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Riesterrente neukunde

Riester-Rente wechseln: Moderne Alternative mit dem Altersvorsorgedepot

Ab 2027 bietet das Altersvorsorgedepot eine zusätzliche Möglichkeit, Riester-Guthaben ohne Förderverluste zu übertragen. Viele Sparer prüfen derzeit, ob ihr Riester-Vertrag weiterhin zu ihren Zielen passt. Eine Kündigung führt zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen, deshalb sollte sie gut überlegt sein.

Das neue Depot eröffnet eine flexible Alternative für alle, die ihre Vorsorge anders strukturieren möchten. Gleichzeitig bleiben bestehende Riester-Verträge – insbesondere gut kalkulierte und solide Produkte – eine verlässliche Option. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren wie Laufzeit, Guthaben und gewünschter Anlagestrategie ab.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Riester-Auflösung prüfen Eine Auflösung führt zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen und sollte nur bei akutem Liquiditätsbedarf erwogen werden.

  • Altersvorsorgedepot als Alternative Ab 2027 können Riester-Guthaben ohne Förderverluste übertragen werden. Das neue Depot ermöglicht erstmals staatlich geförderte ETF-Anlagen.

  • Förderstruktur nutzen Die neue Förderung ist einkommensunabhängig. Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr sind möglich, ergänzt durch Kinderzulagen bis 300 Euro.

  • Steuervorteile in der Ansparphase Kapitalerträge und Umschichtungen bleiben während der Ansparphase steuerfrei.

  • Zusätzliche Boni Unter 25-Jährige erhalten 200 Euro Startbonus. Geringverdiener und mittelbar Berechtigte bekommen bei Zahlung des Mindestbeitrags in Höhe von jährlich 120 Euro mindestens 60 Euro Zulage im Jahr.

  • Renditechancen und Regeln Es gibt eine Wahl zwischen Beitragsgarantie und einer Variante ohne, die dafür aber höhere Renditechancen verspricht. Bei schädlicher Verwendung müssen Zulagen zurückgezahlt werden.

Der Förder-Check

Vergleichen Sie mit unserem Förder-Check-Rechner Ihre möglichen Zulagen gemäß der bisherigen und der neuen Fördersystematik.

Warum überhaupt private Altersvorsorge?
    • Drei-Säulen-Modell Das deutsche Rentensystem basiert auf drei Bereichen: der gesetzlichen Rente als Basisversorgung, der betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber und der privaten Vorsorge, die die individuelle Rentenlücke schließen soll.

    • Demografischer Wandel Durch eine steigende Lebenserwartung und weniger Beitragszahler gerät das System zunehmend unter Druck. Das Rentenniveau sinkt, sodass die gesetzliche Rente allein oft nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.

    • Rolle der Riester-Rente Die Riester-Rente wurde eingeführt, um diese Lücke zu schließen. Ihre Garantiepflichten und die lange Phase niedriger Zinsen begrenzen jedoch die Ertragschancen. 

    • Neues Altersvorsorgedepot Ab 2027 führt der Staat eine neue Form der privaten Vorsorge ein. Das Altersvorsorgedepot ersetzt klassische Versicherungsstrukturen durch eine flexible und kostengünstige Depotlösung.

    • Kapitalmarkt als Chance Anleger können selbst entscheiden, wie sie investieren. Das Depot verbindet die Wachstumskraft globaler Aktienmärkte mit staatlicher Förderung und eröffnet neue Möglichkeiten für den langfristigen Vermögensaufbau.

    • Neuausrichtung der privaten Vorsorge Mit dem Altersvorsorgedepot reagiert der Staat auf die Herausforderungen des bisherigen Systems und schafft ein modernes Instrument, das die private Altersvorsorge effizienter und transparenter gestaltet.

Warum Sie einen bestehenden Riester-Vertrag nicht einfach kündigen sollten

Ein Riester-Vertrag unterscheidet sich grundlegend von einem Tagesgeldkonto oder einem Aktiendepot. Bei diesen Anlageformen wird das Guthaben nach einer Kündigung einfach ausgezahlt. Beim Riester-Vertrag besteht jedoch ein Abkommen zwischen Ihnen, dem Anbieter und dem Staat. Die staatlichen Zulagen sind zweckgebunden und sollen ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Eine Kündigung gilt daher als förderschädliche Verwendung. Statt eines normalen Kündigungsprozesses folgt eine gesetzlich vorgeschriebene Abwicklung mit weitreichenden finanziellen Folgen.

