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Riester-Rente wechseln: Moderne Alternative mit dem Altersvorsorgedepot

Ab 2027 bietet das Altersvorsorgedepot eine zusätzliche Möglichkeit, Riester-Guthaben ohne Förderverluste zu übertragen. Viele Sparer prüfen derzeit, ob ihr Riester-Vertrag weiterhin zu ihren Zielen passt. Eine Kündigung führt zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen, deshalb sollte sie gut überlegt sein.

Das neue Depot eröffnet eine flexible Alternative für alle, die ihre Vorsorge anders strukturieren möchten. Gleichzeitig bleiben bestehende Riester-Verträge – insbesondere gut kalkulierte und solide Produkte – eine verlässliche Option. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren wie Laufzeit, Guthaben und gewünschter Anlagestrategie ab.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Riester-Auflösung prüfen Eine Auflösung führt zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen und sollte nur bei akutem Liquiditätsbedarf erwogen werden.

  • Altersvorsorgedepot als Alternative Ab 2027 können Riester-Guthaben ohne Förderverluste übertragen werden. Das neue Depot ermöglicht erstmals staatlich geförderte ETF-Anlagen.

  • Förderstruktur nutzen Die Förderung ist einkommensunabhängig. Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr sind möglich, ergänzt durch Kinderzulagen bis 300 Euro.

  • Steuervorteile in der Ansparphase Kapitalerträge und Umschichtungen bleiben während der Ansparphase steuerfrei.

  • Zusätzliche Boni Unter 25-Jährige erhalten 200 Euro Startbonus. Geringverdiener und mittelbar Berechtigte bekommen jährlich 175 Euro bei mindestens 10 Euro Monatsbeitrag.

  • Renditechancen und Regeln Es gibt keine Beitragsgarantie, dafür höhere Renditechancen. Bei schädlicher Verwendung müssen Zulagen zurückgezahlt werden.

Der Förder-Check

Verlgeichen Sie mit unserem Förder-Check-Rechner Ihre möglichen Zulagen gemäß der bisheringen und der neuen Fordersystematik.

Warum überhaupt private Altersvorsorge?
    • Drei-Säulen-Modell Das deutsche Rentensystem basiert auf drei Bereichen: der gesetzlichen Rente als Basisversorgung, der betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber und der privaten Vorsorge, die die individuelle Rentenlücke schließen soll.

    • Demografischer Wandel Durch eine steigende Lebenserwartung und weniger Beitragszahler gerät das System zunehmend unter Druck. Das Rentenniveau sinkt, sodass die gesetzliche Rente allein oft nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.

    • Rolle der Riester-Rente Die Riester-Rente wurde eingeführt, um diese Lücke zu schließen. Ihre Garantiepflichten und die lange Phase niedriger Zinsen begrenzen jedoch die Ertragschancen. Viele Verträge erreichen vor allem Kapitalerhalt, bleiben aber für bestimmte Zielgruppen weiterhin eine solide Lösung.

    • Neues Altersvorsorgedepot Ab 2027 führt der Staat eine neue Form der privaten Vorsorge ein. Das Altersvorsorgedepot ersetzt klassische Versicherungsstrukturen durch eine flexible und kostengünstige Depotlösung.

    • Kapitalmarkt als Chance Anleger können selbst entscheiden, wie sie investieren. Das Depot verbindet die Wachstumskraft globaler Aktienmärkte mit staatlicher Förderung und eröffnet neue Möglichkeiten für den langfristigen Vermögensaufbau.

    • Neuausrichtung der privaten Vorsorge Mit dem Altersvorsorgedepot reagiert der Staat auf die Herausforderungen des bisherigen Systems und schafft ein modernes Instrument, das die private Altersvorsorge effizienter und transparenter gestaltet.

Warum Sie einen bestehenden Riester-Vertrag nicht einfach kündigen sollten

Ein Riester-Vertrag unterscheidet sich grundlegend von einem Tagesgeldkonto oder einem Aktiendepot. Bei diesen Anlageformen wird das Guthaben nach einer Kündigung einfach ausgezahlt. Beim Riester-Vertrag besteht jedoch ein Abkommen zwischen Ihnen, dem Anbieter und dem Staat. Die staatlichen Zulagen sind zweckgebunden und sollen ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Eine Kündigung gilt daher als förderschädliche Verwendung. Statt eines normalen Kündigungsprozesses folgt eine gesetzlich vorgeschriebene Abwicklung mit weitreichenden finanziellen Folgen.

Riester-Rente auflösen: Die finanziellen Konsequenzen

Mit einer Kündigung verlieren Sie drei zentrale Werte:

  1. Förderkapital Die staatlichen Zulagen haben über die Jahre Zinsen oder Fondsrenditen erwirtschaftet. Bei einer Auflösung gehen nicht nur die Zulagen verloren. Auch der gesamte Ertragseffekt dieser Beträge entfällt rückwirkend. Zusätzlich fallen Stornogebühren des Anbieters an.

