Vermögenswirksame Leistungen

Geld von der Firma? Wieso nicht!

Entdecken Sie vermögenswirksame Leistungen bei der Sparda-Bank Berlin

Nutzen Sie vermögenswirksame Leistungen (VL), um Ihre Sparziele zu erreichen. Lassen Sie sich die Chance nicht entgehen, von diesem Angebot Ihrer Arbeitgeberin zu profitieren. Nutzen Sie vermögenswirksame Leistungen, um zusätzliche Gelder für Ihre Zukunft zu sichern. Der Staat unterstützt Ihr VL-Sparen durch Arbeitnehmersparzulage (ASZ) und Wohnungsbauprämie, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Unser Tipp: Seit Anfang 2024 nutzen noch mehr Menschen die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage (ASZ)! Dank neuer Einkommensgrenzen können jetzt Alleinstehende mit bis zu 40.000 Euro und Verheiratete mit bis zu 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen die ASZ beantragen.

Warum VL-Sparen?

  • Monatlicher Zuschuss durch die Arbeitgeberin: Viele Unternehmen zahlen einen monatlichen Zuschuss von bis zu 40 Euro.
  • Staatliche Förderungen: Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen erhalten Sie zusätzliche staatliche Zulagen wie die Arbeitnehmersparzulage (bis zu 80 Euro jährlich) und die Wohnungsbauprämie (bis zu 70 Euro jährlich).
  • Vielfältige Anlagemöglichkeiten: Sie können in verschiedene Sparformen investieren, darunter Investmentfonds, Bausparverträge oder die betriebliche Altersvorsorge.
vermögenswirskame leistungen geld sparen

1. Ansprüche prüfen: Überprüfen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder fragen Sie in der Personalabteilung nach, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen (VL) angeboten werden. Diese Beiträge sind oft tarifvertraglich geregelt und werden anteilig für Teilzeitkräfte gewährt. Übrigens: Sie können den Betrag aus eigener Tasche komplett aufstocken. Das wäre sinnvoll, wenn das Unternehmen nur einen kleinen VL-Betrag gewährt. Beachten Sie, dass Ihre Arbeitgeberin nicht verpflichtet ist, einen Zuschuss zu zahlen, aber man darf Ihre eigene Überweisung nicht ablehnen.

2. Beraten lassen: Entdecken Sie die Vorteile einer individuellen Beratung bei der Sparda-Bank Berlin. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihnen bei allen Fragen rund um vermögenswirksame Leistungen (VL) kompetent weiterzuhelfen. Durch ihre fundierte Fachkenntnis gewinnen Sie einen klaren Überblick über Ihre Finanzlage, was es einfacher macht, eine passende Geldanlage zu finden, die Ihren Bedürfnissen und finanziellen Zielen entspricht

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So funktionieren vermögenswirksame leistungen

3. Geldanlage auswählen:

3.1. Fondssparen: Mit Arbeitgeberin und Staat die Zukunftsvorsorge aufbauen. Bis zu 80 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr vom Staat.

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3.2. Bausparvertrag: Ideal für Investitionen in Immobilien oder zur Tilgung bestehender Kredite. Hier profitieren Sie von der Wohnungsbauprämie.

Zum Bausparvertrag

3.3. Betriebliche Altersvorsorge: Eine steuer- und abgabenfreie Option für die Altersvorsorge, allerdings ohne staatliche Arbeitnehmersparzulage.

4. Arbeitsnehmersparzulage beantragen: Beantragen Sie die Zulage mit Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt überweist die Zulage nach Ablauf der Sperrfrist direkt in Ihren Sparvertrag. Eine Zustimmung zur elektronischen Datenübermittlung ist erforderlich, um den Anspruch zu sichern.

5. Kontinuierliches Sparen: Ihre Beiträge werden automatisch von Ihrer Arbeitgeberin eingezogen und in Ihren VL-Vertrag eingezahlt. Nach sechs Jahren Fondssparen ruht das Geld für ein Jahr, bevor Sie es nutzen oder weiter investieren können.

 

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Staatliche Förderung im Überblick

Einkommensgrenzen: Für die Arbeitnehmersparzulage gelten 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften.

Fördergrenzen und Zulagen:

Der Staat unterstützt Ihre Vermögensbildung zusätzlich zu den Beiträgen Ihrer Arbeitgeberin. Sie können sich zwischen einem Bausparvertrag und Fondsparen entscheiden und dabei die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) in Anspruch nehmen, sofern Sie berechtigt sind:

Fondssparen: Hier beträgt die staatliche Förderung 20 %. Bei einem maximalen jährlichen Beitrag von 400 Euro an VL können Sie eine ASZ von bis zu 80 Euro erhalten.

Bausparverträge:

Arbeitnehmersparzulage (ASZ): Die staatliche Förderung beträgt 9 %. Bei einem maximalen jährlichen Beitrag von 470 Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL) ergibt sich eine ASZ von bis zu 43 Euro. Die Einkommensgrenze für diese Förderung liegt seit Januar 2024 bei 40.000 Euro für Singles bzw. 80.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften.

Wohnungsbauprämie (WoP): Der maximal geförderte Sparbetrag liegt bei 700 Euro pro Jahr für Singles und bei 1.400 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Auf diesen Betrag werden 10 % gutgeschrieben, was maximal 70 Euro pro Jahr für Singles und bis zu 140 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften ergibt. Der monatliche Sparbeitrag darf dabei auch höher sein als der geförderte Betrag.


Die häufigsten Fragen

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL)

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL)?

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind freiwillige Leistungen Ihrer Arbeitgeberin in Deutschland, die bis zu 40 Euro monatlich betragen können. Je nach Einkommensgrenze und Anlageform kommt eine staatliche Prämie hinzu.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage zusammen mit Ihrer Steuererklärung. Dazu benötigen Sie die Anlage VL und die Zustimmung zur elektronischen Datenübermittlung an das Finanzamt.

Was ist der Unterschied zwischen Vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage?

Vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind Sparbeträge, die Arbeitgeberinnenfreiwillig für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf bestimmte Anlageformen einzahlen. Maßgeblich dafür ist ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel im Arbeitsvertrag. Zu diesem Sparvermögen schießt der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage noch etwas dazu. So schafft er für Bürger mit schmalerem Budget einen Anreiz, Vermögen aufzubauen.

Unter welchen Umständen Sie Förderung vom Staat (VermBG) bekommen?

Der deutsche Staat unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei, Vermögen aufzubauen. Laut dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) müssen Arbeitgeberinnen ihren Arbeitnehmern auf Wunsch Teile des Gehalts direkt auf ein Anlagekonto überweisen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten, haben bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Den Antrag darauf stellen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung.

Welche Sparformen sind möglich?

Sie können zwischen Investmentfonds, Bausparverträgen und der betrieblichen Altersvorsorge wählen, je nach Ihren Sparzielen.

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