Riester-Rente auflösen: Die finanziellen Konsequenzen

Mit einer Kündigung verlieren Sie drei zentrale Werte:

  1. Förderkapital Die staatlichen Zulagen haben über die Jahre Zinsen oder Fondsrenditen erwirtschaftet. Bei einer Auflösung gehen nicht nur die Zulagen verloren. Auch der gesamte Ertragseffekt dieser Beträge entfällt rückwirkend. Zusätzlich fallen Stornogebühren des Anbieters an.

  2. Steuervorteile Alle steuerlichen Vergünstigungen, die Sie über die Jahre erhalten haben, müssen zurückgezahlt werden. Dies führt zu einer hohen kurzfristigen Belastung, die oft nicht eingeplant ist.

  3. Beitragsgarantie Die Garantie auf den nominalen Werterhalt Ihrer Beiträge gilt nur, wenn der Vertrag regulär bis zum Ende läuft. Bei einer vorzeitigen Auszahlung erhalten Sie lediglich den aktuellen Wert der Fonds. Liegt der Aktienmarkt in einer Schwächephase, fällt dieser Wert entsprechend niedriger aus.

Eine Kündigung der Riester-Rente ist daher in den meisten Fällen der wirtschaftlich ungünstigste Weg, aus dem System auszusteigen.

Die Auflösung im Detail: Das passiert, wenn Sie die Riester-Rente auszahlen lassen
  • Im Regelfall bleibt das angesparte Riester-Guthaben bis zur förderrechtlichen Altersgrenze gebunden. Danach ist eine Auszahlung als lebenslange Rente vorgesehen. Wenn Sie den Vertrag kündigen und eine Auszahlung verlangen, läuft der Prozess wie folgt ab:

    1. Meldung an die ZfA Der Anbieter informiert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen über die Kündigung.

    2. Ermittlung der Zulagen Die ZfA berechnet alle Grundzulagen und Kinderzulagen, die über die Jahre auf Ihr Riester-Konto geflossen sind.

    3. Steuerliche Rückforderung Das Finanzamt ermittelt, wie viel Steuern Sie durch den Sonderausgabenabzug eingespart haben.

    4. Direktabzug vom Vertrag Der Anbieter zieht die Summe aus Zulagen und Steuervorteilen direkt vom Vertragsguthaben ab und überweist sie an den Staat. Ausgezahlt wird nur der verbleibende Betrag abzüglich der Vertragskosten.

Steuerfalle Riester-Rente auflösen: Das müssen Sie versteuern
  • Auch nach Rückzahlung aller Förderbeträge bleibt die steuerliche Betrachtung relevant. Haben Sie einen Gewinn erzielt, also liegt der Vertragswert über Ihren eigenen Einzahlungen, wird dieser Betrag steuerpflichtig.

    Es gilt nicht der pauschale Abgeltungssteuersatz. Der Gewinn wird Ihrem regulären zu versteuernden Einkommen im Jahr der Auszahlung zugerechnet. Liegt Ihr Einkommen in einer hohen Progressionsstufe, kann die Steuerlast deutlich ausfallen. Der individuelle Steuersatz kann bis zu 42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erreichen.

Ein fiktives Beispiel: So viel Geld geht verloren, wenn Sie die Riester-Rente auszahlen lassen
  • Nehmen wir an, Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen von rund 35.000 Euro, ein Kind und besparen seit zehn Jahren einen Riester‑Banksparplan mit monatlich 100 Euro. Dann ergibt sich folgende Situation:

    • Eigene Einzahlungen 12.000 Euro über zehn Jahre.

    • Grundzulagen 1.750 Euro.

    • Kinderzulagen 3.000 Euro.

    • Vertragsgewinne 1.500 Euro.

    • Vertragskosten rund 2.000 Euro.

    • Aktuelles Vertragsguthaben 16.250 Euro.

    Zusätzlich haben Sie durch den Sonderausgabenabzug eine Steuerersparnis von 2.500 Euro erzielt. Insgesamt stehen damit 18.750 Euro auf der Haben‑Seite, davon 16.250 Euro im Vertrag.

