Die Sparda-Bank Berlin eG ist Mitglied in der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und zusätzlich in der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V..
Die Einlagensicherung der deutschen Genossenschaftsbanken
Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Dabei sind die Stabilität der genossenschaftlichen FinanzGruppe und das Vertrauen in die Bonität all ihrer Mitglieder von entscheidender Bedeutung für das erfolgreiche Wirken der Genossenschaftsbanken im Wettbewerb. Die BVR Institutssicherung GmbH und die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleisten diese Stabilität und dieses Vertrauen in einem besonders hohen Maße.
Bankenunion: Antwort der Politik auf Finanz- und Staatsschuldenkrise
Als politische Antwort auf die Finanz- und Staatsschuldenkrise entstand auf Initiative der Europäischen Union (EU) die Bankenunion. Diese besteht aus einer einheitlichen Bankenaufsicht bei der EZB, einer einheitlichen Bankenabwicklung, einem einheitlichen Regelwerk für Banken sowie einer nach einheitlichen Standards aufgebauten Einlagensicherung für jedes EU-Mitgliedsland. Das Bestreben der Europäischen Kommission nach einer Harmonisierung bestehender Einlagensicherungssysteme mündete ab Mitte 2010 in die Neuregelung der bestehenden EU-Einlagensicherungsrichtlinie aus dem Jahr 1994. Im Juni 2014 wurde die neugefasste DGSD ("Deposit Guarantee Schemes Directive") ins Amtsblatt der EU eingetragen. Der verbindliche Umsetzungszeitraum für die hieraus zu entwickelnden nationalen Gesetze endete am 3. Juli 2015. An diesem Tag trat in Deutschland das sogenannte DGSD-Umsetzungsgesetz in Kraft, in dessen Kern das deutsche Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) steht.
Neues Gesetz stellt Einlegerentschädigung in den Vordergrund
Die EU-Richtlinie und das deutsche EinSiG stellen - neben dem Interesse der Bankkunden an die Sicherheit ihrer Einlagen, was durch die Sicherungseinrichtung des BVR schon seit Jahrzehnten gewährleistet wird - den Gedanken einer reibungslosen Einlegerentschädigung in den Vordergrund. Um diese für ein institutssicherndes System wie das der Genossenschaftsbanken neue Anforderung bei unverändertem Schutzniveau zu erfüllen, wurde der BVR-Institutsschutz weiterentwickelt und die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) gegründet. So ist gewährleistet, dass das bisherige hohe Schutzniveau für die Kundeneinlagen der der BVR-ISG angeschlossenen genossenschaftlichen Banken auch unter der neuen Gesetzgebung weiter aufrechterhalten bleibt, und zugleich die europaweit geltenden neuen Anforderungen erfüllt werden. Die BVR-ISG ist in ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannt und erfüllt den gesetzlichen Auftrag, im Falle einer Bankinsolvenz die Entschädigung der Einleger nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes vorzunehmen. Darüber hinaus ist sie gesetzlich berechtigt, Maßnahmen zur Abwendung einer Bestandsgefährdung, also zur Verhinderung einer Insolvenz, vornehmen zu dürfen. Parallel zur BVR-ISG besteht auch weiterhin die seit über 80 Jahren erfolgreich tätige Sicherungseinrichtung des BVR. Dieses duale System aus amtlich anerkanntem und zusätzlich freiwilligen institutsbezogenem Sicherungssystem gewährleistet die Stabilität und das Vertrauen in die genossenschaftliche Bankengruppe.