Ein Modernisierungskredit selbst ist steuerlich typischerweise nicht abziehbar, wenngleich es - wie bereits angeführt - Ausnahmen gibt. Handwerksleistungen, die die energetische Verbesserung betreffen, können eine Steuerermäßigung von bis zu 20 % und maximal 1.200 pro Jahr aufweisen. Die Kosten für die energetischen Maßnahmen im Eigenheim lassen sich mitunter ebenfalls verringern. Wichtig sind hierbei folgende Konditionen:
- Steuerermäßigung über drei Jahre mit jeweils 7 %, 7 % und 6 %.
- Pro begünstigtem Objekt beträgt die Steuerermäßigung maximal 40.000 Euro.
- Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein.
Etwas anders verhält es sich bei vermieteten Immobilien. Hier können zumindest die Schuldzinsen als Werbungskosten abzugsfähig sein, wobei der tatsächliche Verwendungszweck maßgeblich ist.
Bei einem Modernisierungskredit agieren viele Banken zudem unterschiedlich, wenn es um einen Verwendungsnachweis geht. Während einige Banken diesen einfordern, setzen andere Banken wie die Sparda-Bank Berlin beispielsweise darauf, dass ein Privatkredit ohne konkreten Verwendungszweck möglich ist. Übliche Laufzeiten sind dabei zumeist 12 bis 84 Monate. Ein zweckgebundener Modernisierungskredit kann dagegen Nachweise vorsehen, wenn die Bank die Mittelverwendung als Teil des Produktkonzepts prüft.