Partnerkonto eröffnen mit einfachen Schritten
Wer ein Partnerkonto eröffnen möchte, profitiert mit den folgenden unkomplizierten Schritten durch das Online-Angebot der Sparda-Bank Berlin von einer einfachen Abwicklung:
- Zunächst dürfen die beiden Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber über das Online-Formular schnell sowie komfortabel jeweils die eigenen Personendaten eintragen.
- Im nächsten Schritt erfolgt die Online-Legitimation mit gültigen persönlichen Ausweisdokumenten des Paars per Videoident.
- Wenige Tage nach der Kontoeröffnung erhalten die Beteiligten alle Unterlagen zum Gemeinschaftskonto sowie die Bankkarten.
Hilfreicher Service bei der Änderung der Bankverbindung
Sobald Personen ein Partnerkonto eröffnen und sich die bevorzugt genutzte Bankverbindung ändert, erleichtert unser Service den Übergang. Wir können uns zum Beispiel darum kümmern, die bisherigen Zahlungspartner wegen des Konto-Wechsels zu informieren. Mit dieser Unterstützung ist es schneller möglich, die Geldgeschäfte der Kundinnen und Kunden über das neue Partnerkonto abzuwickeln.
Der Wechsel von einer anderen Bank lässt sich ebenfalls unkompliziert gestalten. Durch einen Mausklick werden Daueraufträge sowie Lastschriften vom bisherigen Bankinstitut übertragen. Diese benutzerfreundliche Option vermeidet, dass Neukundinnen und Neukunden die Umstellung wegen des Aufwands verzögern und eventuell vergessen.
Falls Personen ein Partnerkonto eröffnen und zuvor genutzte Einzelkonten nicht mehr notwendig sind, kümmern wir uns ebenfalls darum. Kunden und Kundinnen dürfen Wunschtermine für die Schließung der Altkonten bestimmen. Daraufhin haben Partner und Partnerinnen die Chance, ohne bürokratischen Aufwand für die vorigen Konten mit dem neuen Partnerkonto durchzustarten. Unser Kontowechselservice ermöglicht dementsprechend einen hohen Komfort.
Oder-Variante für Paare bei der Kontoeröffnung
Während Partner ein Partnerkonto eröffnen, bietet die Sparda-Bank Berlin hierfür die sogenannte Oder-Variante an. Diese Art des Partnerkontos vereinfacht die gemeinschaftliche Nutzung der Bankprodukte. Mit der Oder-Variante haben beide Partnerinnen und Partner weitreichende Befugnisse. Nach der Eröffnung eines derartigen Partnerkontos dürfen alle Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber alleine auf das Konto zugreifen. Die Zustimmung des anderen Beteiligten ist durch die Oder-Variante für einzelne Vorgänge nicht notwendig. Dementsprechend verfügen die Inhaberinnen und Inhaber beispielsweise über die Befugnis, eigenständig Geld einzuzahlen sowie abzuheben.
Sonderbedingungen für die Partnerkonten beschreiben das Einzelverfügungsrecht für die Kundinnen und Kunden im Detail. Bei der Eröffnung mit der Oder-Kontovariante sollte vorausgesetzt sein, dass in einer Partnerschaft eine makellose Vertrauensbasis besteht. Wer sich für das Gemeinschaftskonto entscheidet, hält in der Regel einen Missbrauch für ausgeschlossen. Das gilt beim Zugriff auf das Kontoguthaben genauso wie im Rahmen einer eventuellen Kontoüberziehung.
Entscheidende Vorteile durch ein eröffnetes Partnerkonto
Indem Paare ein Partnerkonto eröffnen, können die Kunden und Kundinnen insbesondere von den folgenden Vorteilen profitieren:
- Das Partnerkonto legt die Grundlage für eine gemeinsame wirtschaftliche Zukunft mit der bevorstehenden oder bereits erfolgten Gründung eines Familienhaushalts.
- Durch das Partnerkonto erhalten die Beteiligten einen gleichberechtigten Überblick über die gemeinschaftliche Finanzsituation, die beispielsweise für Planungen vor dem Hausbau oder sonstigen Zukunftsentscheidungen richtungsweisend ist.
- Bei der Sparda-Bank Berlin dürfen beide Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos eigene Debitkarten verwenden, um komfortabel die Bankprodukte zu nutzen.
Gesparte Zeit ohne notwendige Zusammenfassung von Einzelkonten
Partner sparen mit einem gemeinsamen Konto bei finanziellen Entscheidungen viel Zeit. Sobald Kundinnen und Kunden ein Partnerkonto eröffnen, müssen Zahlungen mit einer Relevanz für beide Beteiligten nicht mehr separat über unterschiedliche Kontoauszüge zusammengefasst werden. Stattdessen bietet der Auszug vom Gemeinschaftskonto bereits den notwendigen Überblick. Die finanziellen Angelegenheiten eines Paars lassen sich nach der Eröffnung des Partnerkontos dementsprechend schnell und unkompliziert regeln.
Langfristiger Zugriff für den Partner in Ausnahmesituationen
Ein langfristiger Zugriff auf die genutzten Bankangebote bietet auch zusätzliche Sicherheit für verschiedene Ausnahmesituationen, wenn zwei Menschen ein Partnerkonto eröffnen. Ein Einzelverfügungsrecht für das Gemeinschaftskonto ist besonders vorteilhaft, während eine Partnerin oder ein Partner beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen finanzielle Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Sobald Partner ein Partnerkonto eröffnen, werden in einem derartigen Ausnahmefall finanzielle Notsituationen unwahrscheinlicher.
Mit der Oder-Variante des Gemeinschaftskontos sinkt das Risiko, dass sich wegen eines Zugriffsproblems in Krankheitsfällen Rechnungen nicht mehr bezahlen lassen. In dieser Situation haben die anderen Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber die Möglichkeit, für die betroffene Person Überweisungen sowie Ein- oder Auszahlungen zu übernehmen. Auch gemeinsame finanzielle Angelegenheiten bleiben in Ausnahmesituationen mit abwesenden Partnerinnen und Partnern seltener auf der Strecke, solange sich das Guthaben nicht auf Einzelkonten ohne gegenseitige Zugriffsmöglichkeit befindet.
Es kann in vielen Fällen eine reizvolle Idee sein, neben bestehenden Einzelkonten ein zusätzliches Partnerkonto zu eröffnen. Wir geben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, die persönlichen Konten sowie geteilte Gemeinschaftskonten über dieselbe Plattform zu verwalten. Über das Online-Banking oder die SpardaBanking App besteht die Gelegenheit, sich einen Überblick darüber zu verschaffen.
Mit den Plattformen lässt sich auch sehr unkompliziert Geld vom eigenen Einzelkonto auf ein Partnerkonto überweisen. Paaren gibt die Kombination von diesen Konten die Möglichkeit, gemeinsame finanzielle Angelegenheiten zu regeln und dennoch unabhängig zu bleiben. Hierfür können die Beteiligten regelmäßig ein festes Budget auf das Gemeinschaftskonto transferieren