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Sicherheitshinweise Sparda-Bank Berlin

Ihre Zustimmung ist gefragt

Alle Informationen auf einen Blick

Veränderungen gehören zum Alltag – auch im Banking. Ab März 2026 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die wir gemeinsam mit Ihnen umsetzen müssen. Dazu gehören strengere Sicherheitsstandards für Überweisungen, Anpassungen beim Bezahlen mit Karte und eine Aktualisierung unserer Vertragsunterlagen.

Damit wir diese Änderungen rechtssicher und transparent gestalten können, benötigen wir Ihre Zustimmung. Sie entscheiden aktiv, dass unsere Geschäftsbeziehung auf den neuen Grundlagen weitergeführt wird.


Frist für Ihre Zustimmung

Bitte erteilen Sie Ihre Zustimmung bis spätestens 31.Mai 2026 , damit die Änderungen rechtzeitig wirksam werden können.

 

So stimmen Sie zu

Sie haben mehrere einfache Möglichkeiten:

OnlineOffline
QR-Code im Schreiben scannenUnterschreiben und im frankierten Rückumschlag zurücksenden
Link in Ihrem e-Postfach oder in unserer E-Mail nutzenRufen Sie uns montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 42080420 an
Besuchen  Sie uns in einem unserer Standorte 

Wichtige Hinweise

  • „Zahlungspflichtig zustimmen“: Die Formulierung „zahlungspflichtig zustimmen“ ist gesetzlich (nach § 312j Abs. 3 BGB) vorgeschrieben. Damit bestätigen Sie nur, dass Sie unseren Geschäftsbedingungen zustimmen, es erfolgt keine Zahlung. 

  • QR-Code-Sicherheit: Der QR-Code führt ausschließlich auf eine gesicherte Bankseite. Achten Sie auf typische Betrugsmerkmale wie unpersönliche Anrede, falsche Kontaktdaten oder Aufforderungen zur Eingabe von PIN/Passwörtern. 

  • Folgen bei fehlender Zustimmung: Unsere Leistungen basieren auf einheitlichen Vertragsgrundlagen. Ohne Ihre Zustimmung können wir einzelne Leistungen oder die gesamte Geschäftsbeziehung nicht fortführen. 

FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Zustimmungskampagne

Was ist ab dem 1. März 2026 neu?
  • Ab dem 1. März 2026 treten neue Fassungen der folgenden Geschäftsbedingungen in Kraft:

    • Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, einschließlich der neuen Empfängerprüfung („Verification of Payee“) 

    • Sonderbedingungen für das Online-Banking  

    • Sonderbedingungen für die BankCard (girocard Debit Mastercard)   

    • Vertrags- und Sonderbedingungen für Mastercard und Visa Karten, einschließlich digitaler Nutzung und Online-Zahlung (nur relevant für Kreditkarteninhabende) 

    • Änderungen am Preis- und Leistungsverzeichnis, mit Anpassungen bei Entgelten, Streichungen veralteter Leistungen und redaktionellen Änderungen 

     Die vollständigen Änderungen entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben. 

Warum habe ich dieses Schreiben erhalten?
  • Wir informieren alle Kundinnen und Kunden über wichtige Änderungen, die ab dem 1. März 2026 wirksam werden. Damit wir unsere Dienstleistungen weiterhin vollständig anbieten können, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung. Das Schreiben stellt sicher, dass Sie rechtzeitig informiert sind und alle relevanten Unterlagen erhalten.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
  • Unsere Leistungen basieren auf einheitlichen Vertragsgrundlagen. Ohne Ihre Zustimmung können wir bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen. In Einzelfällen kann dies sogar zur Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung führen. Wir empfehlen daher dringend, die Zustimmung rechtzeitig zu erteilen, um eine reibungslose Fortführung Ihrer Bankgeschäfte sicherzustellen.

Ich habe meine Unterlagen verloren. Was kann ich tun?
  • Kein Problem! Sie können die Unterlagen jederzeit erneut abrufen:

    • Über den QR-Code in Ihrem Schreiben oder

    • Über den Link in Ihrem e-Postfach oder

    • Über die E-Mail, die wir Ihnen zugesandt haben oder 

    • Alternativ helfen wir Ihnen auch telefonisch oder persönlich an einem unserer Standorte weiter.

Was bedeutet „zahlungspflichtig zustimmen“?
  • Diese Formulierung ist aus rechtlichen Gründen erforderlich. Sie bezieht sich auf die Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis. Wichtig: Ihre Zustimmung bedeutet nicht, dass automatisch neue Kosten entstehen. Sie bestätigt lediglich, dass Sie die aktualisierten Vertragsbedingungen akzeptieren.