    Wenn Sie den Riester‑Vertrag kündigen, müssen alle Zulagen in Höhe von 4.750 Euro zurückgezahlt werden. Das Finanzamt fordert die 2.500 Euro ebenfalls zurück. Der Anbieter zieht beide Beträge direkt vom Vertragsguthaben ab. Das Guthaben sinkt dadurch auf 9.000 Euro.

    Rechnerisch stehen Ihnen dann 11.500 Euro zur Verfügung, da die 2.500 Euro Steuerersparnis bereits auf Ihr Girokonto geflossen sind. Das liegt 500 Euro unter Ihren eigenen Einzahlungen.

    In diesem Beispiel übersteigen die Kosten den Gewinn. Wäre der Gewinn höher, müssten Sie diesen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei einem Einkommen von 35.000 Euro liegt dieser bei rund 30 Prozent. Auch in diesem Fall wäre ein Plus nicht garantiert.

    Es gibt jedoch Konstellationen, in denen trotz Rückzahlung aller Förderbeträge ein Gewinn bleibt. Wer mehrere Kinder hat oder ein sehr hohes Einkommen erzielt, profitiert besonders stark von Zulagen und Steuerentlastungen. In solchen Fällen kann eine vorzeitige Kündigung zu einem positiven Ergebnis führen.

Riester-Rente kündigen: Diese Alternativen gibt es

Wer darüber nachdenkt, seine Riester-Rente aufzulösen, tut dies nicht selten, weil das Geld anderweitig gebraucht wird. Doch bevor Sie den Vertrag aus finanzieller Not voreilig kündigen und damit bares Geld verbrennen, sollten Sie prüfen, wie akut der Engpass wirklich ist. Je nachdem, ob Sie sofortige Liquidität benötigen oder lediglich die monatliche Belastung senken wollen, gibt es deutlich klügere Alternativen. Und wenn Sie sich die Riester-Rente nur auszahlen lassen möchten, weil Ihnen die Rendite zu gering ist, öffnet sich Ihnen ab Januar 2027 eine neue Tür.

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Riester-Vertrag beitragsfrei stellen

Die Beitragsfreistellung ist die unkomplizierteste Option. Ein formloses Schreiben an Ihren Anbieter genügt. Sobald Sie dessen schriftliche Bestätigung erhalten, brauchen Sie keinen einzigen Cent mehr in den Vertrag einzuzahlen und haben somit mehr Geld für andere Zwecke frei. Ob Sie Ausgaben damit decken oder in ein privates Tagesgeldkonto oder einen freien ETF-Sparplan einzahlen, bleibt Ihnen überlassen. Ihr bisheriges Riester-Guthaben "schläft" einfach, bis es auszahlfähig wird. Sie bekommen zwar keine weiteren Zulagen und Steuervergünstigungen, müssen aber auch keine zurückzahlen.

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Eigenbeitrag auf das Minimum reduzieren

Diese Variante lohnt sich vor allem, wenn Sie Kinder haben. Sie können Ihre monatlichen Einzahlungen auf 5 Euro senken. Damit erreichen Sie den jährlichen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro und erhalten weiterhin die anteilige Grund- und Kinderzulagen vom Staat. 

Wohnriester nutzen
  • Planen Sie, in naher Zukunft eine Immobilie zu bauen, zu erwerben oder einen bestehenden Immobilienkredit zu tilgen, können Sie sich die Riester-Rente auszahlen lassen, ohne Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen zu müssen. Voraussetzung: Sie finanzieren damit Wohneigentum in Deutschland. Der Staat fordert hierbei keine Rückzahlungen ein, jedoch wird der entnommene Betrag auf einem fiktiven "Wohnförderkonto" mit 2 % pro Jahr verzinst und muss später im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung versteuert werden.

Ab Januar 2027 auf das neue Altersvorsorgedepot umsteigen
  • Gehören Sie zu denen, die Ihre Riester-Rente auflösen wollen, weil Sie mit der Rendite unzufrieden sind, besteht ab Anfang nächsten Jahres die Möglichkeit, auf das neue Altersvorsorgedepot umzusteigen. Damit wird aus einem ggf. verstaubten Versicherungsprodukt ein flexibles, staatlich gefördertes ETF-Depot.

Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot: Die Kernunterschiede der beiden Vorsorgeformen im Überblick

Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots reagiert der Gesetzgeber auf die langjährige Kritik am bisherigen Fördersystem. Um zu verstehen, warum dieser Systemwechsel vollzogen wird und wie sich das neue Modell vom derzeitigen Standard unterscheidet, lohnt sich ein strukturierter Blick auf beide Konzepte.