  2. Steuervorteile Alle steuerlichen Vergünstigungen, die Sie über die Jahre erhalten haben, müssen zurückgezahlt werden. Dies führt zu einer hohen kurzfristigen Belastung, die oft nicht eingeplant ist.

  3. Beitragsgarantie Die Garantie auf den nominalen Werterhalt Ihrer Beiträge gilt nur, wenn der Vertrag regulär bis zum Ende läuft. Bei einer vorzeitigen Auszahlung erhalten Sie lediglich den aktuellen Wert der Fonds. Liegt der Aktienmarkt in einer Schwächephase, fällt dieser Wert entsprechend niedriger aus.

Eine Kündigung der Riester-Rente ist daher in den meisten Fällen der wirtschaftlich ungünstigste Weg, aus dem System auszusteigen.

Die Auflösung im Detail: Das passiert, wenn Sie die Riester-Rente auszahlen lassen
  • Im Regelfall bleibt das angesparte Riester-Guthaben bis zur förderrechtlichen Altersgrenze gebunden. Danach ist eine Auszahlung als lebenslange Rente vorgesehen. Wenn Sie den Vertrag kündigen und eine Auszahlung verlangen, läuft der Prozess wie folgt ab:

    1. Meldung an die ZfA Der Anbieter informiert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen über die Kündigung.

    2. Ermittlung der Zulagen Die ZfA berechnet alle Grundzulagen und Kinderzulagen, die über die Jahre auf Ihr Riester-Konto geflossen sind.

    3. Steuerliche Rückforderung Das Finanzamt ermittelt, wie viel Steuern Sie durch den Sonderausgabenabzug eingespart haben.

    4. Direktabzug vom Vertrag Der Anbieter zieht die Summe aus Zulagen und Steuervorteilen direkt vom Vertragsguthaben ab und überweist sie an den Staat. Ausgezahlt wird nur der verbleibende Betrag abzüglich der Vertragskosten.

Steuerfalle Riester-Rente auflösen: Das müssen Sie versteuern
  • Auch nach Rückzahlung aller Förderbeträge bleibt die steuerliche Betrachtung relevant. Haben Sie einen Gewinn erzielt, also liegt der Vertragswert über Ihren eigenen Einzahlungen, wird dieser Betrag steuerpflichtig.

    Es gilt nicht der pauschale Abgeltungssteuersatz. Der Gewinn wird Ihrem regulären zu versteuernden Einkommen im Jahr der Auszahlung zugerechnet. Liegt Ihr Einkommen in einer hohen Progressionsstufe, kann die Steuerlast deutlich ausfallen. Der individuelle Steuersatz kann bis zu 42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erreichen.

Ein fiktives Beispiel: So viel Geld geht verloren, wenn Sie die Riester-Rente auszahlen lassen
  • Nehmen wir an, Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen von rund 35.000 Euro, ein Kind und besparen seit zehn Jahren einen Riester‑Banksparplan mit monatlich 100 Euro. Dann ergibt sich folgende Situation:

    • Eigene Einzahlungen 12.000 Euro über zehn Jahre.

    • Grundzulagen 1.750 Euro.

    • Kinderzulagen 3.000 Euro.

    • Vertragsgewinne 1.500 Euro.

    • Vertragskosten rund 2.000 Euro.

    • Aktuelles Vertragsguthaben 16.250 Euro.

    Zusätzlich haben Sie durch den Sonderausgabenabzug eine Steuerersparnis von 2.500 Euro erzielt. Insgesamt stehen damit 18.750 Euro auf der Haben‑Seite, davon 16.250 Euro im Vertrag.

    Wenn Sie den Riester‑Vertrag kündigen, müssen alle Zulagen in Höhe von 4.750 Euro zurückgezahlt werden. Das Finanzamt fordert die 2.500 Euro ebenfalls zurück. Der Anbieter zieht beide Beträge direkt vom Vertragsguthaben ab. Das Guthaben sinkt dadurch auf 9.000 Euro.

    Rechnerisch stehen Ihnen dann 11.500 Euro zur Verfügung, da die 2.500 Euro Steuerersparnis bereits auf Ihr Girokonto geflossen sind. Das liegt 500 Euro unter Ihren eigenen Einzahlungen.

    In diesem Beispiel übersteigen die Kosten den Gewinn. Wäre der Gewinn höher, müssten Sie diesen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei einem Einkommen von 35.000 Euro liegt dieser bei rund 30 Prozent. Auch in diesem Fall wäre ein Plus nicht garantiert.

    Es gibt jedoch Konstellationen, in denen trotz Rückzahlung aller Förderbeträge ein Gewinn bleibt. Wer mehrere Kinder hat oder ein sehr hohes Einkommen erzielt, profitiert besonders stark von Zulagen und Steuerentlastungen. In solchen Fällen kann eine vorzeitige Kündigung zu einem positiven Ergebnis führen.