Ist der QR-Code sicher?
  • Ja, der QR-Code führt direkt auf eine gesicherte Bankseite. Er wurde erstellt, um Ihnen den Zustimmungsprozess zu erleichtern. Da es leider auch Betrugsversuche mit QR-Codes geben kann, beachten Sie bitte folgende Warnsignale:

    • Aufforderung zur Eingabe vertraulicher Daten wie PIN oder Passwörter 

    • Druck, sofort zu handeln

    • Unpersönliche oder ungewöhnliche Anrede 

    • Abweichende Kontaktdaten im Schreiben

    • Das Schreiben weist möglicherweise schlechte Druckqualität, unscharfe Logos oder Rechtschreibfehler auf 

    Die Sparda-Bank Berlin wird Sie niemals auffordern, Zugangsdaten, PIN, Passwörter oder Freigabecodes preiszugeben. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Was passiert mit den Kontoauszugsdruckern und Selbstbedienungsterminals?
  •  Diese Geräte werden bis spätestens Oktober 2026 schrittweise außer Betrieb genommen. Gründe:

    • Der Hersteller hat die Produktion eingestellt, Ersatzteile sind kaum verfügbar.

    • Die Nutzung ist stark zurückgegangen, da viele Kundinnen und Kunden digitale oder postalische Alternativen nutzen.

    • Thermopapier ist nicht recyclingfähig und belastet die Umwelt. 

    • Die Geräte entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit.

Welche Alternativen gibt es für Kontoauszugsdrucker?
    • Online-Banking: Kontoauszüge jederzeit kostenlos abrufbar. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung des e-Postfachs.

     

    • Postversand: Kontoauszüge im gewünschten Rhythmus per Post (Portokosten trägt die Kundin/der Kunde).
    • PlusPaket, das folgende Leistungen umfasst:

    Monatlicher Kontoauszug per Post

    Quartalsweise 12 Überweisungsträger und 6 frankierte Rückumschläge

    Porto inklusive

    Kosten: 4 Euro pro Monat

     

    "Hinweis: Sie möchten sich über Ihre Kontobewegungen informieren?: Nutzen Sie dazu die Funktion der "Umsatzanzeige" an unseren Geldautomaten. Hier können Sie bis zu 3 Monate rückwirkend sowohl die Umsätze als auch die Details dazu ansehen."

Ich habe Fragen oder benötige Unterstützung. An wen kann ich mich wenden?
  • Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

    • Telefonisch: 030 42080420 (montags bis freitags, 8–20 Uhr)

    • Persönlich: Besuchen Sie uns an einem unserer Standorte

    • Online: Buchen Sie Ihren Wunschtermin unter sparda-berlin.de/termin .

Warum soll ich den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr und die BankCard zustimmen? Die gelten doch schon seit dem 5.10.25?
  • Die Anwendung der Sonderbedingungen war rechtlich bereits erforderlich und wurde von uns umgesetzt. Damit die rechtlichen Anforderungen vollständig erfüllt sind, benötigen wir jedoch Ihre ausdrückliche Zustimmung. Um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten und unnötigen Aufwand zu vermeiden, haben wir die Themen bewusst gebündelt. So erhalten Sie alle relevanten Informationen kompakt und können eine fundierte Entscheidung treffen.

Eine Zustimmung per Link wirkt unseriös und erinnert an betrügerische Praktiken. Warum macht die Bank das?
  • Wir verstehen, dass eine E-Mail mit einem Link bei einigen Kundinnen und Kunden Fragen aufwerfen kann. Gern erläutern wir Ihnen die Hintergründe: 

    Im Rahmen unserer Zustimmungskampagne versenden wir Erinnerungsmails an alle Kundinnen und Kunden, deren E-Mail-Adresse uns vorliegt. Der enthaltene Link wurde von uns erstellt, um den Zustimmungsprozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten und gleichzeitig Ressourcen zu schonen. Die Formulierung „zahlungspflichtig zustimmen“ ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 312j Abs. 3 BGB). Damit bestätigen Sie lediglich die Zustimmung zu unseren Geschäftsbedingungen und den kostenpflichtigen Leistungen im Preis- und Leistungsverzeichnis – es erfolgt keine unmittelbare Zahlung.

    Wichtig: Die Sparda-Bank Berlin wird Sie niemals auffordern, Ihre Login-Daten, PINs, Passwörter oder Freigabecodes preiszugeben. Der Zustimmungslink dient ausschließlich der Bestätigung Ihrer Zustimmung, nicht der Eingabe vertraulicher Daten.

