Pflichtinformationen

Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG. Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.

Für bankfachliche Fragen steht Ihnen in unserem Institut unser KundenService über hallo@sparda-berlin.de zur Verfügung.

Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle* zur Verfügung.


Sandbox-Test für Dritte Zahlungsdienstleister

Wir bieten in diesem Zusammenhang seit dem 14.03.2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weiteren Informationen nutzen Sie bitte www.fiduciagad.de/xs2asandbox-test*.

Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website (www.berlin-group.org*) und das NISP–Projekt (www.nisp.online*).


Erstinformation für Versicherungsvermittler

Unter folgendem Link stellen wir Ihnen die Erstinformation, aus der Sie alle wichtigen Kontaktdaten und Ansprechpartner der DEVK entnehmen können, zum Download bereit:


Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken. Aus diesem Grunde folgen wir dem Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen FinanzGruppe, welches Sie unter www.sparda-b.de/nachhaltigkeit abrufen können.


 

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