Riester-Rente kündigen: Diese Alternativen gibt es

Wer darüber nachdenkt, seine Riester-Rente aufzulösen, tut dies nicht selten, weil das Geld anderweitig gebraucht wird. Doch bevor Sie den Vertrag aus finanzieller Not voreilig kündigen und damit bares Geld verbrennen, sollten Sie prüfen, wie akut der Engpass wirklich ist. Je nachdem, ob Sie sofortige Liquidität benötigen oder lediglich die monatliche Belastung senken wollen, gibt es deutlich klügere Alternativen. Und wenn Sie sich die Riester-Rente nur auszahlen lassen möchten, weil Ihnen die Rendite zu gering ist, öffnet sich Ihnen ab Januar 2027 eine neue Tür.

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Riester-Vertrag beitragsfrei stellen

Die Beitragsfreistellung ist die unkomplizierteste Option. Ein formloses Schreiben an Ihren Anbieter genügt. Sobald Sie dessen schriftliche Bestätigung erhalten, brauchen Sie keinen einzigen Cent mehr in den Vertrag einzuzahlen und haben somit mehr Geld für andere Zwecke frei. Ob Sie Ausgaben damit decken oder in ein privates Tagesgeldkonto oder einen freien ETF-Sparplan einzahlen, bleibt Ihnen überlassen. Ihr bisheriges Riester-Guthaben "schläft" einfach, bis es auszahlfähig wird. Sie bekommen zwar keine weiteren Zulagen und Steuervergünstigungen, müssen aber auch keine zurückzahlen.

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Eigenbeitrag auf das Minimum reduzieren

Diese Variante lohnt sich vor allem, wenn Sie Kinder haben. Sie können Ihre monatlichen Einzahlungen auf 5 Euro senken. Damit erreichen Sie den jährlichen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro und erhalten weiterhin die vollen Grund- und Kinderzulagen vom Staat. Anstatt den Riester-Vertrag aufzulösen und Geld zu verlieren, nutzen Sie das System maximal aus.

Wohnriester nutzen
  • Planen Sie, in naher Zukunft eine Immobilie zu bauen, zu erwerben oder einen bestehenden Immobilienkredit zu tilgen, können Sie sich die Riester-Rente auszahlen lassen, ohne Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen zu müssen. Voraussetzung: Sie finanzieren damit Wohneigentum in Deutschland. Der Staat fordert hierbei keine Rückzahlungen ein, jedoch wird der entnommene Betrag auf einem fiktiven "Wohnförderkonto" mit 2 % pro Jahr verzinst und muss später im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung versteuert werden.

Ab Januar 2027 auf das neue Altersvorsorgedepot umsteigen
  • Gehören Sie zu denen, die Ihre Riester-Rente auflösen wollen, weil Sie mit der Rendite unzufrieden sind, besteht ab Anfang nächsten Jahres die Möglichkeit, auf das neue Altersvorsorgedepot umzusteigen. Damit wird aus Ihrem verstaubten Versicherungsprodukt ein flexibles, staatlich gefördertes ETF-Depot.

Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot: Die Kernunterschiede der beiden Vorsorgeformen im Überblick

Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots reagiert der Gesetzgeber auf die langjährige Kritik am bisherigen Fördersystem. Um zu verstehen, warum dieser Systemwechsel vollzogen wird und wie sich das neue Modell vom derzeitigen Standard unterscheidet, lohnt sich ein strukturierter Blick auf beide Konzepte.

Riester-Rente
  • Bei den konventionellen Riester-Verträgen handelt es sich um stark regulierte Produkte mit einer gesetzlich gesicherten Beitragsgarantie von 100 %. Alle eingezahlten Beiträge sowie Zulagen müssen zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbar sein. Um das gewährleisten zu können, müssen Banken das Geld zwangsläufig konservativ anlegen. Das wirkt sich in Zeiten niedriger Zinsen nachteilig auf die Rendite aus. Hinzu kommt eine komplexe, einkommensabhängige Berechnung, die für Laien kaum nachvollziehbar ist. Ferner muss die Riester-Rente zwingend als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Ein verkürzter Auszahlungsplan, etwa bis zum 85. Lebensjahr, ist nicht möglich. Selbstständige sind von dieser Form der Altersvorsorge komplett ausgeschlossen.

    Mittlerweile gilt die Riester-Rente als gescheitert. Mehr als ein Viertel der rund 20 Millionen abgeschlossenen Verträge wurden vorzeitig gekündigt, circa ebenso viele beitragsfrei gestellt.

Altersvorsorgedepot
  • Das Altersvorsorgedepot erlaubt chancenorientierte Investments, verzichtet dafür aber vollständig auf Garantien. Das ermöglicht höhere Renditen. Im Gegensatz zur Riester-Rente muss das Depot nicht in eine lebenslange Altersvorsorge umgewandelt werden. Stattdessen können Sie sich das Guthaben über einen Auszahlungsplan bis zu Ihrem 85. Geburtstag, wahlweise auch darüber hinaus, auszahlen lassen. Frühester Auszahlungsbeginn ist Ihr 65. Geburtstag. Ein Versicherer wie bei der Riester-Rente ist für den Abschluss nicht erforderlich.

