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Echtzeitüberweisung

Empfängerüberprüfung

Wichtige Neuerungen bei Überweisungen ab dem 5. Oktober 2025 aufgrund der EU-Verordnung 2024 / 886 Echtzeitüberweisungen

Ab dem 5. Oktober 2025 setzen wir die neuen gesetzlichen Regelungen für Überweisungen um. Diese betreffen sowohl Standardüberweisungen als auch Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). 

Ziel der Änderungen ist es, Überweisungen noch schneller, sicherer und transparenter zu gestalten sowie die europaweiten Angebote im Überweisungsverkehr zu vereinheitlichen.


Echtzeitüberweisungen können künftig nicht nur online, sondern auch am Selbstbedienungsterminal oder per Überweisungsbeleg am Standort durchgeführt werden. Echtzeitüberweisungen sind Überweisungen, die rund um die Uhr innerhalb von maximal 10 Sekunden ausgeführt werden. Bei beleghaften bzw. nicht elektronisch erteilten Aufträgen zählt der Zeitpunkt, an dem die Daten in unser System eingegeben werden. 

Zusätzlich wird bei allen Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des EWR künftig überprüft, ob Name und IBAN der Empfängerin bzw. des Empfängers übereinstimmen. Damit wird das Risiko von Fehlüberweisungen deutlich reduziert.

Nähere Informationen zu den Neuerungen finden Sie in den nachfolgenden FAQ:

 

Die häufigsten Fragen

Ab wann genau gelten die neuen Regeln?
  • Die neue Verordnung gilt offiziell erst ab dem 9. Oktober 2025. Wir setzen die neuen Regelungen bereits zum 5. Oktober 2025 um.

Für welche Überweisungen gelten die neuen Regelungen?
  • Die neuen Regelungen betreffen alle Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Sind auch internationale Zahlungen außerhalb Europas betroffen?
  • Nein, diese Regelungen gelten nur für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Internationale Überweisungen außerhalb des EWR sind davon nicht betroffen.

Was ist eine Echtzeitüberweisung?
  • Bei Echtzeitüberweisungen in Euro handelt es sich um ein europaweites Überweisungsverfahren, das Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung steht. Die Zahlung wird innerhalb von maximal 10 Sekunden von Ihrem Girokonto ausgeführt, vorausgesetzt, auch der Zahlungsdienstleister der Empfängerin bzw. des Empfängers unterstützt das Echtzeitüberweisungsverfahren.

Bleibt die Standardüberweisung bestehen?
  • Ja, Sie können weiterhin wie gewohnt Standardüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätigen.

Sind Echtzeitüberweisungen teurer als Standardüberweisungen?
  • Nein, Echtzeitüberweisungen sind nicht teurer als Standardüberweisungen. Die aktuellen Preise und Gebühren können Sie jederzeit unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Funktionieren Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen?
  • Ja, Echtzeitüberweisungen können 24/7, also auch an Wochenenden und Feiertagen, innerhalb weniger Sekunden ausgeführt werden.

Kann ich Echtzeitüberweisungen auch an einem Standort tätigen?
  • Ja, Echtzeitüberweisungen können nicht nur online, sondern auch direkt vor Ort an einem unserer Standorte und am Selbstbedienungsterminal durchgeführt werden. 

    Bei beleghaften bzw. nicht elektronisch erteilten Aufträgen zählt der Zeitpunkt, an dem die Daten in unser System eingegeben werden. 

Wie können die 10 Sekunden bei einer Echtzeitüberweisung per Beleg eingehalten werden?
  • Ein nicht- elektronisch erteilter Auftrag (zum Beispiel beleghaft) ist zu dem Zeitpunkt zugegangen, an dem wir die Daten in unser System eingeben. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Überweisung in maximal 10 Sekunden.

Wie kann die Ausführung als Echtzeitüberweisung auf einem Beleg kenntlich gemacht werden?
  • Die Beauftragung einer beleghaften Echtzeitüberweisung in Euro kann auf dem Überweisungsbeleg im dafür vorgesehenen Feld durch Ankreuzen kenntlich gemacht werden.

Gibt es Betragsgrenzen für Echtzeitüberweisungen?
  • Echtzeitüberweisungen sind zukünftig ohne Betragsbegrenzung im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer ggf. eingeräumten Kontoüberziehung möglich, soweit keine Höchstbeträge, zum Beispiel im Online-Banking, vereinbart sind.

