Identitätsprüfung
für alle unter 18 Jahren
für alle unter 18 Jahren
für alle unter 18 Jahren
für alle ab 18 Jahren
(auch für Sorgeberechtigte)
Bei Konten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen wir die Identität aller gesetzlichen Vertreter und des Kindes selbst prüfen. Sind Sie ein gesetzlicher Vertreter und wollen sich identifizieren? Dann finden Sie hier alle für Sie verfügbaren Verfahren.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen den gesamten Kontoeröffnungsprozess für Minderjährige und im Anschluss die möglichen Verfahren für die Identitätsprüfung.
Für eine Identitätsprüfung von Personen unter 18 Jahren bieten wir folgende Verfahren an:
Sie benötigen:
Ob Ihr Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel eine Online-Funktion hat, erkennen Sie am grün-blauen Logo auf der Rückseite.
Die Online-Funktion Ihres Ausweisdokuments muss aktiviert sein. Sollten Sie noch keine PIN vergeben haben oder sich nicht mehr daran erinnern können, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Bürgeramt vor Ort.
Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern.
Schritt für Schritt: Die Online-Ausweisfunktion
Sie benötigen:
Schritt für Schritt: Das VideoIdent-Verfahren
Wichtig: Die Geburtsurkunde kann nur für Kinder unter 16 Jahren als Legitimationsdokument genutzt werden.
Bitte verwenden Sie eine Geburtsurkunde ohne Zweckbindung (Dokumente mit einem Hinweis wie z. B. „zur Beantragung von Kindergeld“ können leider nicht akzeptiert werden).
Um Ihre Kontoeröffnung abzuschließen, können Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument im Original in einem unserer Standorte identifizieren. Kommen Sie gern direkt vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin. Sie haben ein Konto für Ihr Kind eröffnet? Dann bringen Sie bitte auch Ihre Sorgerechtsnachweise mit.