Riester-Rente
  • Bei den konventionellen Riester-Verträgen handelt es sich um stark regulierte Produkte mit einer gesetzlich gesicherten Beitragsgarantie von 100 %. Alle eingezahlten Beiträge sowie Zulagen müssen zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbar sein. Um das gewährleisten zu können, müssen Anbieter das Geld zwangsläufig konservativ anlegen. Das wirkt sich in Zeiten niedriger Zinsen nachteilig auf die Rendite aus. Hinzu kommt eine komplexe, einkommensabhängige Berechnung, die für Laien kaum nachvollziehbar ist. Ferner muss die Riester-Rente zwingend als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Ein verkürzter Auszahlungsplan, etwa bis zum 85. Lebensjahr, ist nicht möglich. Selbstständige sind von dieser Form der Altersvorsorge komplett ausgeschlossen.

    Mittlerweile gilt die Riester-Rente als gescheitert. Mehr als ein Viertel der rund 20 Millionen abgeschlossenen Verträge wurden vorzeitig gekündigt, circa ebenso viele beitragsfrei gestellt.

Altersvorsorgedepot
  • Das Altersvorsorgedepot erlaubt chancenorientierte Investments und biete die Wahl zwischen Produkten mit und ohne Garantie. Produkte ohne Garantie ermöglichen höhere Renditen. Im Gegensatz zur Riester-Rente muss das Depot nicht in eine lebenslange Rente umgewandelt werden. Stattdessen können Sie sich das Guthaben über einen Auszahlungsplan bis zu Ihrem 85. Geburtstag, wahlweise auch darüber hinaus, auszahlen lassen. Frühester Auszahlungsbeginn ist Ihr 65. Geburtstag. 

    Ist Ihnen das Marktrisiko des Altersvorsorgedepots zu hoch, sind weiterhin Produkte mit Beitragsgarantie verfügbar. Durch die defensivere Anlage fällt bei diesen die Rendite aber deutlich geringer aus.

    Gut zu wissen: Künftig können neben Angestellten auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Steuerliche Förderung des Altersvorsorgedepots

Wie bisher bleiben die Beiträge in der Ansparphase steuerbefreit. Erst die Leistungen in der Auszahlungsphase werden besteuert. Die staatliche Förderung erfolgt künftig proportional zur Höhe Ihrer Einzahlungen und gliedert sich wie folgt:

  • Grundzulage: 50 % Zuschuss auf die ersten 360 Euro jährlichen Eigenbeitrag (maximal 180 Euro)

  • Erweiterte Grundzulage: 25 % Zuschuss auf jeden weiteren Euro bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 Euro (maximal weitere 360 Euro)

  • Kinderzulage: 1 Euro pro eingezahlten Euro und jährlich max. 300 Euro.

Pro Jahr können Sie bis zu 6.840 Euro in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen, ohne während der Ansparphase Gewinne daraus versteuern zu müssen. 

Junge Menschen, die einen Altersvorsorgevertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen, erhalten zusätzlich einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Besteuerung in der Auszahlungsphase: So viel müssen Sie später zahlen

Die Höhe der Steuern in der Auszahlungsphase hängt maßgeblich davon ab, ob Sie nur geförderte oder auch ungeförderte Beiträge eingezahlt haben. Für den geförderten Anteil greift Ihr persönlicher Einkommensteuersatz gemäß § 22 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser liegt im Alter typischerweise bei circa 15 bis 25 % (statt 30 bis 42 % im Berufsleben). Für alles, was Sie über die geförderten 1.800 Euro hinaus bis zur Obergrenze von 6.840 Euro einzahlen, fallen weniger Steuern an.

Bei einer Einmalauszahlung (Kapitalentnahme) gilt das Halbeinkünfteverfahren. Damit ist nur die Hälfte der aus dem nicht geförderten Betrag erwirtschafteten Kursgewinne steuerpflichtig. Voraussetzung: Der Vertrag lief mindestens zwölf Jahre und Sie haben das 62. Lebensjahr vollendet.

Wählen Sie stattdessen regelmäßige monatliche Auszahlungen, greift die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. Dabei wird ein feststehender Prozentsatz der Auszahlung als zu versteuerndes Einkommen angesetzt. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren müssen Sie beispielsweise nur 18 % der monatlichen Auszahlung versteuern. Die restlichen über 80 % des aus dem nicht geförderten Betrag entstandenen Kapitals fließt komplett steuerfrei auf Ihr Konto.

Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir eine steuerliche Beratung.

Keine parallele Nutzung von Riester-Rente und Altersvorsorgedepot

Eine gleichzeitige Förderung beider Systeme wird es nicht geben. Das heißt: Sie müssen sich entscheiden, ob Sie Ihren Riester-Vertrag weiterführen oder Ihren Riestervertrag auf die neue Fördersystematik umstellen. Möchten Sie auch in Zukunft mit der alten Förderung riestern, brauchen Sie nichts zu tun. Der Vertrag läuft unter Bestandsschutz mit der bislang üblichen staatlichen Förderung weiter. Ebenso ist es möglich, die Einzahlungen zu pausieren. Damit bleiben Ihnen die bisherigen Zuschläge erhalten und das Geld arbeitet weiter. Sie bekommen für Ihr Riester-Konto nur keine neuen Zuschüsse und Steuervorteile mehr.


Die dritte Option ist die Übertragung des Riester-Guthabens in ein Altersvorsorgedepot. Hierfür können Gebühren anfallen.

Bei einer Übertragung bleiben alle erhaltenen Zuschläge und Steuervorteile bestehen. Nach dem Wechsel profitieren Sie sofort von der neuen Fördersystematik. Gleichzeitig können die Kosten sinken.

 

Sinnvolles Szenario für die Kombination: Das Core-Satellite-Modell

Hierbei nutzen Sie das Garantieprodukt als Basisabsicherung, während Sie parallel dazu ein Depot mit Aktien-ETFs besparen. Wohin Ihre Beiträge fließen, steuern Sie flexibel selbst. Beispielsweise können Sie in jungen Jahren das Aktiendepot priorisieren, um die maximalen Renditechancen des Kapitalmarktes zu nutzen. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten oder je näher Sie dem Ruhestand kommen, können Sie die monatliche Sparrate stärker in das Garantieprodukt leiten und so die Garantieleistung erhöhen.

Wie die Förderung prozentual auf das Depot und das Garantieprodukt aufgeteilt werden soll, müssen Sie über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) festlegen. Außerdem ist es wichtig, den finanziellen Aufwand im Blick zu behalten. Garantieprodukte haben in der Regel deutlich höhere Abschluss- und Verwaltungskosten als reine Altersvorsorgedepots bei einem Neobroker. Rechnen Sie deshalb genau nach, ob die Kosten des Garantieprodukts den Renditevorteil des Depots zunichtemachen.

Anbieter wie Union Investment planen für ihr Altersvorsorgedepot mehrere Produktlinien, die unterschiedliche Risikoprofile abdecken. Diese Struktur dürfte richtungsweisend für den gesamten Markt sein, da der Gesetzgeber ein Standardprodukt zwingend vorschreibt, während weitere Varianten optional angeboten werden können.

Das Standardprodukt – aktiv verwaltete ETFs als gesetzliche Basis

Das Standardprodukt ist für jeden zertifizierten Anbieter gesetzlich vorgeschrieben und arbeitet mit aktiv verwalteten ETF-Strategien. Es bietet in der Ansparphase eine hohe Aktienquote und reduziert das Risiko automatisch in den letzten Jahren vor Rentenbeginn nach einem sogenannten Lebenszyklusmodell.

Typische Merkmale:

  • Gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent jährlich
  • Hohe Aktienquote von bis zu 100 Prozent in der frühen Ansparphase
  • Automatische Risikoreduktion in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn
  • Breite Streuung über globale Aktien- und Anleihemärkte

Die Variante mit Garantie – Sicherheit für die eingezahlten Beträge

Für sicherheitsorientierte Anleger bietet das Altersvorsorgedepot mit Garantie eine vollständige Absicherung der eingezahlten Beiträge und Zulagen. Die Steuerung erfolgt über ein sogenanntes CPPI-Modell (Constant Proportion Portfolio Insurance), das bei Marktschwankungen automatisch Kapital in sichere Anlagen umschichtet.