    Ist Ihnen das Marktrisiko des Altersvorsorgedepots zu hoch, sind weiterhin Produkte mit 80 bis 100 Prozent Beitragsgarantie verfügbar. Durch die defensivere Anlage fällt bei diesen die Rendite aber deutlich geringer aus.

    Gut zu wissen: Künftig können neben Angestellten auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Die Riester-Förderung bleibt für Bestandskunden unverändert

Ein zentraler Vorteil für Riester-Bestandskunden ist, dass die bekannte Förderstruktur vollständig erhalten bleibt, solange nicht aktiv in die neue Fördersystematik gewechselt wird. Die Förderung setzt sich weiterhin aus einer Grundzulage, möglichen Kinderzulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusammen. Diese bewährte Struktur bietet Planungssicherheit und verlässliche Vorteile, insbesondere für Familien mit Kindern.

Derzeitige Fördersätze für Riester-Bestandskunden im Überblick

FörderbestandteilHöheVorraussetzung

 

 

Grundzulage

 

 

 

 

bis zu 175 Euro pro Jahr

 

 

 

 

Einzahlung von 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (max. 2.100 Euro), abzüglich Zulagen

 

 

 

 

Kinderzulage (Geburt vor 2008) 

 

 

 

 

bis zu 185 Euro pro Kind und Jahr

 

 

 

 

Kindergeldberechtigung

 

 

 

 

Kinderzulage (Geburt ab 2008)

 

 

 

 

bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr 

 

 

 

 

Kindergeldberechtigung

 

 

 

 

Berufseinsteigerbonus

 

 

 

 

einmalig 200 Euro

 

 

 

 

Alter unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss 

 

 

 

 

Mindesteigenbeitrag

 

 

 

 

60 Euro pro Jahr

 

 

 

 

unabhängig vom Einkommen

 

 

 

 

Steuerlicher Sonderausgabenabzug 

 

 

 

 

bis zu 2.100 Euro pro Jahr

 

 

 

 

im Rahmen der Günstigerprüfung durch das Finanzamt

 

 

Nur wer den vollen Eigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen, einzahlt, erhält die volle Grundzulage. Wird weniger eingezahlt, kürzt sich die Zulage anteilig – der Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr muss aber in jedem Fall geleistet werden, damit überhaupt ein Zulagenanspruch besteht.

Für Bestandskunden mit Familien ist dies besonders relevant: Familien mit mehreren Kindern profitieren überdurchschnittlich stark, da sich die Kinderzulagen addieren und häufig einen erheblichen Teil des jährlichen Beitrags ausmachen.

Beim Finanzamt wird zusätzlich im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch geprüft, ob der Sonderausgabenabzug einen höheren Vorteil bringt als die erhaltenen Zulagen – ist dies der Fall, wird die Differenz zusätzlich erstattet. Bestandskunden sollten diese Prüfung im Blick behalten, da sie sich positiv auf ihre Steuerlast auswirken kann.

Kein Handlungsdruck – aber ein geeigneter Moment für einen Vertragscheck

Für die meisten Riester-Bestandskunden gilt zunächst: Es besteht kein akuter Handlungsbedarf. Der Vertrag läuft unverändert weiter, die Förderung bleibt erhalten, die Garantien bestehen fort. Dennoch bietet die Reform einen guten Anlass, den eigenen Vertrag einmal grundlegend zu prüfen. Viele Riester-Verträge wurden vor zehn, fünfzehn oder sogar zwanzig Jahren abgeschlossen – seither haben sich sowohl die persönliche Lebenssituation als auch die Produktlandschaft erheblich verändert. Bestandskunden sollten diese Veränderungen reflektieren und prüfen, ob ihr Vertrag noch zu ihren aktuellen Bedürfnissen passt.

Ein sinnvoller Vertragscheck sollte folgende Punkte umfassen:

  1. Zunächst sollte der Zulagenanspruch geprüft werden – wird der maximale Eigenbeitrag tatsächlich ausgeschöpft, um die volle Förderung zu erhalten? Viele Bestandskunden zahlen weniger ein, als sie könnten, und verschenken so wertvolle Zulagen.
  2. Zweitens sollte die Kostenstruktur analysiert werden: Wie hoch sind Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten im Vergleich zu aktuellen Marktangeboten? Gerade ältere Verträge haben oft hohe Kosten, die sich negativ auf die Rendite auswirken.
  3. Drittens sollte die Anlageform hinterfragt werden: Passt sie noch zur verbleibenden Laufzeit und zur persönlichen Risikoneigung? Bestandskunden, die kurz vor der Rente stehen, haben andere Bedürfnisse als solche, die noch Jahrzehnte bis zum Ruhestand haben.
  4. Viertens sollte der Dauerzulagenantrag kontrolliert werden. Ist er hinterlegt, damit die Zulagen automatisch jedes Jahr beantragt werden? Ohne diesen Antrag erhalten Bestandskunden ihre Zulagen nicht, ein häufiger Fehler.
  5. Fünftens sollte die Restlaufzeit eingeschätzt werden: Wie viele Jahre verbleiben bis zum geplanten Renteneintritt, und welche Rolle spielt das für eine mögliche Umstellung? Die verbleibende Laufzeit ist ein entscheidender Faktor für die Wahl der richtigen Option.Diese Punkte helfen dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen – unabhängig davon, ob am Ende die Fortführung des bestehenden Vertrags oder ein Wechsel gewählt wird. Wer den eigenen Vertragsstand nicht kennt, kann diesen jederzeit bei seinem Anbieter oder über die jährliche Standmitteilung abrufen. Riester-Bestandskunden sollten diese Informationen sorgfältig aufbewahren und regelmäßig aktualisieren.

