
  • Jährlich mehrere Hundert Euro staatliche Prämien möglich (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulage)

Glossar

Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage

Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % der VL. Die Förderung ist allerdings nur bei bestimmten Anlageformen möglich. Dabei nimmt der Bausparvertrag eine besondere Rolle ein, da er die einzige staatlich geförderte, risikolose Anlageform ist. Der maximal geförderte Betrag umfasst 470 EUR pro Jahr und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Diesen Höchstbetrag fördert der Staat mit 9 % Arbeitnehmersparzulage. Pro Jahr können Sie damit vom Staat eine Förderung bis zu 43 EUR (eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer) bzw. bis zu 86 EUR (für zwei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer) erhalten. Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist, dass die Sparerin oder der Sparer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende 40.000 Euro und für Verheiratete 80.000 Euro. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Einkommen. 

Bewertungszahl

Bewertungszahl

Die Bewertungszahl legt fest, in welcher Reihenfolge Sparerinnen und Sparer ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen. Sie errechnet sich aus

  • den Zinsen, die Sie für Ihre Einzahlungen bekommen haben,
  • der Bausparsumme, auf die Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben,
  • dem gewählten Bewertungszahlfaktor sowie evtl. dem Leistungsfaktor.

Die Bausparerin oder -sparer kann seine Bewertungszahl selbst beeinflussen, indem sie oder er z. B. am Anfang jedes Monats einzahlt. Denn durch die taggenaue Verzinsung wächst die Bewertungszahl bei regelmäßigem Sparen schneller, als wenn Sie erst am Jahresende einzahlen.

Ihre bereits erreichte Bewertungszahl wird Ihnen im Jahreskontoauszug bekanntgegeben. Die Mindestbewertungszahl legt fest, ab welcher Bewertungszahl Sie Ihr Darlehen zugeteilt bekommen.

Leistungsfaktor

Leistungsfaktor

Einzahlungen über das Mindestsparguthaben hinaus werden durch einen Leistungsfaktor besonders belohnt. Dieser bewirkt ein schnelleres Anwachsen der Bewertungszahl und damit in der Regel eine Verkürzung der Sparzeit bis zur Zuteilung.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Die Abkürzung VL steht für vermögenswirksame Leistungen. Pro Jahr werden 470 Euro für Alleinstehende (Verheiratete 2 x 470 Euro) vermögenswirksame Leistungen mit 9 % Arbeitnehmersparzulage gefördert. 

VL können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und sind in der Regel tarifvertraglich festgelegt. Die VL müssen durch den Arbeitgeber auf einem bestimmten Konto angelegt werden. 

Das VL-Bausparkonto ist eine gängige und risikolose Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Nicht alle Arbeitgeber bezahlen die VL in voller Höhe von monatlich 40 Euro. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, zum Beispiel 27 Euro, besteht jedoch die Möglichkeit, die Differenz zum vollen Betrag aus der eigenen Tasche aufzufüllen, um dennoch die volle Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 43 Euro vom Staat zu bekommen. 

Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende 40.000 Euro und für Verheiratete 80.000 Euro. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Einkommen.

Wohnungsbauprämie

Wohnungsbauprämie

Mit der WoP "belohnt" der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag.

Die Förderung beträgt 10 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 700 Euro für Ledige und das Doppelte für Verheiratete. Pro Jahr kann man damit bis zu 70 Euro (Ledige) bzw. 140 Euro (Verheiratete) vom Staat geschenkt bekommen! 

Für die Gewährung der Prämie ist maßgebend, dass das jährliche zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet (Alleinstehende 35.000 Euro, Verheiratete 70.000 Euro).

Die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist zudem dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens gebunden. Die Verwendungsmöglichkeiten rund ums Bauen, Kaufen und Wohnen sind sehr vielfältig.  

Außerdem muss die Bausparerin oder der Bausparer das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Bundesrepublik unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Zu den begünstigten Zahlungen zählen neben den eigenen Einzahlungen auch Guthabenzinsen sowie vermögenswirksame Leistungen, für die kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.

Zuteilung

Zuteilung

Der Begriff "Zuteilung" bedeutet, dass Ihr Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Auszahlung Ihres Guthabens und die Beantragung des Bauspardarlehens notwendig sind. Voraussetzungen für die Zuteilung: 

  • Erreichen des Mindestsparguthabens an einem der zwölf Bewertungsstichtage,
  • Erreichen der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl, wenigstens in Höhe der Mindestbewertungszahl,
  • Erklärung der Bausparerin oder des Bausparers, dass sie beziehungsweise er die Zuteilung annimmt.

Natürlich werden Ihre Bausparmittel nur ausgezahlt, wenn Sie sie zu diesem Zeitpunkt auch haben wollen. Falls Sie das Geld gerade nicht brauchen, lassen Sie Ihren Vertrag einfach wie bisher weiterlaufen, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Oder stocken Sie Ihren Vertrag auf, so dass Sie später mehr Geld zur Verfügung haben.

**Weitere Informationen zum alljährlichen Test des Finanz-Magazins "€uro am Sonntag" und des Deutschen Kundeninstituts (DKI) finden Sie unter www.schwaebisch-hall.de/service/bausparkassen-test.html*. 

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