Einkommensgrenzen: Für die Arbeitnehmersparzulage gelten 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften.
Fördergrenzen und Zulagen:
Der Staat unterstützt Ihre Vermögensbildung zusätzlich zu den Beiträgen Ihrer Arbeitgeberin. Sie können sich zwischen einem Bausparvertrag und Fondsparen entscheiden und dabei die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) in Anspruch nehmen, sofern Sie berechtigt sind:
Fondssparen: Hier beträgt die staatliche Förderung 20 %. Bei einem maximalen jährlichen Beitrag von 400 Euro an VL können Sie eine ASZ von bis zu 80 Euro erhalten.
Bausparverträge:
Arbeitnehmersparzulage (ASZ): Die staatliche Förderung beträgt 9 %. Bei einem maximalen jährlichen Beitrag von 470 Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL) ergibt sich eine ASZ von bis zu 43 Euro. Die Einkommensgrenze für diese Förderung liegt seit Januar 2024 bei 40.000 Euro für Singles bzw. 80.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften.
Wohnungsbauprämie (WoP): Der maximal geförderte Sparbetrag liegt bei 700 Euro pro Jahr für Singles und bei 1.400 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Auf diesen Betrag werden 10 % gutgeschrieben, was maximal 70 Euro pro Jahr für Singles und bis zu 140 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften ergibt. Der monatliche Sparbeitrag darf dabei auch höher sein als der geförderte Betrag.