Typische Merkmale:

  • 100 Prozent Garantie auf eingezahlte Beiträge und Zulagen
  • CPPI-Modell zur dynamischen Umschichtung zwischen risikoreichen und sicheren Anlagen
  • Fokus auf Kapitalerhalt statt maximaler Rendite
  • Planbare Wertentwicklung, geeignet für risikoscheue Sparer kurz vor dem Rentenbeginn

Zwei staatlich geförderte Altersvorsorgedepot-Verträge gleichzeitig möglich

Das Altersvorsorgereformationsgesetz (pAVreform) erlaubt es Ihnen, zwei staatlich geförderte Altersvorsorgedepot-Verträge zu kombinieren. Diese können Sie auf verschiedene Anbieter (z.B. zwei Neobroker oder Bank + Fondsgesellschaft) aufteilen. Auf diese Weise können Sie Sicherheit und Rendite flexibel miteinander verbinden. Die Zuschüsse werden dabei prozentual aufgeteilt. 

Riester-Rente und Umschichtung ab 2027 – Überblick für bestehende Verträge

Altersvorsorgedepot fast für jeden sinnvoll

Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot kann sich vor allem für Sparer mittleren Alters lohnen, die mit der Entwicklung ihres Riester-Vertrags unzufrieden sind. Viele Kundinnen und Kunden zwischen 35 und 50 Jahren haben über Jahre ein nennenswertes Guthaben aufgebaut, das jedoch kaum Ertrag erzielt. Häufig werden mögliche Gewinne durch hohe Verwaltungskosten aufgezehrt. Mit dem Altersvorsorgedepot lassen sich die verbleibenden 15 bis 30 Jahre bis zum Rentenbeginn nutzen, um das vorhandene Vermögen chancenorientierter anzulegen.

Bei Riester-Fondssparplänen kam es in Marktphasen mit starken Kursrückgängen – etwa 2020 – oft zu Umschichtungen in niedrig verzinste Anleihefonds. Hintergrund ist die gesetzliche Beitragsgarantie, die Anbieter zu defensiven Maßnahmen zwingt. Dadurch blieb vielen Sparerinnen und Sparern die anschließende Markterholung verwehrt. Das Altersvorsorgedepot kann ohne Garantie arbeiten und damit ohne den Zwang zur Umschichtung bei fallenden Kursen. Ein Wechsel sollte jedoch nicht in einer ausgeprägten Schwächephase erfolgen, um Verluste beim Übertrag zu vermeiden.

Wenn ein Riester-Fondssparplan aktuell deutlich im Minus steht, ist ein Wechsel sorgfältig abzuwägen. Mit dem Umstieg entfällt die Beitragsgarantie, und bestehende Verluste würden endgültig. Wird der Vertrag hingegen bis zum Rentenbeginn weitergeführt oder beitragsfrei gestellt, muss der Anbieter mindestens alle eingezahlten Eigenbeiträge plus staatliche Zulagen auszahlen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Riester-Vertrag beitragsfrei zu steuern und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot aufzubauen.

Wer ist nach dem neuen System förderberechtigt?

Der Kreis der Förderberechtigten wird gegenüber der Riester‑Rente deutlich erweitert. Unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Auszubildende

  • Eltern in der dreijährigen Kindererziehungszeit

  • nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen (ab Pflegegrad 2, mind. 10 Std./Woche)

  • Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Übergangsgeld, sofern zuvor versicherungspflichtig beschäftigt

  • versicherungspflichtige Minijobber

  • Landwirte und mitarbeitende Familienmitglieder in der Alterssicherung der Landwirte

  • pflichtversicherte Künstler und Publizisten

  • Bezieher von Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente

  • Helfer im Bundesfreiwilligendienst

  • inländische Beamte, Richter und Berufssoldaten

  • Selbstständige und Freiberufler mit abgegebener Steuererklärung

  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (bei Datenfreigabe an die ZfA)

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:

  • freiwillig Versicherte, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen

  • von der Rentenversicherung befreite Minijobber

  • Bezieher einer Altersvollrente

 

Ehepartner unmittelbar Förderberechtigter

Erfüllt eine Person die Voraussetzungen für die Förderung, kann auch der Ehepartner Zulagen erhalten. Voraussetzungen sind:

  • eigene Mindestsparleistung von mindestens 120 Euro pro Jahr

  • nicht dauerhaft getrennt lebend

Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Mittelbar berechtigte Personen können keine eigenen Sonderausgaben geltend machen, erhalten aber Zulagen. Die Höhe richtet sich nach den Beiträgen des unmittelbar Förderberechtigten.

