Erfahrungen aus dem Alltag unserer Berater
Als Verbraucher haben Sie das Recht, einmal pro Jahr kostenfrei eine Selbstauskunft bei der SCHUFA anzufordern. Diese sogenannte „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ gibt Ihnen einen Überblick über alle gespeicherten Informationen.
Als Bank dürfen wir Ihnen keine Auskunft über mögliche SCHUFA-Einträge geben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, regelmäßig eine Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen. So behalten Sie den Überblick über Ihre Daten und können sicherstellen, dass alles korrekt ist.
Es kommt nicht selten vor, dass in der SCHUFA-Akte falsche oder veraltete Einträge stehen. Beispiele hierfür sind:
- Ein bereits abbezahlter Kredit, der noch als offen gemeldet ist.
- Veraltete oder unvollständige Informationen zu bestehenden Verträgen.
- Fehlerhafte Einträge, die nicht zu Ihrer Person gehören.
Solche Fehler können Ihre Bonität negativ beeinflussen und dazu führen, dass Sie ungerechtfertigt abgelehnt werden – sei es bei einem Kreditantrag, einem Mietvertrag oder einem neuen Handyvertrag.
Sollten Sie fehlerhafte Einträge in Ihrer SCHUFA-Auskunft entdecken, können Sie eine Korrektur beantragen. Wenden Sie sich dazu direkt an die SCHUFA und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor, die den Fehler belegen. Die SCHUFA ist verpflichtet, unrichtige Daten zu korrigieren oder zu löschen.