Drei Wahlmöglichkeiten für Riester-Bestandskunden ab 2027

Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 stehen Bestandskunden grundsätzlich drei Wege offen. Alle drei Optionen sind freiwillig, keine davon muss zu einem bestimmten Zeitpunkt gewählt werden.

Option 1: Riester-Vertrag unverändert fortführen
  • Der bestehende Vertrag kann exakt so weitergeführt werden, wie er aktuell besteht. Beitragshöhe, Anlageform, Garantien und Fördermechanismus bleiben unangetastet. Diese Option empfiehlt sich besonders für alle, die kurz vor dem Rentenbeginn stehen, mit ihrem Vertrag zufrieden sind oder auf die vertraglich zugesicherte Garantie nicht verzichten möchten.

Option 2: Wechsel in die neue Fördersystematik bei gleichbleibendem Vertrag
  • Gegenüber dem Anbieter kann erklärt werden, dass künftig ausschließlich die neue steuerliche Fördersystematik genutzt werden soll, während der bestehende Vertrag ansonsten unverändert fortgeführt wird. Diese Option verändert also nicht das Produkt selbst, sondern einzig die Art der Förderberechnung. Sie kann sich vor allem dann lohnen, wenn die neue, stärker beitragsabhängige Förderung im individuellen Fall günstiger ausfällt als die bisherige Zulagenstruktur.

Option 3: Übertragung in einen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag
  • Das angesparte Guthaben kann auch vollständig in einen neuen Vertrag nach dem Altersvorsorgedepot-Modell überführt werden. Ein wesentlicher Vorteil dabei: Die bisher erhaltenen Förderungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können beim Wechsel Kosten anfallen – etwa Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten des neuen Anbieters. Diese Option erschließt Zugang zu höheren Aktienquoten, einer chancenorientierteren Anlagestrategie und flexibleren Auszahlmodellen, geht aber je nach gewähltem Produkt mit geringeren oder sogar keinen Garantien einher.

Optionsvergleich für Riester-Bestandskunden

KriteriumOption 1: Riester weiterführenOption 2: Nur Fördersystematik wechselnOption 3: in Altersvorsorgedepot wechseln

 

 

Vertrag bleibt bestehen

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

nein, neuer Vertrag 

 

 

 

 

Garantie

 

 

 

 

vollständig erhalten

 

 

 

 

vollständig erhalten

 

 

 

 

je nach Produktwahl (0–100 %) 

 

 

 

 

Förderlogik

 

 

 

 

bisherige Zulagen

 

 

 

 

neue Fördersystematik

 

 

 

 

neue Fördersystematik 

 

 

 

 

Renditechancen

 

 

 

 

eher konservativ

 

 

 

 

eher konservativ

 

 

 

 

potenziell höher 

 

 

 

 

Zusätzliche Kosten

 

 

 

 

keine

 

 

 

 

in der Regel keine

 

 

 

 

möglich (Wechselkosten) 

 

 

 

 

Verlust bisheriger Förderung

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein 

 

 

 

 

Empfehlenswert für

 

 

 

 

kurze Restlaufzeit, hoher Sicherheitsbedarf

 

 

 

 

günstigere neue Förderung im Einzelfall

 

 

 

 

lange Restlaufzeit, höhere Risikobereitschaft 

 

 

Welche der drei Optionen im Einzelfall am sinnvollsten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die verbleibende Laufzeit bis zum Ruhestand, die Höhe des bereits angesparten Guthabens, die individuelle Risikoneigung sowie die Anzahl der Kinder, für die Zulagen bezogen werden. Eine unabhängige Beratung kann Riester-Bestandskunden helfen, die für die eigene Situation passende Entscheidung zu treffen.

Beispielrechnungen für Riester-Bestandskunden

Um die Auswirkungen der verschiedenen Optionen greifbarer zu machen, folgen drei Beispielrechnungen, wie sie für typische Bestandskunden aussehen könnten. Diese Beispiele veranschaulichen, dass die passende Strategie stark von der individuellen Lebenssituation abhängt und es keine allgemeingültige Empfehlung gibt.

Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern
  • Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen, kindergeldberechtigten Kindern zahlt in ihren Riester-Vertrag regelmäßig den vollen förderfähigen Betrag ein. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

  • PositionBetrag pro Jahr

     

     

    Grundzulage

     

     

     

     

    175 Euro

     

     

     

     

    Kinderzulage Kind 1

     

     

     

     

    300 Euro 

     

     

     

     

    Kinderzulage Kind 2

     

     

     

     

    300 Euro

     

     

     

     

    Gesamtförderung

     

     

     

     

    775 Euro 

     

     

  • Diese Förderung bleibt für diese Bestandskunden unverändert bestehen, solange der Eigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich Zulagen, geleistet wird. Angesichts der hohen Kinderzulagen ist für viele betroffene Familien eine Fortführung des bestehenden Vertrags häufig die naheliegende Option, da die Förderquote im Verhältnis zum Eigenbeitrag besonders hoch ausfällt. Bei einem angenommenen Bruttoeinkommen von 45.000 Euro entspricht der volle Eigenbeitrag rund 1.800 Euro, wovon nach Abzug der Zulagen effektiv gut 1.000 Euro selbst aufgebracht werden müssen – die Förderquote liegt damit bei über 40 Prozent des tatsächlich eingesetzten Kapitals. Für diese Bestandskunden ist das Weiterführen des Vertrags wirtschaftlich äußerst attraktiv.

Beispiel 2: Berufseinsteiger kurz vor 25
  • Ein 24-jähriger Riester-Bestandskunde hat seinen Vertrag im Jahr 2025 abgeschlossen und dabei den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Da der Vertrag vor dem Stichtag 1. Januar 2027 abgeschlossen wurde, genießt er vollen Bestandsschutz. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 32.000 Euro müsste er zur Erlangung der vollen Grundzulage 4 Prozent, also 1.280 Euro, abzüglich der erhaltenen Zulagen einzahlen.

    Da er noch mehrere Jahrzehnte bis zum Ruhestand vor sich hat, könnte für diesen Riester-Bestandskunden ein späterer Wechsel in ein renditeorientierteres Altersvorsorgedepot durchaus sinnvoll sein – insbesondere, wenn er höhere Aktienquoten und die damit verbundenen langfristigen Renditechancen nutzen möchte. Angesichts des langen Anlagehorizonts von über 40 Jahren könnten selbst moderate Renditeunterschiede über die Zeit einen spürbaren Effekt auf das Endkapital haben.

Beispiel 3: Riester-Bestandskunde kurz vor Renteneintritt
  • Ein 62-jähriger Riester-Bestandskunde plant, in drei Jahren in Rente zu gehen. Sein Vertrag ist bereits weitgehend angespart, die Garantiesumme steht kurz vor der Auszahlung. In diesem Fall spricht wenig für einen Wechsel in ein neues Produkt: Die kurze Restlaufzeit lässt kaum noch Zeit, mögliche Kursschwankungen eines chancenorientierten Depots auszugleichen. Für solche Bestandskunden ist die Fortführung des bestehenden Vertrags mit vollständiger Garantie in aller Regel die risikoärmere und damit passendere Wahl. Auch ein Wechsel in Option 2, also lediglich in die neue Fördersystematik bei gleichbleibendem Vertrag, kann in diesem Fall geprüft werden, sofern sich dadurch die jährliche Förderhöhe verbessert.

    Diese drei Beispiele zeigen deutlich: Die passende Strategie hängt stark vom Alter, der familiären Situation und der verbleibenden Laufzeit ab. Genau deshalb lohnt sich eine individuelle Berechnung, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Riester-Bestandskunden sollten sich Zeit nehmen, ihre persönliche Situation sorgfältig zu analysieren und alle Optionen durchzurechnen.

Riester versus Altersvorsorgedepot – der direkte Vergleich

Für viele Riester-Bestandskunden stellt sich früher oder später die Frage, wie sich das bisherige Riester-Modell und das neue Altersvorsorgedepot grundsätzlich unterscheiden. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen und hilft bei der Orientierung, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

MerkmalRiester-Rente (Bestand)Altersvorsorgedepot (ab 2027)

 

 

Förderung

 

 

 

 

Grundzulage + Kinderzulage + Sonderausgabenabzug

 

 

 

 

beitragsabhängige Förderung + Steuervorteile

 

 

 

 

Garantie 

 

 

 

 

in der Regel vollständiger Beitragserhalt

 

 

 

 

mit oder ohne Garantie

 

 

 

 

Aktienquote

 

 

 

 

meist niedrig bis moderat 

 

 

 

 

potenziell deutlich höher

 

 

 

 

Kostenstruktur

 

 

 

 

teils hohe Abschluss- und Verwaltungskosten

 

 

 

 

Ziel: kostengünstiger, standardisiertes Produkt 

 

 

 

 

Flexibilität in der Auszahlung

 

 

 

 

eingeschränkt

 

 

 

 

flexibler, u. a. reiner Auszahlplan möglich

 

 

 

 

Zielgruppe 

 

 

 

 

ursprünglich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

 

 

 

 

Ab 2027 nahezu alle Erwerbstätigen. Neben den bisher schon Berechtigten, etwa Arbeitnehmern, Beamten, Richtern und Berufssoldaten, kommen dann auch Selbstständige und Freiberufler hinzu, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten.