    Da es leider auch betrügerische E-Mails mit Links gibt, möchten wir Ihnen einige Hinweise geben, wie Sie solche Nachrichten erkennen können: 

    • Aufforderung zur Eingabe vertraulicher Daten wie Zugangsdaten oder Passwörter

    • Druck, sofort zu handeln

    • Unpersönliche oder ungewohnte Anrede

    • Ungewöhnliche Absenderadresse

    • Unscharfe Logos oder auffällige Rechtschreibfehler

    •  Links führen nicht auf die gewohnte Bankseite, sondern auf fremde Domains. 

    Sollten Sie unsicher sein, können Sie uns jederzeit direkt kontaktieren. Zusätzlich erhalten alle Kundinnen und Kunden im Dezember ein Schreiben per Post mit einem Zustimmungsformular. Sie können also frei wählen, welchen Weg Sie bevorzugen. 

Änderungskündigung

Ich möchte mein Konto weiter nutzen und die Kündigung abwenden. Was muss ich tun?
  • Falls Sie eine Kündigung aufgrund einer fehlenden Zustimmung zu den aktuellen Preisen und Bedingungen erhalten haben und diese vermeiden wollen, bitten wir Sie, uns bis spätestens zum 31. Mai 2026 Ihre Zustimmung zu unseren neuen Preisen und Bedingungen zu erteilen.

    So stimmen Sie zu:

    • Online: Scannen Sie den QR-Code in unserem Schreiben oder nutzen Sie den Link in der Mitteilung in Ihrem E-Postfach. Falls Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, finden Sie den Link auch in der E-Mail, die wir Ihnen gesendet haben.

    • Per Formular: Füllen Sie das Formular aus, das Sie von uns erhalten haben, und senden Sie es uns unterschrieben im bereits frankierten Rückumschlag zurück.

    • Telefonisch oder persönlich: Rufen Sie uns montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 42080420 an oder besuchen Sie uns an einem unserer Standorte.

    Darüber hinaus können Sie Ihre Zustimmung durch folgende Aktivitäten erteilen:

    • Tätigen von Überweisungen (ausgenommen Daueraufträge)

    • Einsatz Ihrer BankCard oder Kreditkarte

    • Keine Einwände gegen den Rechnungsabschluss vom 31. März 2026 innerhalb von sechs Wochen erheben 

Warum erhalte ich gleich eine Kündigung und nicht erst eine Aufforderung zuzustimmen?
  • In den letzten Wochen haben wir unsere Kundschaft mehrfach über wichtige Änderungen in den zentralen Bereichen des Zahlungsverkehrs informiert. 

    Es tut uns sehr leid, falls Sie unsere Schreiben nicht erreicht haben. Wir wissen, wie wichtig verlässliche Informationen sind, und verstehen gut, dass diese Situation für Sie irritierend ist. 

    Damit Sie alle Informationen dennoch erhalten, stellen wir Ihnen alles Wichtige auch online zur Verfügung. Unter sparda-berlin.de/zustimmung finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der Änderungen sowie die Möglichkeiten zur Zustimmung.

    Die neuen Preise und Bedingungen gelten seit dem 1. März 2026 für Kundinnen und Kunden, die diesen bereits zugestimmt haben. Da eine Fortführung von Verträgen nur auf Grundlage gültiger Preise und Bedingungen möglich ist, mussten wir alle Verträge, zu denen uns bisher noch keine Zustimmung zu den neuen Preisen und Bedingungen vorlag, kündigen.

    Um die Kündigung Ihrer Verträge zu vermeiden, bitten wir Sie, uns bis spätestens zum 31. Mai 2026 Ihre Zustimmung zu unseren neuen Preisen und Bedingungen zu erteilen.

    So stimmen Sie zu:

    • Online: Scannen Sie den QR-Code in unserem Schreiben oder nutzen Sie den Link in der Mitteilung in Ihrem E-Postfach. Falls Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, finden Sie den Link auch in der E-Mail, die wir Ihnen gesendet haben.

    • Per Formular: Füllen Sie das Formular aus, das Sie von uns erhalten haben, und senden Sie es uns unterschrieben im bereits frankierten Rückumschlag zurück.

    • Telefonisch oder persönlich: Rufen Sie uns montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 42080420 an oder besuchen Sie uns an einem unserer Standorte.

