Nachlassverwaltung

Wir geben Ihnen Orientierung im Nachlassfall

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schmerzhafte Erfahrung. Inmitten der Trauer stehen die Hinterbliebenen oft vor einer Vielzahl administrativer Aufgaben, die sofortige Aufmerksamkeit erfordern. Als Ihr vertrauensvoller Partner möchten wir Ihnen helfen, die häufigsten Fragen im Nachlassfall zu klären und Sie bei der Abwicklung zu unterstützen.

Unser Service im Nachlassfall

Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser emotional belastenden Zeit Orientierung zu geben und die wichtigsten Fragen zu beantworten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.   


Erforderliche Unterlagen und Schritte

Erster Schritt: Bekanntgabe des Todesfalls

Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen:

Hinweis: Bitte verwenden Sie im Formular zur Online-Terminvereinbarung das Freitextfeld, um den Namen und das Geburtsdatum des Verstorbenen für eine eindeutige Zuordnung anzugeben.

Digital

Melden Sie den Nachlass online.

Persönlich

Besuchen Sie uns an einem unserer Standorte.

Benötigte Dokumente zur Meldung

Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen (Kopien) ein:  

  • Sterbeurkunde  
  • Legitimationsdokument/e der Meldenden (z. B. Personalausweis (Vorder/Rückseite), Reisepass) 
  • Kontaktinformationen der Person, die den Todesfall mitteilt (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Hinweis: Bitte reichen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises zusammen mit den anderen Unterlagen ein. Nach Eingang Ihrer Unterlagen informieren wir Sie, ob weitere Dokumente für die Nachlassabwicklung benötigt werden.  

Zweiter Schritt: Nachlassabwicklung

Je nach Situation können folgende Unterlagen notwendig sein:

  • Erbnachweise (Originale): Erbschein (wenn vorliegt) oder Testament mit Eröffnungsniederschrift
  • Legitimationsunterlagen: Personalausweis oder Reisepass des Erben oder Bevollmächtigten
  • Erbschaftsvollmacht: Falls erforderlich, bei Erbengemeinschaften einzureichen
  • Weitere Dokumente: Gegebenenfalls weitere Dokumente, die die Erbenstellung bestätigen 

Sie haben Fragen zum Nachlassfall?

Hier finden Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Nachlass allgemein

Was ist ein Nachlass?

Ein Nachlass umfasst alle Vermögenswerte, Rechte und Verpflichtungen einer verstorbenen Person. Dazu zählen unter anderem Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere und andere Besitztümer.

Welche Unterlagen werden benötigt, um den Nachlass zu regeln?

Für die Regelung des Nachlasses benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass der Erben
  • Gegebenenfalls weitere Dokumente (z.B. General- und Vorsorgevollmachten, Erbschein, Testament oder Geburtsurkunde) 
Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?

Zur Legitimation als Erbin oder Erbe müssen Sie das Testament oder den Erbvertrag sowie das Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts oder einen Erbschein vorlegen.

Sie können die Dokumente entweder im Original an einem unserer Standorte einreichen oder sie von einer anerkannten Stelle, wie Notaren oder Anwälten, beglaubigen oder durch Ihre Hausbank bestätigen lassen.

Alternativ können Sie die beglaubigten oder bestätigten Dokumente auch per Post zusenden.

Wie legitimiere ich mich?

Für die Legitimation benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Die Legitimation kann in allen Standorten der Sparda-Bank Berlin erfolgen oder durch das Post-Ident-Verfahren oder Video-Legitimation.

Wie lange dauert es, bis der Nachlass abgewickelt ist?

Die Dauer der Nachlassabwicklung kann variieren, abhängig von der Komplexität des Nachlasses und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Wir bemühen uns, den Prozess so zügig wie möglich abzuwickeln und halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Nachlassguthaben?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich, wenn:

  • Erben oder Bevollmächtigte ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. In diesem Fall müssen diese Bescheinigung vor der Verfügung über den Nachlass vorgelegt werden.
  • Das Nachlassguthaben 5.000,00 € übersteigt. Für Nachlassguthaben unter diesem Betrag ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.

Wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, kann sie beim Finanzamt für Erbschaftsangelegenheiten beantragt werden. In der Regel übernehmen wir als Bank die Beantragung für Sie.

Welche Erbnachweise sind für im Ausland ansässige Erben erforderlich?

Da hier neben einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weitere Nachweise notwendig sind, wenden Sie sich für nähere Informationen schriftlich an uns.

Konten

Wie kann ich ein Konto nach dem Tod eines Kontoinhabers abwickeln?

Nach dem Tod eines Kontoinhabers muss der Nachlass gemäß den rechtlichen Anforderungen geregelt werden. Wenden Sie sich bitte an die Sparda-Bank Berlin und reichen Sie die erforderlichen Dokumente wie die Sterbeurkunde ein. Wir beraten Sie gerne über die weiteren Schritte zur Abwicklung des Kontos.

Wer darf über die Nachlasskonten verfügen?