Wann Sie auf ein freies Altersvorsorgedepot verzichten sollten
  • Wenn der Rentenbeginn näher rückt, können mögliche Börsenrückgänge kaum noch ausgeglichen werden. Das erhöht das Risiko, kurz vor der Rente Verluste zu realisieren. 

    Besteht ein sehr alter Riester‑Banksparplan oder eine klassische Rentenversicherung aus den frühen 2000er‑Jahren, kann ein Garantiezins von 2,75 bis 3,25 Prozent auf den Sparanteil bestehen. Diese sichere Verzinsung würde bei einem Wechsel in ein freies Depot dauerhaft entfallen. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Umstieg in der Regel nicht ratsam.

    Wechselgebühren beachten

    Beim Übertrag des Riester‑Kapitals zu einem anderen Anbieter können Gebühren anfallen. Bei kleineren Guthaben kann das den rechnerischen Vorteil eines neuen Depots vollständig aufheben. Um das zu vermeiden, gibt es zwei Möglichkeiten:

    • interner Wechsel beim bisherigen Anbieter (gilt als Vertragsänderung, keine Gebühren)

    • den Riester‑Vertrag ruhen lassen und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen

Altersvorsorgedepot statt Riester-Rente: So funktioniert der Wechsel

Für einen Umstieg auf ein neues Altersvorsorgedepot Ihres bisherigen Riester-Rente-Anbieters genügt eine einfache Mitteilung. Hierzu loggen Sie sich in Ihr Kundenportal ein oder nutzen ein vorgefertigtes Formular auf Ihrer Anbieter-Website. Dort wählen Sie aus, dass Ihr Riester-Guthaben in das neue Altersvorge-Depot umgeschichtet werden soll. Die Verknüpfung mit der ZfA wird automatisch angepasst. Ihre bereits erhaltenen Zulagen bleiben steuerfrei bestehen.

Die interne Umstellung funktioniert natürlich nur, wenn Ihr Anbieter diese neue Form der Altersvorsorge ab 2027 tatsächlich im Programm hat. Insbesondere bei Versicherungen ist damit zu rechnen, dass diese kein freies Wertpapierdepot anbieten werden. Dann bleibt nur der externe Wechsel, bei dem Sie am besten wie folgt vorgehen:

 

Vorabprüfung durchführen

Bevor Sie einen Wechsel prüfen, sollten Sie eine aktuelle Standmitteilung Ihres Riester‑Anbieters anfordern. Entscheidend ist, ob Ihr Vertrag im Plus oder im Minus steht. Mit dem Umstieg entfällt die Beitragsgarantie dauerhaft – bestehende Verluste wären damit endgültig.

Alternativ können Sie einen Riester‑Rechner nutzen, um Kontostand und Zulagen zu überblicken. Relevant sind vor allem drei Punkte:

  • Guthaben: Wie viel Kapital liegt aktuell im Vertrag und könnte übertragen werden?

  • Zulagen: Welche staatlichen Zuschüsse fließen derzeit?

  • Eigenbeitrag: Wie hoch ist Ihr aktueller Beitrag für die maximale Förderung – und wie viel könnten Sie durch die vereinfachte Förderlogik künftig einsparen?

Solche Rechner finden Sie auf bekannten Finanzportalen oder bei Verbraucherzentralen.

Altersvorsorgedepot eröffnen

Für die neue staatliche Förderung ab 2027 benötigen Sie ein reguläres Wertpapierdepot. Dieses eröffnen Sie einfach bei der Sparda‑Bank Berlin – wir arbeiten dabei eng mit unserem Partner Union Investment zusammen. Ab Januar 2027 können Sie Ihr Depot direkt in Ihrem Onlinezugang mit einem Klick für die Förderung freischalten. Die Aktivierung erfolgt unkompliziert über die gewohnte Benutzeroberfläche, ohne zusätzliche Schritte oder Formulare.

Guthabenübertrag

Für den Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot stellen Sie bei uns als Ihrem neuen Anbieter einen Übertragungsantrag. Dafür benötigen wir die Vertragsnummer Ihres Riester‑Vertrags, die Daten Ihres bisherigen Anbieters sowie die neuen Depotinformationen. Anschließend nehmen wir Kontakt mit Ihrem bisherigen Riester‑Anbieter auf und fordern das angesparte Guthaben an. Die Übertragung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.