 

 

 

 

Neuabschluss möglich

 

 

 

 

nein, ab 2027 nicht mehr 

 

 

 

 

ja, ab 1. Januar 2027

 

 

 

 

Wechsel aus Bestandsvertrag

 

 

 

 

 

 

 

 

ja, freiwillig und förderunschädlich 

 

 

Bei diesem Vergleich sollte berücksichtigt werden, dass höhere Renditechancen im Altersvorsorgedepot grundsätzlich mit höheren Schwankungsrisiken einhergehen. Wer Sicherheit priorisiert, findet auch im neuen System weiterhin Garantieprodukte.

Wer stärker auf Rendite setzt, kann sich für ein Altersvorsorgedepot ganz ohne Garantie entscheiden. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, innerhalb der geförderten Altersvorsorge zwischen unterschiedlichen Risikoprofilen zu wählen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren. Bestandskunden sollten diese Wahlfreiheit nutzen, um ihr persönliches Risiko-Rendite-Profil zu optimieren.

Riester-Rente und Umschichtung ab 2027 – Überblick für bestehende Verträge

Was sich in der Auszahlphase für Riester-Bestandskunden verändert

Auch für alle, die sich dem Rentenbeginn nähern oder bereits in der Auszahlphase befinden, bringt die Reform neue Wahlmöglichkeiten mit sich. Bislang sieht die Riester-Rente eine lebenslange Rentenzahlung vor. Ab 2027 kann zwischen zwei Auszahlmodellen gewählt werden:

  • Klassisches Modell: Ein Auszahlplan bis zum 85. Geburtstag, gefolgt von einer lebenslangen Leibrente ab diesem Zeitpunkt. Dieses Modell entspricht in seiner Grundstruktur weitgehend dem bisherigen Riester-Prinzip.
  • Reiner Auszahlplan: Eine Auszahlung, die frühestens mit dem 85. Geburtstag endet, ohne anschließende Leibrentenphase. Dieses Modell kann besonders für alle attraktiv sein, die eine höhere Flexibilität bei der Verwendung ihres Vermögens im Alter wünschen.

Auch hier gilt: Die Wahl zwischen den Auszahlmodellen ist freiwillig. Wer keine aktive Entscheidung trifft, wird nicht automatisch in ein neues Modell überführt, sondern verbleibt im bisherigen System.

Nachgelagerte Besteuerung: Was im Rentenalter wichtig ist

Bei Riester-Verträgen wird häufig ein Aspekt unterschätzt, der die steuerliche Behandlung in der Rentenphase betrifft. Riester-Verträge unterliegen dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während der Ansparphase werden Beiträge steuerlich gefördert, in der Auszahlphase müssen die Rentenzahlungen dafür in voller Höhe versteuert werden. Dieses Prinzip ändert sich durch die Reform nicht – auch künftig gilt für Riester-Bestandskunden, dass die spätere Rente als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben ist.

Für die individuelle Steuerlast im Alter spielt vor allem der persönliche Steuersatz im Rentenbezug eine Rolle, der in aller Regel niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens. Dadurch bleibt unter dem Strich häufig ein spürbarer Vorteil gegenüber einer ungeförderten Geldanlage bestehen. Riester-Bestandskunden, die sich zwischen den beiden neuen Auszahlmodellen entscheiden müssen, sollten die steuerlichen Auswirkungen beider Varianten im Zweifel mit einer Steuerberatung oder dem eigenen Anbieter besprechen, da sich je nach gewähltem Modell unterschiedliche Auszahlzeitpunkte und damit unterschiedliche steuerliche Belastungen in einzelnen Jahren ergeben können.

Der Unterschied zwischen Kündigung und Wechsel

Jeder Riester-Bestandskunde sollte unbedingt den Unterschied zwischen einem Wechsel und einer Kündigung beachten. Ein Wechsel – sei es in die neue Fördersystematik oder in einen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag – gilt grundsätzlich als förderunschädlich. Das bedeutet: Bereits erhaltene Zulagen und in Anspruch genommene Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden.

Eine vorzeitige Kündigung des Riester-Vertrags ist hingegen etwas grundlegend anderes. Sie kann förderschädlich sein und dazu führen, dass sämtliche erhaltenen Zulagen sowie in Anspruch genommene Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Für unzufriedene Riester-Bestandskunden ist ein geordneter Wechsel daher in aller Regel deutlich vorteilhafter als eine Kündigung. Vor einer Entscheidung sollte man sich beim eigenen Anbieter oder bei einer unabhängigen Beratungsstelle über die konkreten Folgen informieren.