Kann ich Höchstbeträge für Echtzeitüberweisungen festlegen?
  • Ja, Sie können zusätzlich eigene Höchstbeträge für Echtzeitüberweisungen definieren – im Rahmen der vereinbarten Obergrenzen. Diese können entweder pro Kalendertag oder pro Auftrag festgelegt und jederzeit vor Erteilung einer Echtzeitüberweisung angepasst werden.

Wie funktioniert die neue Empfängerüberprüfung?
  • Haben Sie die IBAN und den Namen der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angegeben, wird abgeglichen, ob diese Angaben mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten übereinstimmen. Der Abgleich erfolgt durch den Zahlungsdienstleister der Empfängerin bzw. des Empfängers auf Basis Ihrer Eingaben.

    Nach der Prüfung erhalten Sie eines der folgenden Ergebnisse: 

    - Vollständige Übereinstimmung: Der eingegebene Name stimmt mit dem Namen der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers überein. 

    - Leichte Abweichung: Es gibt kleinere Unterschiede und die korrekte Bezeichnung wird Ihnen angezeigt. 

    - Keine Übereinstimmung: Die Angaben weichen deutlich voneinander ab. 

    Falls die Überprüfung ergibt, dass die Daten nicht oder nur geringfügig übereinstimmen, informieren wir Sie über mögliche Konsequenzen, falls Sie die Überweisung dennoch autorisieren. 

    Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung dient Ihnen als Orientierung. Sie entscheiden anschließend, ob Sie die Überweisung freigeben oder die Angaben korrigieren und den Auftrag erneut einreichen möchten. 

Lehnt die Bank die Überweisung bei einer negativen Empfängerprüfung ab?
  • Nein. Die Entscheidung über die Ausführung liegt bei Ihnen. Die Bank weist Zahlungen nicht allein aufgrund des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung zurück. Bestehende Ablehnungsgründe aus der Zahlungsabwicklung bleiben davon unberührt.

An welcher Stelle erfolgt die neue Empfängerüberprüfung?
  • Die neue Empfängerüberprüfung wird vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen durchgeführt. 

Wie erfolgt die Empfängerüberprüfung bei nicht elektronisch erteilten Überweisungsaufträgen?
  • Bei nicht elektronisch erteilten Überweisungsaufträgen – etwa per Überweisungsbeleg – erfolgt die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags bei der Bank, sofern Sie persönlich anwesend sind.

Gilt die Empfängerüberprüfung nur für Echtzeitüberweisungen?
  • Nein, sie gilt auch für Standardüberweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend?
  • Für Privatkundinnen und Privatkunden ist die Durchführung der Empfängerüberprüfung immer verpflichtend und kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht abgewählt bzw. deaktiviert werden.

Müssen auch Unternehmen die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen vornehmen?
  • Ja, mit Einschränkungen:

    - Bei Sammelüberweisungen in Euro können Unternehmen bei der Einreichung entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung erfolgen soll.

    - Bei Einzelüberweisungen ist die Prüfung verpflichtend und kann nicht abgewählt werden.

Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich die Überweisung autorisieren, obwohl die Empfängerüberprüfung einen anderen Empfänger angezeigt hat?
  • Autorisieren Sie den Auftrag, obwohl wir Sie bei der Empfängerüberprüfung unterrichtet haben, dass die Daten nicht oder nahezu übereinstimmen, haften wir nicht für die Folgen dieser fehlenden Übereinstimmung. Dies gilt auch, wenn der Zahlungsdienstleister der empfangenden Person die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt hat und wir Sie darüber vor der Autorisierung des Auftrags informiert haben. 

Gilt die Empfängerüberprüfung auch für Echtzeitüberweisungen in Drittstaaten wie zum Beispiel der Schweiz?
  • Nein, hier gelten die neuen Regelungen nicht. Von daher erfolgt in diesen Fällen bis auf Weiteres auch keine Empfängerüberprüfung. 

Warum gibt es die neue Empfängerüberprüfung?
  • Sie dient der Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr und soll Fehlüberweisungen sowie betrügerische Transaktionen erschweren.