Verfügungsberechtigt sind gesetzliche Erben, andere Kontoinhaberinnen und -inhaber. Bank- und Generalbevollmächtigte und Vorsorgebevollmächtigte über den Tod hinaus, können ebenfalls über die Konten verfügen, sofern sie eine entsprechende Vollmacht vorlegen.

Bitte beachten Sie: Eine General- oder Vorsorgevollmacht muss im Original eingereicht und von uns als Bank geprüft werden, bevor die Nachlassabwicklung erfolgen kann.

Allgemeine Bankvollmachten, sind in unserem System hinterlegt und müssen nicht erneut vorgelegt werden.

Wer erhält Auskunft über die Konten?

Auskunftsberechtigt sind ebenfalls gesetzliche Erben, Kontoinhaberinnen und -inhaber und bevollmächtigte Personen mit entsprechender Vollmacht.

Auch hier ist es erforderlich, dass die General- und Vorsorgevollmacht im Original vorgelegt wird, es sei denn, es handelt sich um eine bereits hinterlegte allgemeine Bankvollmacht. Für erteilte General- und Vorsorgevollmachten ist die Vorlage im Original zwingend notwendig, da das Original als Indiz für die Gültigkeit der Vollmacht dient.

Bitte beachten Sie, dass eventuell anfallende Gebühren gemäß unserem Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet werden.

Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto?

Gemeinschaftskonten können auf Wunsch aufgelöst oder auf den hinterbliebenen Kontoinhaber umgeschrieben werden.

Warum ist ein Einzelkonto mit Vollmacht kein Gemeinschaftskonto, und welche Auswirkungen hat das im Falle eines Nachlasses?

Ein Einzelkonto gehört ausschließlich dem Kontoinhaberin oder -inhaber, auch wenn eine andere Person eine Vollmacht besitzt, um über das Girokonto zu verfügen. Der Bevollmächtigte ist jedoch nicht Miteigentümer, sondern handelt nur im Namen des Kontoinhabenden.

Gerne eröffnen wir für Sie ein neues Gemeinschaftskonto und unterstützen Sie bei der Umstellung.

Was passiert mit dem Konto nach dem Tod eines Kontoinhabers?

Nach der Meldung des Sterbefalls wird der Nachlass zur weiteren Bearbeitung aufgenommen. Die Konten bleiben in der Regel weiterhin aktiv und werden nur in besonderen Ausnahmefällen gesperrt.

Können Beerdigungskosten und Rechnungen vom Nachlasskonto bezahlt werden?

Die Kosten für die Beerdigung können vom Nachlasskonto beglichen werden. Bitte reichen Sie die Originalrechnungen zusammen mit einem unterschriebenen Überweisungsträger in einer unserer Standorte ein. Falls die Einreichenden nicht bevollmächtigt sind oder sich nicht als Erben ausweisen können, ist zusätzlich eine Haftungserklärung erforderlich. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Was passiert bei einer Überzahlung von Renten?

Überzahlungen werden von der Rentenstelle festgestellt und zurückgefordert. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Verfügung über das Nachlasskonto. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Rückzahlungen vorzunehmen. 

Wie können Nachlasskonten aufgelöst werden?

Die Auflösung eines Nachlasskontos kann persönlich nach Einreichung der Unterlagen in einem Standort beantragt werden oder durch das Ausfüllen und Zurücksenden des Formulars zur Kontoauflösung veranlasst werden.

Bei Erbengemeinschaften erfolgt die Nachlassabwicklung in der Regel gemeinsam mit allen Erben. Hierfür kann unser hauseigenes Formular Erbschaftsvollmacht verwendet werden, das im Formularcenter auf unserer Website zum Download bereitsteht.

In Fällen, in denen individuelle Lösungen erforderlich sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, um die nächsten Schritte zu klären.

Finanzprodukte

Welche Unterlagen sind bei einer bestehenden Baufinanzierung erforderlich?

Für eine Baufinanzierung im Nachlassfall müssen Sie uns eine gültige Erblegitimation (Erbschein) einreichen.

Was passiert mit den Gewinnsparlosen des Verstorbenen?

Gewinnsparlose werden nach Meldung des Sterbefalls zum Ende des laufenden Monats gekündigt und im folgenden Monat auf das hinterlegte Konto ausgezahlt. Dies betrifft nur Einzellose.

Was muss ich bei Verträgen der Union Investment beachten?

Zur Übertragung oder Verfügung über bestehende Depotkonten bei Union Investment vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin an einem unserer Standorte.

Bitte bringen Sie zur Terminvereinbarung die Sterbeurkunde sowie die Erbnachweise mit.

Was muss ich bei Verträgen der Bausparkasse Schwäbisch Hall beachten?

Zur Übertragung oder Verfügung über bestehende Bausparverträge bei der Schwäbisch Hall vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin an einem unserer Standorte.

Bitte bringen Sie zur Terminvereinbarung die Sterbeurkunde sowie die Erbnachweise mit.

Was muss ich bei Verträgen der DEVK beachten?

Die bestehenden Versicherungsverträge des Verstorbenen müssen gekündigt werden. Gerne beraten wir Sie dazu an einem unserer Standorte.

Bitte bringen Sie zur Terminvereinbarung die Sterbeurkunde sowie die Erbnachweise mit.