Gut informiert durch die Reform – mit unserem Newsletter auf dem neuesten Stand

Die Reform der privaten Altersvorsorge sorgt für viele Diskussionen, verändert bestehende Riester‑Verträge aber kaum. Der gesetzliche Bestandsschutz bleibt vollständig bestehen: Förderung, Garantien und Vertragsbedingungen laufen unverändert weiter. Ab 2027 kommen neue Wahlmöglichkeiten hinzu, die ohne Zeitdruck geprüft werden können.

Welche Option am besten passt – Fortführung, Wechsel in die neue Fördersystematik oder der Umstieg in ein Altersvorsorgedepot – hängt von persönlichen Faktoren wie Alter, Restlaufzeit und Risikoprofil ab. Wichtig ist, informiert zu bleiben und den eigenen Vertrag regelmäßig zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei mit klaren Einordnungen und aktuellen Updates.

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FAQ zum Riester-Bestandsschutz und zum Altersvorsorgedepot ab 2027

Was sind die häufigsten Irrtümer bei Riester-Bestandskunden ?
  • Im Zusammenhang mit der Reform kursieren einige Missverständnisse, die für Verunsicherung sorgen. Die wichtigsten Irrtümer im Überblick:

    - „Mein Riester-Vertrag wird automatisch gekündigt." Falsch. Bestehende Verträge laufen ohne aktives Zutun unverändert weiter – ein gesetzlicher Bestandsschutz sichert dies ab.

    - „Ich verliere meine bisherigen Zulagen." Falsch. Bereits erhaltene Zulagen bleiben in jedem Fall erhalten, solange keine förderschädliche Kündigung erfolgt.

    - „Ich muss mich jetzt sofort für das Altersvorsorgedepot entscheiden." Falsch. Der Wechsel ist freiwillig und zeitlich nicht befristet, sodass ausreichend Zeit für einen Vergleich bleibt.

    - „Riester-Bestandskunden können ab 2027 keine Beiträge mehr einzahlen." Falsch. Laufende Verträge können regulär weiterbespart werden, nur Neuabschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich.

    - „Ein Wechsel bedeutet automatisch mehr Risiko." Nicht zwingend. Auch im neuen System stehen weiterhin Garantieprodukte mit vollem oder teilweisem Beitragserhalt zur Verfügung.

    Diese Klarstellungen zeigen, dass viele Sorgen unbegründet sind. Wer sich als Riester-Bestandskunde ausreichend informiert, kann die Reform gelassen einordnen und muss keine überstürzten Entscheidungen treffen.

Müssen Riester-Bestandskunden jetzt aktiv werden?
  • Nein. Der gesetzliche Bestandsschutz sorgt dafür, dass bestehende Riester-Verträge unverändert weiterlaufen. Riester-Bestandskunden können frei entscheiden, ob und wann sie eine der neuen Optionen nutzen möchten.

Bleibt die Riester-Förderung für Bestandskunden vollständig erhalten?
  • Ja. Grundzulage, Kinderzulage und der steuerliche Sonderausgabenabzug bleiben bestehen, solange die bekannten Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

Können Riester-Bestandskunden noch neue Riester-Verträge abschließen?
  • Ab dem 1. Januar 2027 sind Neuabschlüsse von Riester-Verträgen nicht mehr möglich. Wer bereits Riester-Bestandskunde ist, ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Was passiert, wenn gar nichts unternommen wird?
  • Nichts Negatives. Der Vertrag läuft mit den bisherigen Konditionen, Garantien und Förderungen unverändert weiter. Ein Nichtstun führt zu keinerlei Nachteilen.

Lohnt sich für Riester-Bestandskunden ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot?
  • Das hängt von der individuellen Situation ab, insbesondere von der Restlaufzeit, dem bereits angesparten Guthaben und der persönlichen Risikobereitschaft. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.

Verlieren Riester-Bestandskunden bei einem Wechsel ihre bisherige Förderung?
  • Nein. Ein geordneter Wechsel in die neue Fördersystematik oder in ein Altersvorsorgedepot ist förderunschädlich. Bereits erhaltene Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Was unterscheidet einen Wechsel von einer Kündigung?
  • Ein Wechsel erhält die bisherige Förderung, eine Kündigung kann dagegen zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führen. Dieser Unterschied sollte vor jeder Entscheidung genau geprüft werden.

Gibt es Risiken bei einem Wechsel in ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie?
  • Ja. Ohne Beitragsgarantie sind Wertschwankungen möglich, dafür bestehen höhere Renditechancen. Wer eine kurze Restlaufzeit hat, sollte diese Option besonders kritisch prüfen.

Wie hoch ist die Gesamtförderung nach dem alten System für Riester-Bestandskunden mit Kindern?
  • Beispielsweise erhält eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern eine Grundzulage von 175 Euro sowie zwei Kinderzulagen von je 300 Euro – insgesamt also 775 Euro Förderung pro Jahr, sofern der volle Eigenbeitrag geleistet wird.

Gilt der Bestandsschutz auch für Wohn-Riester-Verträge?
  • Ja. Auch die Eigenheimrente fällt unter den gesetzlichen Bestandsschutz. Die bisherigen Förder- und Tilgungsregeln bleiben unverändert bestehen.