    Darüber hinaus können Sie Ihre Zustimmung durch folgende Aktivitäten erteilen:

    • Tätigen von Überweisungen (ausgenommen Daueraufträge)

    • Einsatz Ihrer BankCard oder Kreditkarte

    • Keine Einwände gegen den Rechnungsabschluss vom 31. März 2026 innerhalb von sechs Wochen erheben  

Warum erhalte ich eine Kündigung?
  • In den letzten Wochen haben wir unsere Kundschaft mehrfach über wichtige Änderungen in den zentralen Bereichen des Zahlungsverkehrs informiert. Alle Informationen zu den Änderungen und Ihrer Zustimmung finden Sie unter sparda-berlin.de/zustimmung

     

    Die neuen Preise und Bedingungen gelten seit dem 1. März 2026 für Kundinnen und Kunden, die diesen bereits zugestimmt haben. Da eine Fortführung von Verträgen nur auf Grundlage gültiger Preise und Bedingungen möglich ist, mussten wir alle Verträge, zu denen uns bisher noch keine Zustimmung zu den neuen Preisen und Bedingungen vorlag, kündigen.

     

    Um die Kündigung Ihrer Verträge zu vermeiden, bitten wir Sie, uns bis spätestens zum 31. Mai 2026 Ihre Zustimmung zu unseren neuen Preisen und Bedingungen zu erteilen.

    So stimmen Sie zu:

    • Online: Scannen Sie den QR-Code in unserem Schreiben oder nutzen Sie den Link in der Mitteilung in Ihrem E-Postfach. Falls Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, finden Sie den Link auch in der E-Mail, die wir Ihnen gesendet haben.

    • Per Formular: Füllen Sie das Formular aus, das Sie von uns erhalten haben, und senden Sie es uns unterschrieben im bereits frankierten Rückumschlag zurück.

    • Telefonisch oder persönlich: Rufen Sie uns montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 42080420 an oder besuchen Sie uns in einem unserer Standorte.

    Darüber hinaus können Sie Ihre Zustimmung durch folgende Aktivitäten erteilen:

    • Tätigen von Überweisungen (ausgenommen Daueraufträge)

    • Einsatz Ihrer BankCard oder Kreditkarte

    • Keine Einwände gegen den Rechnungsabschluss vom 31. März 2026 innerhalb von sechs Wochen erheben 

Auf welcher Grundlage kündigen Sie das Girokonto?
  • Einige Dienstleistungen, Preise und Bedingungen haben sich geändert und wir benötigen eine einheitliche Vertragsrundlage für alle Kundinnen und Kunden, um unser Geschäft weiterführen zu können.

    Die Kündigung von Girokonten ohne Zustimmung, einschließlich BankCard sowie einer eingeräumten oder geduldeten Überziehungsmöglichkeit, erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 19 Abs. 1 und 2) und in den Allgemeinen Bedingungen für Kredite und Darlehen (Ziffer 9.2).

    Auch Kreditkartenverträge werden nach den dafür geltenden Vertragsbedingungen beendet. Die maßgebliche Regelung finden Sie in Ziffer 16.1 der Bedingungen für Mastercard und Visa Karten, sowohl für Debit- als auch für Kreditkarten.

Ich habe das Girokonto bereits gekündigt – warum schreiben Sie mich erneut an?
  • Es kann vorkommen, dass Ihre Kündigung noch nicht in unserem System erfasst war, während wir die Schreiben vorbereitet und versendet haben. In solchen Fällen überschneiden sich die Abläufe.

    Wenn Sie Ihr Konto bereits gekündigt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. In diesem Fall können Sie unser Schreiben einfach ignorieren.

    Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung.

Ich habe zugestimmt – warum erhalte ich dennoch eine Kündigung?
  • Es kann passieren, dass Ihre Zustimmung bereits auf dem Weg zu uns war, während wir die Schreiben vorbereitet und versendet haben. In solchen Fällen ist Ihre Rückmeldung möglicherweise noch nicht rechtzeitig in unserem System erfasst worden.

    Wenn Sie bereits zugestimmt haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Dann ist unser Schreiben für Sie nicht relevant.

    Wenn Sie sich unsicher sind, prüfen Sie bitte kurz, ob Sie uns diese bereits übermittelt haben. Falls dies noch nicht geschehen ist, können Sie dies weiterhin bis zum 31. Mai 2026 tun.

    So stimmen Sie zu:

    • Online: Scannen Sie den QR-Code in unserem Schreiben oder nutzen Sie den Link in der Mitteilung in Ihrem E-Postfach. Falls Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, finden Sie den Link auch in der E-Mail, die wir Ihnen gesendet haben.

