Nehmen wir an, Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen von rund 35.000 Euro, ein Kind und besparen seit zehn Jahren einen Riester‑Banksparplan mit monatlich 100 Euro. Dann ergibt sich folgende Situation:
Eigene Einzahlungen 12.000 Euro über zehn Jahre.
Grundzulagen 1.750 Euro.
Kinderzulagen 3.000 Euro.
Vertragsgewinne 1.500 Euro.
Vertragskosten rund 2.000 Euro.
Aktuelles Vertragsguthaben 16.250 Euro.
Zusätzlich haben Sie durch den Sonderausgabenabzug eine Steuerersparnis von 2.500 Euro erzielt. Insgesamt stehen damit 18.750 Euro auf der Haben‑Seite, davon 16.250 Euro im Vertrag.
Wenn Sie den Riester‑Vertrag kündigen, müssen alle Zulagen in Höhe von 4.750 Euro zurückgezahlt werden. Das Finanzamt fordert die 2.500 Euro ebenfalls zurück. Der Anbieter zieht beide Beträge direkt vom Vertragsguthaben ab. Das Guthaben sinkt dadurch auf 9.000 Euro.
Rechnerisch stehen Ihnen dann 11.500 Euro zur Verfügung, da die 2.500 Euro Steuerersparnis bereits auf Ihr Girokonto geflossen sind. Das liegt 500 Euro unter Ihren eigenen Einzahlungen.
In diesem Beispiel übersteigen die Kosten den Gewinn. Wäre der Gewinn höher, müssten Sie diesen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei einem Einkommen von 35.000 Euro liegt dieser bei rund 30 Prozent. Auch in diesem Fall wäre ein Plus nicht garantiert.
Es gibt jedoch Konstellationen, in denen trotz Rückzahlung aller Förderbeträge ein Gewinn bleibt. Wer mehrere Kinder hat oder ein sehr hohes Einkommen erzielt, profitiert besonders stark von Zulagen und Steuerentlastungen. In solchen Fällen kann eine vorzeitige Kündigung zu einem positiven Ergebnis führen.