Muss ich den Namen der Empfängerin bzw. des Empfängers immer exakt so angeben, wie er bei dessen Bank hinterlegt ist?
  • Ja, um eine reibungslose Ausführung zu gewährleisten, sollte der Name korrekt und vollständig eingegeben werden.

Schützt mich die Empfängerprüfung auch vor Betrug?
  • Sie erschwert betrügerische Zahlungen, ersetzt aber nicht Ihre eigene Sorgfalt beim Prüfen der Empfängerdaten.

Fallen für die Empfängerüberprüfung Kosten an?
  • Nein. Die Empfängerüberprüfung ist für Zahlende und Zahlungsempfangende kostenfrei.

Was mache ich, wenn die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden konnte?
  • In seltenen Fällen kann die Empfängerüberprüfung aufgrund technischer Probleme oder fehlender Unterstützung durch die Empfängerbank nicht durchgeführt werden. Sie können den Vorgang gegebenenfalls später erneut versuchen. Es gibt auch Fälle, bei denen die Empfängerüberprüfung nicht möglich ist, beispielsweise

    • wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto ist oder

    • wenn die Bank der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers diese Überprüfung nicht unterstützt oder

    • wenn die Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig ist.

    In diesen Fällen werden Sie als Zahlender darauf hingewiesen, dass der eingegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Empfängerbank abgeglichen werden konnte. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Zahlung ausführen wollen.

Ich möchte einen Betrag an ein Unternehmen überweisen. Woher weiß ich, wie der bei der Empfängerbank hinterlegte Name korrekt lautet, um sicherzustellen, dass die Empfängerüberprüfung eine Übereinstimmung als Ergebnis liefert?
  • Der bei der Bank hinterlegte Kontoinhabername ist der juristische Name oder der Firmenname, der in einem öffentlichen Register eingetragen ist. Achten Sie auf den auf der Rechnung angegebenen Firmennamen und übernehmen Sie diesen in exakt dieser Schreibweise in Ihre Überweisung oder Echtzeitüberweisung. Sollte es bei der Empfängerüberprüfung dennoch zu einer „nahezu Übereinstimmung” oder zu „keiner Übereinstimmung” des von Ihnen angegeben Namens mit dem am Konto hinterlegten Namen kommen, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen: 

    • Achten Sie bei einer „nahezu Übereinstimmung” auf den angezeigten Namensvorschlag und den Hinweistext. 

    • Bei Unsicherheiten beziehungsweise „keiner Übereinstimmung” kontaktieren Sie gegebenenfalls die Zahlungsempfängerin bzw. den Zahlungsempfänger, um den korrekten Namen zu erfragen.

Kann ich bei einer Zahlung an mich meine Bank anweisen, eine Anfrage zur Empfängerüberprüfung für mein Konto nicht zu beantworten?
  • Nein. Banken sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Anfragen zur Empfängerüberprüfung zu beantworten. Dies gilt für die Fälle für die eine Empfängerüberprüfung verpflichtend ist.

Was passiert mit meinen bestehenden Überweisungsvorlagen in der SpardaBanking App bzw. im Online-Banking?
  • hre Überweisungsvorlagen können Sie weiterhin wie gewohnt nutzen. Bitte denken Sie daran, Ihre Vorlagen gegebenenfalls anzupassen, wenn:

    • das Ergebnis der Empfängerüberprüfung Ihnen Hinweise darauf gibt oder

    • die Zahlungsempfängerin bzw. der Zahlungsempfänger Sie über eine Namensanpassung bei gleichbleibender IBAN informiert.

    Eine Abweichung zum bisher in Ihren Überweisungsvorlagen hinterlegten Empfängernamen könnte daherkommen, dass die Zahlungsempfängerin bzw. der Zahlungsempfänger Ihnen jetzt ihren bzw. seinen tatsächlich im öffentlichen Register aufgeführten Namen mitgeteilt hat. Bei einer Überweisung können Sie das verifizieren lassen. Wenn die Empfängerüberprüfung ein übereinstimmendes Ergebnis zurückmeldet, empfiehlt es sich, die Vorlage entsprechend anzupassen. 

Ändert sich etwas für meine Daueraufträge?
  • Wenn Sie einen neuen Dauerauftrag erfassen oder einen bestehenden Dauerauftrag ändern, wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Bei der Ausführung eines Dauerauftrages zum festgelegten Termin selbst erfolgt keine erneute Empfängerüberprüfung.