Der Vorgang ist steuerfrei. Alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten. Sobald das Guthaben in Ihrem neuen Altersvorsorgedepot bei der Sparda‑Bank Berlin eingegangen ist, kann es – je nach Depotart – flexibel und chancenorientiert über Union Investment angelegt werden.

Gut informiert durch die Reform – mit unserem Newsletter auf dem neuesten Stand

Die Reform der privaten Altersvorsorge sorgt für viele Diskussionen, verändert bestehende Riester‑Verträge aber kaum. Der gesetzliche Bestandsschutz bleibt vollständig bestehen: Förderung, Garantien und Vertragsbedingungen laufen unverändert weiter. Ab 2027 kommen neue Wahlmöglichkeiten hinzu, die ohne Zeitdruck geprüft werden können.

Welche Option am besten passt – Fortführung, Wechsel in die neue Fördersystematik oder der Umstieg in ein Altersvorsorgedepot – hängt von persönlichen Faktoren wie Alter, Restlaufzeit und Risikoprofil ab. Wichtig ist, informiert zu bleiben und den eigenen Vertrag regelmäßig zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei mit klaren Einordnungen und aktuellen Updates.

Wer nichts verpassen möchte, sollte unseren Newsletter abonnieren – so bleiben Sie jederzeit auf dem neuesten Stand und können Entscheidungen fundiert treffen.

FAQ zum Riester-Bestandsschutz und zum Altersvorsorgedepot ab 2027

Welche Fallstricke gibt es bei einem Umzug?
  • Ein Wechsel von der klassischen Riester‑Rente in das neue Altersvorsorgedepot eröffnet neue Möglichkeiten, ist aber an klare rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft. Für eine fundierte Entscheidung sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

    Der Umstieg ist endgültig Der Wechsel in das Altersvorsorgedepot kann nicht rückgängig gemacht werden. Eine Rückkehr in das Riester‑System ist ausgeschlossen – auch dann, wenn sich der neue Vertrag später als unpassend erweist oder die Märkte zwischenzeitlich schwächer laufen.

    Nachgelagerte Besteuerung Auszahlungen im Rentenalter werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Bei ungeförderten Wertpapierdepots fällt dagegen die Abgeltungsteuer an. Prüfen Sie daher, ob die Förderung während der Ansparphase die spätere Steuerlast ausgleicht.

    Förderschädliche Verwendung Eine vorzeitige Auszahlung aus dem Depot führt zur Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile. Das gilt auch bei einem dauerhaften Wegzug in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR.

    Risiko beim Wohnriester Reine Altersvorsorgedepots müssen keine Wohnriester‑Option anbieten. Wird Guthaben aus einem Wohnriester‑Vertrag in ein freies Depot übertragen, kann das Recht entfallen, dieses Kapital zur Tilgung eines Immobilienkredits zu nutzen.

    Mögliche Verzögerungen Anfang 2027 Zum Start des neuen Systems ist mit einer hohen Zahl an Übertragungen zu rechnen. Die Bearbeitung kann länger dauern als die üblichen vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit liegt das Guthaben ungenutzt auf dem Verrechnungskonto, während beim alten Anbieter weiterhin Gebühren anfallen und keine neuen Zulagen generiert werden.

Kann ein Rürup-Vertrag übertragen werden?
  • Die sogenannte Rürup-Rente ist eine Basisrente, die wie die herkömmliche gesetzliche Altersvorsorge der absoluten Grundabsicherung dient. Die daraus erworbenen Ansprüche dürfen weder vererbt, beliehen oder verkauft noch als Einmalbetrag kapitalisiert werden. Zulässig ist ausschließlich die Auszahlung in Form einer lebenslangen Leibrente. Das neue Altersvorsorgedepot gehört als Nachfolger von Riester zur privaten Vorsorge. Es erlaubt reine Auszahlungspläne und das angesparte Vermögen ist im Todesfall frei vererbbar. Eine Übertragung des Rürup-Guthabens würde die strengen Kriterien der Grundabsicherung aushebeln.

    Wollen Sie die Vorteile des Altersvorsorgedepots nutzen, ohne monatlich mehr Geld als bisher zu investieren, können Sie den Rürup-Vertrag ruhen lassen und den dadurch eingesparten Betrag in das neue System leiten. Das bereits an Rürup gebundene Geld erhalten Sie jedoch erst zum Renteneintritt.