    • Per Formular: Füllen Sie das beigefügte Formular aus und senden Sie es uns unterschrieben im beiliegenden, bereits frankierten Rückumschlag zurück.

    • Telefonisch oder persönlich: Rufen Sie uns montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 42080420 an oder besuchen Sie uns in einem unserer Standorte.

    Darüber hinaus können Sie Ihre Zustimmung durch folgende Aktivitäten erteilen:

    • Tätigen von Überweisungen (ausgenommen Daueraufträge)

    • Einsatz Ihrer BankCard oder Kreditkarte

    • Keine Einwände gegen den Rechnungsabschluss vom 31. März 2026 innerhalb von sechs Wochen erheben  

Ich möchte nicht zustimmen bzw. ablehnen.
  • Wenn Sie unseren aktuellen Preisen und Bedingungen nicht zustimmen möchten, respektieren wir selbstverständlich Ihre Entscheidung. In diesem Fall endet Ihr Girokonto zum 31. Mai 2026. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das Konto nicht mehr für den Zahlungsverkehr nutzen.

    Damit die Kündigung Ihres Girokontos nicht ihre Wirksamkeit verliert, achten Sie bitte darauf, Ihr Girokonto ab sofort nicht mehr aktiv zu nutzen. Dazu gehören: 

    • das Tätigen von Überweisungen (ausgenommen bereits bestehende Daueraufträge) oder

    • der Einsatz Ihrer BankCard oder Kreditkarte.

    Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihr Girokonto jederzeit selbst zu kündigen und den Beendigungszeitpunkt individuell festzulegen per schriftlichem Auftrag oder Mitteilung im Online-Banking.

    Um mögliche Nachteile zu vermeiden, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

    • Neue Kontoverbindung: Teilen Sie uns rechtzeitig Ihre neue Kontoverbindung mit, damit wir eventuell vorhandenes Guthaben auszahlen können. Ein bestehender Sollsaldo ist auszugleichen. 

    • Nutzung Ihres Girokontos: Nach dem 31. Mai 2026 werden keine Zahlungen mehr ausgeführt. Dazu gehören Daueraufträge, Terminüberweisungen und Lastschriften. Bitte informieren Sie Ihre Vertragspartner rechtzeitig über Ihre neue Bankverbindung.

    • Sperrung der Karten: Ausgegebene Karten (BankCards, Kreditkarten) werden nach dem 31. Mai 2026 gesperrt. Wir empfehlen, die Karten durch Zerschneiden zu entwerten, bevor Sie sie bei einer geeigneten Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben.

Was passiert mit dem Geschäftsanteil?
  • Ihre Geschäftsanteile sind von der Kündigung des Girokontos nicht betroffen. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Kontoverbindung mit, damit wir diese als neues Referenzkonto für die Dividendenzahlung hinterlegen können. 

Gibt es einen SCHUFA-Eintrag, wenn Sie mich kündigen?
  • Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die Kündigung grundsätzlich nicht der SCHUFA gemeldet wird. Eine Meldung erfolgt nur dann, wenn sich Ihr Konto im Soll befindet und eine fällige Zahlung trotz Frist nicht ausgeglichen wird.

    Wenn Ihr Konto ausgeglichen ist, brauchen Sie sich also keine Sorgen zu machen. In diesem Fall hat die Kündigung keine Auswirkungen auf Ihre SCHUFA.

Ich möchte meinen Geschäftsanteil sofort haben.
  • Die Regelungen für die Kündigung der Mitgliedschaft sind in der Satzung der Genossenschaft festgelegt. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Kündigung Ihrer Mitgliedschaft frühestens zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (bei Eingang der Kündigung bis zum 30. September) möglich ist. 

    Sofern die Kündigung fristgerecht erfolgt, werden die Anteile nach der Vertreterversammlung Mitte des Folgejahres ausgezahlt. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Post an folgende Anschrift zu senden: Sparda-Bank Berlin eG, 10884 Berlin.

Warum kündigen Sie mir nur das Girokonto und nicht die anderen Verträge?
  • Für die Führung eines Girokontos benötigen wir eine einheitliche vertragliche Grundlage. Dazu gehören auch die damit verbundenen Produkte wie Ihre BankCard, Kreditkarte sowie eine eingeräumte oder geduldete Überziehungsmöglichkeit. Ohne Ihre Zustimmung zu den neuen Preisen und Bedingungen können wir diese Leistungen leider nicht weiter anbieten.

     

    Andere Verträge bleiben bestehen. Für diese Produkte liegen individuelle Vereinbarungen vor, die weiterhin gültig sind. Deshalb müssen wir diese Verträge nicht kündigen.